Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Kennen läßt. Auch die Überweisungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer 
leiben in fast allen Ländern hinter diesem Anteil zurück, teilweise sogar recht er- 
heblich. 
Über das durchschnittliche Maß hinaus haben die Hansestädte, Hessen und Sachsen 
ıhren Mehrbedarf in besonderem Maße aus der Gebäudeentschuldungsteuer finanziert. 
Einen wesentlich geringeren Anteil an den Gesamtmehreinnahmen als in den übrigen 
Ländern stellt die Gebäudeentschuldungsteuer in Württemberg, Mecklenburg-Schwerin, 
Oldenburg und Baden. In Württemberg und besonders in Baden sind dafür die Grund- 
Und Gebäudesteuern weit überdurchschnittlich am Mehraufkommen beteiligt. In Mecklen- 
Surg-Schwerin war das 1925 und 1927 auch der Fall. 
Einem unterdurchschnittlichen Anteil der Grund- und Gebäudesteuern in den Hanse- 
Städten, in Bayern und Sachsen steht ein überdurchschnittlicher Anteil der Gewerbe- 
teuer gegenüber; in Bayern und Sachsen allerdings nur in 1925. . 
So ist das Aufkommen aus den einzelnen Realsteuern sowohl im Laufe der drei 
dargestellten Jahre als auch von Land zu.Land betrachtet, in sehr verschiedenem Maße 
N der Gesamtmehreinnahmen der einzelnen Länder beteiligt gewesen. Zählt man die 
durchschnittlichen Anteilsziffern der einzelnen Realsteuern zusammen, so ergibt sich, 
daß die Realsteuern in den Jahren 1925 bis 1927 mit mehr als 60 vH (in 1926 mit 
66 vH) an den Gesamtmehreinnahmen der Länder und Gemeinden gegenüber 1913 be- 
teiligt waren. Diese Tatsache läßt klar erkennen, welche Bedeutung die Realsteuern für 
die Finanzwirtschaft der Länder und Gemeinden nach der Umgestaltung ihres Steuer- 
Systems gewonnen haben. 
2. Das Realsteueraufkommen im einzelnen 
Des allgemeinen Überblicks wegen sind in der Übersicht 4 die absoluten Zahlen des 
Aufkommens aus den Realsteuern in den einzelnen Ländern zusammengestellt. 
Die Einzelschrift 10 zur Statistik des Deutschen Reiches!), der die vorstehenden 
Zahlen entnommen sind, gliedert das Aufkommen aus Grund- und Gebäudesteuer nicht 
uf, Bei der Gewerbesteuer sind nur allgemeine Gewerbesteuern, Wandergewerbe- und 
Wanderlagersteuer und sonstige Gewerbesteuern gesondert aufgeführt; nicht dagegen 
Gewerbeertragsteuer und Gewerbekapital- bzw. Lohnsummensteuer. Anhaltspunkte für 
die Höhe des Aufkommens aus diesen einzelnen allgemeinen Gewerbesteuern in Preußen 
bietet folgende Zusammenstellung aus der preußischen Finanzstatistik?). 
Ks betrugen in Preußen im Rechnungsjahr 1927 
die Steuergrundbeträge 
die Ein- 
wohnerzahl 
der besteu- 
arnden Ge- 
meinden 
insgesamt ! je Einwohner 
je Steuer- 
belasteten 
DM 
DM 
DM 
Dei der Gewerbeertragsteuer. ......... 
© der Gewerbekapitalsteuer. ........ 
Dei der Lohnsummensteuer. .......... 
38 118 207 
24.321 806 
13 796 401 
66 794 729 
4 757 235 
8.303 091 
1,75 67,06 
0,20 18,84 
0.60 236.18 
I 
Die Vorstehenden Steuergrundbeträge stellen einheitliche Veranlagungsergebnisse dar, 
"on denen die Gemeinden ihre Zuschläge erheben. Die Steuergrundbeträge selbst 
Verden jedoch nicht erhoben. Sie lassen also keinen zwingenden Schluß auf die 
Töhe des Aufkommens der einzelnen Gewerbesteuern zu. Für dieses ist vielmehr die 
Höhe der Gemeindezuschläge entscheidend. Die ungewogenen Durchschnitte aus den 
1 A . 
(020 2DieAusgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechnungsjahre Sn nn Se u 
Aüngeiah. , -) »Die Gewerbesteuerpflichtigen und ihre Steuergrundbeträge nach der en A ln 
LL on 1927«, Finanzstatistischer Teil der Statistischen Korrespondenz (Beilage zu Nr. &
	        
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