EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 505
Die Reserven beim Umlagesystem
Wir haben im vorstehenden ausgeführt, dass das Umlagever-
fahren glücklicherweise abgeändert wird durch die Bildung von Für-
sorgereserven. Wir haben noch kurz auszuführen, welches die Bil-
dung, der Betrag und die Bedeutung dieser Reserven sein kann.
Man kann den Reservefonds auf gut Glück aus den Überschüssen
der Jahreseinnahmen. sich bilden lassen. Dieses einfachste Ver-
fahren gibt keine so nennenswerten und ausreichend regelmässigen
Ergebnisse, als dass der Beitrag mit einer wesentlichen, darin
einbegriffenen Belastung berechnet werden könnte. Es ist ver-
nünftiger, einen Abzug vorzusehen, der jedes Jahr aus den Beiträgen
zu leisten ist und für die Bildung eines Reservefonds bestimmt
wird. Dies hindert nicht, in gleicher Weise die Einnahmeüber-
schüsse hinzuzunehmen, wenn solche vorhanden sind. Der Abzug
eines Zwanzigstels der Beiträge stellt in diesem Falle den häufig
vom Gesetz festgesetzten Betrag dar.
Bis zu welchem Mindestbetrage sorgt man bei der Bildung des
Reservefonds vor ? Keine theoretische Betrachtung kann diese
Frage klar lösen. Von einem rein empirischen Standpunkt aus
nimmt im Augenblick der Fürsorgefonds die Höhe der jährlichen
Ausgabe an, die eine ausschlaggebende Rolle bei der Erhaltung
des finanziellen Gleichgewichts zu spielen beginnt. Tatsächlich
beziehen sich die meisten Gesetzgebungen, die einen gesetzlichen
Mindestbetrag für den Reservefonds festsetzen, auf ein Merkmal
dieser Art. Was den Höchstbetrag betrifft, d. h. die Summe, über
die hinaus den Kassen die Bildung ihres Fürsorgefonds verboten
ist, so lässt sich der Gesetzgeber gewöhnlich bei der Festsetzung
von folgenden Erwägungen leiten : Vermeidung von zu bedeutenden
Festlegungen ; Vermeidung des Bestehens von zu reichen Kassen,
die in der Folge zu leicht verschwenderisch, in der Kontrolle des
Risikos zu leichtfertig sind und anstössigen Ungleichmässigkeiten
bei den durch die verschiedenen Kassen gewährten Leistungen
Raum geben. Endlich darf nicht vergessen werden, dass der
Reservefonds zwischen den Geschäftsperioden eine gewisse zeit-
liche Übertragbarkeit ermöglicht, ohne sie auf technischer Grund-
lage zu regeln, wie das beim Kapitaldeckungssystem der Fall ist.
Mit einem zu beträchtlichen Reservefonds würden die Versicherten
Schliesslich von Beiträgen ihrer Vorgänger leben, ohne dass die
letzteren. einen Vorteil daraus gezogen hätten.
Versuchen wir nun, uns eine Vorstellung von der notwendigen
Zeit zu machen. um einen Mindestfonds zu bilden. der wie ange-