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2. Die Landwirtschaft
Auf die selbständigen Landwirte einschl. ihrer mithelfenden Familienangehörigen
entfallen rd. 20 vH der Erwerbstätigen, aber nur ein weit geringerer Prozentsatz der
Privateinkommen. Das Einkommen der Landwirtschaft hat überdies in seiner Bedeutung
innerhalb des Volkseinkommens gegenüber der Vorkriegszeit wesentlich nachgelassen.
Von dem Gesamteinkommen der selbständigen Landwirte leben gegenwärtig 2,2 Mil-
lionen bäuerliche Haushaltungen (das ist die Zahl der selbständigen Landwirte ohne mit-
helfende Familienangehörige). Vergleicht man ihr Einkommen mit dem Einkommen
anderer Berufsgruppen, so darf dreierlei nicht übersehen werden. Zunächst fallen im
bäuerlichen Haushalt eine Reihe von Ausgabeposten weg, die z.B. im Haushalt des
städtischen Arbeiters eine nicht unbeträchtliche Rolle spielen (z.B. Fahrgelder und
Sozialversicherungsbeiträge). Ferner hat man zu beachten, daß der Landwirt seinen
Nahrungsmittelbedarf, der etwa die Hälfte seiner Ausgaben ausmacht, größtenteils zu
Erzeugerpreisen erhält. Setzt man die Transport- und Handelsspanne des Nahrungs-
mittelbedarfs mit etwa 50 vH des Erzeugerpreises an, und berücksichtigt man außerdem
die Unterschiede in der Struktur der Ausgaben in den städtischen und ländlichen Haus-
haltungen, so entspricht das Durchschnittseinkommen des bäuerlichen Haushalts etwa
3inem städtischen Einkommen, das um ein Viertel bis ein Drittel höher liegt. Dazu kommt
schließlich, daß in den letzten Jahren das Einkommen für die Landwirtschaft viel weniger
als für andere Berufsgruppen die einzige Grundlage der Lebenshaltung gebildet hat. Es ist
bekannt, daß von der jährlichen Neuverschuldung der Landwirtschaft nach der Inflation
nur ein Teil produktiven Zwecken, wie der Verbesserung und Erweiterung der Betriebe,
zedient hat, während der Rest reine Konsumtivverschuldung darstellt und in Ergänzung
les Einkommens zur Lebenshaltung verwandt worden ist.
3. Die Arbeitnehmer
Bei den‘ Arbeitnehmern halten sich der Anteil der Einkommensbezieher an der Zahl
der Erwerbstätigen und der Anteil des Einkommens am Volkseinkommen annähernd die
Waage. Schaltet man die leitenden Angestellten und Beamten, die ihrer sozialen Zuge-
hörigkeit nach oben bereits den Selbständigen zugerechnet wurden, aus, so entfallen auf
die Arbeitnehmer rd. 67 vH der Erwerbstätigen mit rd. 64 vH der Privateinkommen
nach Abzug der Renteneinkommen. In Wirklichkeit ist der Anteil des Arbeitseinkommens
noch etwas geringer, weil bei ihm die Nebeneinkommen aus anderen Einkommensquellen,
z.B. Landwirtschaft, Gewerbe, miteinbezogen sind. Die anteilsmäßige Steigerung des
Arbeitseinkommens von knapp 50 vH der Privateinkommen im Jahr 1913 auf 64 vH
im Durchschnitt der letzten Jahre entspricht der Entwicklungstendenz, die auch in
anderen Industriestaaten zu beobachten ist. So hat sich z.B. in Großbritannien nach
Untersuchungen von Bowley und Stamp der Anteil des Arbeitseinkommens von 1911 bis
1924 von 49vHM auf 57 vH erhöht. Die Gründe für diese Verschiebung liegen zum
großen Teil in dem Rückgang, den in hochentwickelten Industrieländern der Anteil der
Landwirtschaft am Sozialprodukt erfährt. Eine nicht unerhebliche Rolle spielt ferner
die wachsende Ausdehnung des Großbetriebs und der damit verbundene Übergang früher
selbständiger Existenzen in die Arbeitnehmerberufe. Auch die Zunahme der Frauen-
arbeit, die überwiegend den unselbständigen Berufen zugute kam, hat dazu beigetragen,
das Verhältnis zwischen dem Arbeitseinkommen und den übrigen Einkommensquellen
zu verschieben. In Deutschland kommt noch hinzu, daß unter den Nachwirkungen von
Krieg und Inflation die Einkommen aus Miete und Kapitalertrag in ihrer Bedeutung
innerhalb des Volkseinkommens stark zurückgegangen sind. So hat das Mieteinkommen
anteilsmäßig kaum mehr als die Hälfte des Vorkriegsstands erreicht. Das Kapitalein-
kommen, das 1913 etwa 12 vH der Privateinkommen ausmachte und im Jahr 1925 auf
2,6 vH zusammengeschrumpft war, hat 1929 mit rd. 5 vH noch nicht die Hälfte seiner
Vorkriegsbedeutung wiedergewonnen.