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Wie der Abriß des geltenden Steuerrechts am Ende dieses Abschnittes zeigt, weisen
die Realsteuern in wesentlichen Einzelheiten auch jetzt noch zahlreiche Unterschiede von
Land zu Land auf. Ihre heutige Regelung ist eine Zwischenstufe zwischen der verwirren-
den Unübersichtlichkeit in der Vorkriegszeit und der künftigen, in den wesentlichen
Punkten einheitlichen Gestaltung.
Die oben skizzierte erhöhte Bedeutung der Realsteuern für den Haushalt der Länder
and Gemeinden spiegelt sich in ihrem Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen deutlich
Wider. Darüber berichtet die folgende Übersicht.
Übersicht 1
Die Anteile der Realsteuern an den Gesamtsteuereinnahmen der deutschen Länder und Gemeinden
nn FE
Land
Summe der Realstenemn (in vH der Gesamtsteuern)
a a 1927
aus- | ein- aus- | ein- aus- | ein-
schließ]l.| schließl.| schließl.| schließl.| schließl.| schließ].
der Gehäudeentschuldunegzsteuer
1913
8
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Bayern... Kann E33 ME
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A
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Thüringen... ee
Hessen... 11111. ERRER FREE
Da
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Namburg.......00.00. .
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übeek „111... städte
Länder insgesamt ohne ESSIG
Länder inszesamt mit Ha
25,5
28,5
8,5
13,2
30,4
10,1
24,5
32,9
18,0
7,9
16,6
26,1
14,0
mn 9
25,8
20,9
15,3
37,4
35,0
18,5
26,1
30,4
“7,8
6,0
23,3
20,8
23,1
160
250 21
24,9 | 24,5
28,3 51,8
22,0 12,6
15,5 43,7
35,7 46,7
36,3 53,8
19,3 40,9
28,9 56,4
29,7 16,4
21,8 34,6
13,8 39,1
21,0 40,9
22,1 | 525
18,1 39,4
„x 53,8
46,7 28.3 26,7 | 495
| 465 | 26,0 | 50,0 | 26,5 | 49.8
_ Der durchschnittliche Anteil der Realsteuern ohne die Gebäudeentschuldungsteuer ist
© den Jahren 1925 bis 1927 (Spalten 3, 5 und 7 der vorstehenden Übersicht) gegenüber
1913 (Spalte 2) kaum merklich angestiegen. Eine wesentliche Steigerung liegt eigentlich
MUT in Thüringen, Sachsen und Bremen vor; dagegen haben Bayern, Braunschweig und
Hamburg einen deutlichen Rückgang dieses Anteils zu verzeichnen.
Das Bild wird völlig anders, wenn man die neu eingeführte Gebäudeentschuldung-
teuer in die Realsteuern mit einbezieht (Spalten 4, 6 und 8). Bei dieser Betrachtung er-
Weist sich ihr Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen im Durchschnitt der Länder als
wand doppelt so hoch wie 19138; in fünf Ländern übersteigt er sogar die Hälfte aller
Steuereinnahmen. Daraus geht die finanzpolitische Bedeutung der Gebäudeentschuldung-
euer klar hervor. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß die Gebäudeentschuldung-
"®uer im Laufe des Rechnungsjahres 1927 in manchen Ländern erhöht worden ist.
Leider liegen für die folgenden Jahre noch keine vergleichbaren -Aufkommensziffern vor.
& Die Gebäudeentschuldungsteuer fällt übrigens nicht nur durch die Höhe ihres Auf-
den mens, sondern auch durch ihre teilweise Zweckgebundenheit aus dem Rahmen
io Realsteuern heraus. Ihr Aufkommen soll nach dem geltenden Finanzausgleich en
sol, "eise für den allgemeinen Finanzbedarf verwandt werden. Zu einem rw de
An 6 der Förderung der Bautätigkeit und der Erfüllung gewisser ‚SozialpotTtiee x
zu Sehen dienen. Welche Anteile ihres Aufkommens die einzelnen Länder für diese
°Cke verwandt haben, ist aus folgender Übersicht zu ersehen.