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Die Zolleinnahmen betrugen im Durchschnitt der Jahre 1866 bis 1870 nur rd. 60 vH
nehr als in den Jahren 1834 und 1835. Dagegen erbrachten sie im Durchschnitt der
Jahre 1876 bis 1880 schon nahezu das Dreifache und seit 1898 mehr als das Zehnfache des
Jurchschnittsbetrages der Jahre 1834 und 1835. Von der Jahrhundertwende bis zum
Kriegsausbruch stiegen die Zolleinnahmen um etwa 50 vH. Insgesamt ist ihre Entwick-
ung in der Vorkriegszeit durch eine kontinuierliche Zunahme charakterisiert. Die Jahre
1891, 1898, 1905 und 1907 zeigen eine besonders starke Steigerung der Zolleinnahmen,
vogegen die nächstfolgenden Jahre einen Rückgang bringen.
Die wirtschaftlich und handelspolitisch anormale Lage der ersten Nachkriegsjahre hatte
ine starke Senkung der Zolleinnahmen zur Folge. Bis 1925 erreichten sie den Stand des
Jahres 1913 nicht wieder, überschritten ihn dann aber 1926 und namentlich 1927 bis
1929 beträchtlich. Verursacht wurde diese Steigerung der Zolleinnahmen vor allem durch
die Zollerhöhungen vom August 1925 und 1926.
Das Anwachsen der Zolleinnahmen ist jedoch nicht allein durch Änderungen im
Zollrecht bedingt, es hängt zu einem guten Teil auch mit der Ausweitung der Wirtschaft
and mit dem Bevölkerungswachstum organisch zusammen. Je Kopf der Bevölkerung
zeigen die Zolleinnahmen infolgedessen eine etwas langsamere Zunahme. Sie schwanken
ın den Jahren 1834 bis 1875 zwischen 2 und 3 4 je Kopf der Bevölkerung, steigen dann
allerdings sehr’ schnell, so daß sie von 1890 ab dauernd über 7.4 betragen und seit 1909
10 AM fortgesetzt übersteigen. Die Ziffern der Nachkriegszeit liegen seit 1926 ebenfalls
über 10, seit 1927 erheblich über 15 AM.
Seit 1894 wird bei der Ausfuhr bestimmter Waren (namentlich Getreide) die Berechti-
zung zur zollfreien Einfuhr gewisser ähnlicher Waren gewährt (Kinfuhrscheinsystem). Der
durch Einfuhrscheine abgelöste Zollbetrag ist seitdem erheblich gestiegen. Er beträgt
seit 1906 mehr als 50. seit 1908 als 100 Millionen im Jahre. Auch in der Nachkriegszeit
Übersicht 85
Die Ausgabe von Einfuhrscheinen
(Bearbeitet im Statistischen Reichsamt)
Ausgestellt bei der Ausfuhr von
1927
Verwendungsiahr!“
‚929
auf den Betrag von 1000 ZH
Roggen ......
Weizen und Spelz ..
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3 Mo icht Ausstellungsjahr; Erteilung und Verwendung der Einfuhrscheine fallen infolge ihrer Gültigkeiisdauer von
Aten nicht immer in das gleiche Kalenderjahr.