— 476 —
Gemeindezuschlägen bewegten sich im KRechnungsjahr 1927 bei der Gewerbeertrag-
steuer zwischen 500 und 600 vH, bei der Gewerbekapitalsteuer zwischen 1200 und
1300 vH und bei der Lohnsummensteuer zwischen 1600 und 2200 vH. Die Gegenüber-
stellung dieser ungewogenen Durchschnittszuschlagssätze und der Steuergrundbeträge
läßt zwar das tatsächliche Aufkommen auch nicht exakt errechnen, sie läßt aber mit
genügender Genauigkeit erkennen, daß das Aufkommen aus der Gewerbeertragsteuer
das Aufkommen aus den beiden anderen Steuern erheblich übersteigt und daß von
diesen beiden die Lohnsummensteuer ein höheres Aufkommen aufweist als die Gewerbe-
kapitalsteuer. Nach den vorliegenden Unterlagen ließ sich diese Schätzung nur für
das Jahr 1927 vornehmen. Die Änderungen des Steuerrechts und Schwankungen de!
Konjunktur dürften diese Verhältnisse für die anderen Jahre in einigem Umfang, wenn
auch kaum entscheidend, verschieben.
Die Grundbeträge der Steuer vom Gewerbeertrag verteilen sich nach dem genannten
Aufsatz aus der preußischen Finanzstatistik auf die einzelnen Gemeindegrößenklassen
wie folgt:
Die relativen Anteile der Gemeindegrößenklassen an den Gesamtzahlen kei der
preußischen Gewerbeertragsteuer
Gemeindegrößenklassen
I. über 500 000 Einwohner ...... %
II. von 100001 bis 500 000 Einwohner.......
III. » 50001 » 100000 » Sera
IV. » 25001 » 50000 » 5 & ARE
V. » 10001 » 25000 » Se
VL >» 5001 » 10000 # Sn
VIT. bis 5000 Einwohner. EEE
Be-
völkerung
Steuer-
pflichtige
Steuer-
helastete
Steuer-
grund-
beträge
13,97 32,26
16,19 27,94
5,80 7,13
6,50 8,06
8,20 8,12
5,99 5,30
42,95 11,19
100.00 | 100,00 | 100.00 ! 100.00
Es entfällt also auf die drei preußischen Städte mit einer Einwohnerzahl von mehr
als 500 000 (Berlin, Köln und Breslau) fast ein Drittel der gesamten Steuergrund-
beträge der Gewerbeertragsteuer, auf die preußischen Großstädte insgesamt mehr als
60 vH. Die ungewogenen Durchschnittssätze der Gemeindezuschläge zur Gewerbeertra5”
steuer im Rechnungsjahr 1927 seien im folgenden mit den entsprechenden Anteile
der Steuererundbeträge, geordnet. nach den Gemeindegrößenklassen, zusammengestellt.
Gemeindegrößenklassen
I u. II (über 100 000 Einwohner)..........0.00000004
II (» 50000 bis 100 000 Einwohner) .......
VI ab 10000 » 50000 » Sa
V hie VII his zu 19000 BEinwohner....
Summe der Steuer-
grundbeträge (in vH
der gesamten Steuer:
grundbeträge) der
Aawerbeertracstenet
60,20
7,13
16,18
16 409
Ungewogener
Durchschnitt-
zuschlag (in vH des
Steuergrundhetrage®
529,93
579,38
522.36 1)
Auch diese Gegenüberstellung läßt die Höhe des tatsächlichen Auifkommens in der
einzelnen Gemeindegrößenklassen nicht mit absoluter Klarheit erkennen; immerhin 268
zie mit genügender Deutlichkeit an, daß weit mehr als die Hälfte des Gewerheertr2
steueraufkommens auf die Großstädte entfällt.
1) Berechnet nur für Gemeinden mit 20000 bis 50000 Einwohnern.