Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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2. Die Landwirtschaft 
Auf die selbständigen Landwirte einschl. ihrer mithelfenden Familienangehörigen 
entfallen rd. 20 vH der Erwerbstätigen, aber nur ein weit geringerer Prozentsatz der 
Privateinkommen. Das Einkommen der Landwirtschaft hat überdies in seiner Bedeutung 
innerhalb des Volkseinkommens gegenüber der Vorkriegszeit wesentlich nachgelassen. 
Von dem Gesamteinkommen der selbständigen Landwirte leben gegenwärtig 2,2 Mil- 
lionen bäuerliche Haushaltungen (das ist die Zahl der selbständigen Landwirte ohne mit- 
helfende Familienangehörige). Vergleicht man ihr Einkommen mit dem Einkommen 
anderer Berufsgruppen, so darf dreierlei nicht übersehen werden. Zunächst fallen im 
bäuerlichen Haushalt eine Reihe von Ausgabeposten weg, die z.B. im Haushalt des 
städtischen Arbeiters eine nicht unbeträchtliche Rolle spielen (z.B. Fahrgelder und 
Sozialversicherungsbeiträge). Ferner hat man zu beachten, daß der Landwirt seinen 
Nahrungsmittelbedarf, der etwa die Hälfte seiner Ausgaben ausmacht, größtenteils zu 
Erzeugerpreisen erhält. Setzt man die Transport- und Handelsspanne des Nahrungs- 
mittelbedarfs mit etwa 50 vH des Erzeugerpreises an, und berücksichtigt man außerdem 
die Unterschiede in der Struktur der Ausgaben in den städtischen und ländlichen Haus- 
haltungen, so entspricht das Durchschnittseinkommen des bäuerlichen Haushalts etwa 
3inem städtischen Einkommen, das um ein Viertel bis ein Drittel höher liegt. Dazu kommt 
schließlich, daß in den letzten Jahren das Einkommen für die Landwirtschaft viel weniger 
als für andere Berufsgruppen die einzige Grundlage der Lebenshaltung gebildet hat. Es ist 
bekannt, daß von der jährlichen Neuverschuldung der Landwirtschaft nach der Inflation 
nur ein Teil produktiven Zwecken, wie der Verbesserung und Erweiterung der Betriebe, 
zedient hat, während der Rest reine Konsumtivverschuldung darstellt und in Ergänzung 
les Einkommens zur Lebenshaltung verwandt worden ist. 
3. Die Arbeitnehmer 
Bei den‘ Arbeitnehmern halten sich der Anteil der Einkommensbezieher an der Zahl 
der Erwerbstätigen und der Anteil des Einkommens am Volkseinkommen annähernd die 
Waage. Schaltet man die leitenden Angestellten und Beamten, die ihrer sozialen Zuge- 
hörigkeit nach oben bereits den Selbständigen zugerechnet wurden, aus, so entfallen auf 
die Arbeitnehmer rd. 67 vH der Erwerbstätigen mit rd. 64 vH der Privateinkommen 
nach Abzug der Renteneinkommen. In Wirklichkeit ist der Anteil des Arbeitseinkommens 
noch etwas geringer, weil bei ihm die Nebeneinkommen aus anderen Einkommensquellen, 
z.B. Landwirtschaft, Gewerbe, miteinbezogen sind. Die anteilsmäßige Steigerung des 
Arbeitseinkommens von knapp 50 vH der Privateinkommen im Jahr 1913 auf 64 vH 
im Durchschnitt der letzten Jahre entspricht der Entwicklungstendenz, die auch in 
anderen Industriestaaten zu beobachten ist. So hat sich z.B. in Großbritannien nach 
Untersuchungen von Bowley und Stamp der Anteil des Arbeitseinkommens von 1911 bis 
1924 von 49vHM auf 57 vH erhöht. Die Gründe für diese Verschiebung liegen zum 
großen Teil in dem Rückgang, den in hochentwickelten Industrieländern der Anteil der 
Landwirtschaft am Sozialprodukt erfährt. Eine nicht unerhebliche Rolle spielt ferner 
die wachsende Ausdehnung des Großbetriebs und der damit verbundene Übergang früher 
selbständiger Existenzen in die Arbeitnehmerberufe. Auch die Zunahme der Frauen- 
arbeit, die überwiegend den unselbständigen Berufen zugute kam, hat dazu beigetragen, 
das Verhältnis zwischen dem Arbeitseinkommen und den übrigen Einkommensquellen 
zu verschieben. In Deutschland kommt noch hinzu, daß unter den Nachwirkungen von 
Krieg und Inflation die Einkommen aus Miete und Kapitalertrag in ihrer Bedeutung 
innerhalb des Volkseinkommens stark zurückgegangen sind. So hat das Mieteinkommen 
anteilsmäßig kaum mehr als die Hälfte des Vorkriegsstands erreicht. Das Kapitalein- 
kommen, das 1913 etwa 12 vH der Privateinkommen ausmachte und im Jahr 1925 auf 
2,6 vH zusammengeschrumpft war, hat 1929 mit rd. 5 vH noch nicht die Hälfte seiner 
Vorkriegsbedeutung wiedergewonnen.
	        
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