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Die Verbrauchssteuerbelastung betrug im allgemeinen für 10 Schachteln mit je
50 Stück 6 Ay. Auf den Kopf der Bevölkerung kamen in den Rechnungsjahren 1926
bis 1928 an Isteinnahmen 20 bis 22 A. Die Rückstände an Zündwarensteuer beliefen
ach am 1. April 1928 auf 71280 AM und am 1. April 1929 auf 49135 AM,
Die starke Einfuhrsteigerung in 1928 entfällt auf russische Zündhölzer. Der Zollsatz
für 1 dz Zündhölzer beträgt 50.AXM. An Zündhölzern wurden 1926 97 dz, 1927
284 dz und 1928 7 841 dz verzollt; die Zollerträge berechnen sich auf 4 850 AM in 1926,
14200 ZM in 1927 und 392 050 AM in 1928.
e. Leuchtmittel]
Der Leuchtmittelsteuer unterliegen die zum inländischen Gebrauch be-
stimmten elektrischen. Metallfadenlampen und Brenner zu Nernstlampen, Glühkörper,
Brennstifte, Quecksilberdampf- und ähnlichen Lampen. Die Steuer ist auf 20 vH der
Herstellerverkaufspreise bemessen. Elektrische Metallfadenlampen für Spannungen bis
zu 20 Volt einschließlich bleiben, soweit ihr Energieverbrauch 15 Watt nicht übersteigt,
steuerfrei; ferner sind Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen, die nicht zur Licht-
"”Tzeugung bestimmt sind, von der Steuer befreit. In den unten folgenden Mengen-
gaben über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr usw. sind die steuerfreien Erzeugnisse
lcht enthalten.
Die Isteinnahmen aus der Leuchtmittelsteuer sind von 9,3 Mill. AM in 1926 um
35,3 vH. auf 12,7 Mill. AM in 1927 und weiter um 8,2 vH auf 13,7 Mill. AM in
1928 gestiegen, da der Inlandsverbrauch an Leuchtmitteln, insbesondere von elektrischen
Metallfadenlampen einen starken Aufschwung genommen hat. Gegenüber den Voran-
Schlägen, die 1926 auf 8,0 Mill. AA, 1927 auf 10,2 Mill. AM und 1928 wieder auf
3,0 Mill. A. bemessen waren, brachten die Isteinnahmen ein Mehr von 16,9 vH in
1926, 24,0 vH. in 1927 und 71,1 vH in 1928.
Die nachstehende Übersicht läßt erkennen, wie sich Herstellung, Einfuhr und Absatz
der wichtigsten steuerpflichtigen Leuchtmittel gestaltet haben:
Rechnungsjahre
Herstellung
von steuer-
pflichtigen
Auchtmitteln)
Winfuhr |
Ausfuhr
Versteuerte
Mengen
Steuer-
rohsollertrag
in
1000 AM
Elektrische Metallfadenlampen und Nernstbrenner in 1000 Stück
GE terre
1928 See
76311 4.287 22.779 55 520
93 972 5581 28 348 68 714
38 900 5 141 33 448 70 814
8826
13.057
13 987
(Glühkörner in 1000 Stück
5
W927. meta ne nam
L938 Ze
34 966
37 035
34 716
29 17 906
11 19 454
26 18 465
16.097
17 456
15 068
927
1011
1 0231
Brennstifte in 1000 ke
926...
BTL 28 | 1
1998 ——— 212 ‘224
Der Rohsollertrag der Leuchtmittelsteuer stellte sich 1926 auf 9,9 Mill. AM, 1927
Re 14,3 Mill. RA und 1928 auf 15,4 Mill, A. Die oben nicht näher gegliederten
yestheträge von 14 000 .Z.4, 11000 AM und 119 000 RM entfielen auf Quecksilber-
"AMpflampen und ähnliche Lampen, 1928 insbesondere auf Leuchtröhren, deren Menge
© letzter Zeit in schnellem Wachsen begriffen ist. Nach Abzug des Steuernachlasses
“Wf Grund des 814 A. B.) bezifferte sich der Reinsollertrag der Leuchtmittelsteuer
N den. Rechnungsiahren 1926 bis 1928 anf 94 136 und 14.6 Mill. ARM
342 0 | 666 |
929 0 Z11 )
933 x 735