Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Die Verbrauchssteuerbelastung betrug im allgemeinen für 10 Schachteln mit je 
50 Stück 6 Ay. Auf den Kopf der Bevölkerung kamen in den Rechnungsjahren 1926 
bis 1928 an Isteinnahmen 20 bis 22 A. Die Rückstände an Zündwarensteuer beliefen 
ach am 1. April 1928 auf 71280 AM und am 1. April 1929 auf 49135 AM, 
Die starke Einfuhrsteigerung in 1928 entfällt auf russische Zündhölzer. Der Zollsatz 
für 1 dz Zündhölzer beträgt 50.AXM. An Zündhölzern wurden 1926 97 dz, 1927 
284 dz und 1928 7 841 dz verzollt; die Zollerträge berechnen sich auf 4 850 AM in 1926, 
14200 ZM in 1927 und 392 050 AM in 1928. 
e. Leuchtmittel] 
Der Leuchtmittelsteuer unterliegen die zum inländischen Gebrauch be- 
stimmten elektrischen. Metallfadenlampen und Brenner zu Nernstlampen, Glühkörper, 
Brennstifte, Quecksilberdampf- und ähnlichen Lampen. Die Steuer ist auf 20 vH der 
Herstellerverkaufspreise bemessen. Elektrische Metallfadenlampen für Spannungen bis 
zu 20 Volt einschließlich bleiben, soweit ihr Energieverbrauch 15 Watt nicht übersteigt, 
steuerfrei; ferner sind Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen, die nicht zur Licht- 
"”Tzeugung bestimmt sind, von der Steuer befreit. In den unten folgenden Mengen- 
gaben über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr usw. sind die steuerfreien Erzeugnisse 
lcht enthalten. 
Die Isteinnahmen aus der Leuchtmittelsteuer sind von 9,3 Mill. AM in 1926 um 
35,3 vH. auf 12,7 Mill. AM in 1927 und weiter um 8,2 vH auf 13,7 Mill. AM in 
1928 gestiegen, da der Inlandsverbrauch an Leuchtmitteln, insbesondere von elektrischen 
Metallfadenlampen einen starken Aufschwung genommen hat. Gegenüber den Voran- 
Schlägen, die 1926 auf 8,0 Mill. AA, 1927 auf 10,2 Mill. AM und 1928 wieder auf 
3,0 Mill. A. bemessen waren, brachten die Isteinnahmen ein Mehr von 16,9 vH in 
1926, 24,0 vH. in 1927 und 71,1 vH in 1928. 
Die nachstehende Übersicht läßt erkennen, wie sich Herstellung, Einfuhr und Absatz 
der wichtigsten steuerpflichtigen Leuchtmittel gestaltet haben: 
Rechnungsjahre 
Herstellung 
von steuer- 
pflichtigen 
Auchtmitteln) 
Winfuhr | 
Ausfuhr 
Versteuerte 
Mengen 
Steuer- 
rohsollertrag 
in 
1000 AM 
Elektrische Metallfadenlampen und Nernstbrenner in 1000 Stück 
GE terre 
1928 See 
76311 4.287 22.779 55 520 
93 972 5581 28 348 68 714 
38 900 5 141 33 448 70 814 
8826 
13.057 
13 987 
(Glühkörner in 1000 Stück 
5 
W927. meta ne nam 
L938 Ze 
34 966 
37 035 
34 716 
29 17 906 
11 19 454 
26 18 465 
16.097 
17 456 
15 068 
927 
1011 
1 0231 
Brennstifte in 1000 ke 
926... 
BTL 28 | 1 
1998 ——— 212 ‘224 
Der Rohsollertrag der Leuchtmittelsteuer stellte sich 1926 auf 9,9 Mill. AM, 1927 
Re 14,3 Mill. RA und 1928 auf 15,4 Mill, A. Die oben nicht näher gegliederten 
yestheträge von 14 000 .Z.4, 11000 AM und 119 000 RM entfielen auf Quecksilber- 
"AMpflampen und ähnliche Lampen, 1928 insbesondere auf Leuchtröhren, deren Menge 
© letzter Zeit in schnellem Wachsen begriffen ist. Nach Abzug des Steuernachlasses 
“Wf Grund des 814 A. B.) bezifferte sich der Reinsollertrag der Leuchtmittelsteuer 
N den. Rechnungsiahren 1926 bis 1928 anf 94 136 und 14.6 Mill. ARM 
342 0 | 666 | 
929 0 Z11 ) 
933 x 735
	        
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