Object: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 505 
Die Reserven beim Umlagesystem 
Wir haben im vorstehenden ausgeführt, dass das Umlagever- 
fahren glücklicherweise abgeändert wird durch die Bildung von Für- 
sorgereserven. Wir haben noch kurz auszuführen, welches die Bil- 
dung, der Betrag und die Bedeutung dieser Reserven sein kann. 
Man kann den Reservefonds auf gut Glück aus den Überschüssen 
der Jahreseinnahmen. sich bilden lassen. Dieses einfachste Ver- 
fahren gibt keine so nennenswerten und ausreichend regelmässigen 
Ergebnisse, als dass der Beitrag mit einer wesentlichen, darin 
einbegriffenen Belastung berechnet werden könnte. Es ist ver- 
nünftiger, einen Abzug vorzusehen, der jedes Jahr aus den Beiträgen 
zu leisten ist und für die Bildung eines Reservefonds bestimmt 
wird. Dies hindert nicht, in gleicher Weise die Einnahmeüber- 
schüsse hinzuzunehmen, wenn solche vorhanden sind. Der Abzug 
eines Zwanzigstels der Beiträge stellt in diesem Falle den häufig 
vom Gesetz festgesetzten Betrag dar. 
Bis zu welchem Mindestbetrage sorgt man bei der Bildung des 
Reservefonds vor ? Keine theoretische Betrachtung kann diese 
Frage klar lösen. Von einem rein empirischen Standpunkt aus 
nimmt im Augenblick der Fürsorgefonds die Höhe der jährlichen 
Ausgabe an, die eine ausschlaggebende Rolle bei der Erhaltung 
des finanziellen Gleichgewichts zu spielen beginnt. Tatsächlich 
beziehen sich die meisten Gesetzgebungen, die einen gesetzlichen 
Mindestbetrag für den Reservefonds festsetzen, auf ein Merkmal 
dieser Art. Was den Höchstbetrag betrifft, d. h. die Summe, über 
die hinaus den Kassen die Bildung ihres Fürsorgefonds verboten 
ist, so lässt sich der Gesetzgeber gewöhnlich bei der Festsetzung 
von folgenden Erwägungen leiten : Vermeidung von zu bedeutenden 
Festlegungen ; Vermeidung des Bestehens von zu reichen Kassen, 
die in der Folge zu leicht verschwenderisch, in der Kontrolle des 
Risikos zu leichtfertig sind und anstössigen Ungleichmässigkeiten 
bei den durch die verschiedenen Kassen gewährten Leistungen 
Raum geben. Endlich darf nicht vergessen werden, dass der 
Reservefonds zwischen den Geschäftsperioden eine gewisse zeit- 
liche Übertragbarkeit ermöglicht, ohne sie auf technischer Grund- 
lage zu regeln, wie das beim Kapitaldeckungssystem der Fall ist. 
Mit einem zu beträchtlichen Reservefonds würden die Versicherten 
Schliesslich von Beiträgen ihrer Vorgänger leben, ohne dass die 
letzteren. einen Vorteil daraus gezogen hätten. 
Versuchen wir nun, uns eine Vorstellung von der notwendigen 
Zeit zu machen. um einen Mindestfonds zu bilden. der wie ange-
	        
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