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— 548 —
Volkseinkommen und öffentlicher Finanzbedarf
Öffentlicher Finanzbedarf
Öffentliche Wirt-
schaft insgesamt.
vH des’
Volksein-
kommens
8
Volksein-
xommen!)
in
Mrd. MX
bzw. AM
14,5 1,2 16,2 1,4 # 84 | 48,9
4,3 4,5 26,7 2,8 5,2 17,3 | 81,9
56,2 17,2 2. 830,6 | 3,7 |] 6,6 20,9 | 87,2
52,5 18,8 | 830,1 4,5 | 7,2 23,3 | 87,8
ı) Mittelwerte der Ergebnisse von S. 543. — *% Reiner Finanzbedarf im Sinne der Reichsfinanzstatistik. — *) Gesamt-
ausgaben abzüglich Reichszuschuß; 1925 und 1926 einschl. der nicht über den Etat laufenden Erwerbsloseniürsorge aus
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, 1927 einschl. Arbeitslosenversicherung. — 1) Jetziges Gebiet.
Mit der Feststellung des öffentlichen Finanzbedarfs ist die Frage nach der »Belastung«
der Volkswirtschaft noch nicht beantwortet. Diese stellt sich verschieden dar, je nach-
dem man den öffentlichen Finanzbedarf volkswirtschaftlich vom Standpunkt des Sozial-
produkts (Finanzbelastung) oder aber privatwirtschaftlich vom Standpunkt des Steuer-
zahlers (Steuerbelastung) betrachtet. Sowohl Finanz- wie Steuerbelastung sind nur ein
Ausschnitt des öffentlichen Finanzbedarfs.
Unter Finanzbelastung versteht man denjenigen Teil des Volkseinkommens,
ler von den öffentlichen Körperschaften zur Erfüllung ihrer Zwecke beansprucht wird. Die
Finanzbelastung differiert mit dem gesamten Finanzbedarf um die öffentlichen
Einkommensverschiebungen : Schuldendienst nichtwerbender Anleihen, Sub-
ventionen, Kriegs-, Wohlfahrts- und Sozialrenten. Diese Beträge werden von der öffent-
lichen Wirtschaft nicht für ihre eigenen Zwecke beansprucht. Sie fließen vom Steuer-
bzw. Beitragszahler durch die hier nur als Verteilungsorgan fungierende öffentliche Hand
in die Privatwirtschaft an die Rentenempfänger usw. zurück; der für die Zwecke der
Privatwirtschaft verfügbare Teil des Sozialprodukts erfährt auf diese Weise zwar ein®
Verschiebung hinsichtlich der Empfänger, aber keine Schmälerung. Die öffentlichen Ein-
kommensverschiebungen, die 1913 nur 3 vH des Volkseinkommens ausmachten, sind nach
dem Kriege infolge der Kriegsrenten und des Ausbaues der Sozialversicherung auf rund
Jahr
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Volkseinkommen und öffentliche Einkommensverschiebungen
Öffentliche Einkommensverschiebungen?)
DB)
Öffentliche Wirt-
schaft insgesamt
vH des
Volksein-
xommens,
En
44,5 1,2 2,7 0,2 0,5 1,4 3,2
54,3 34 a7 | 0,9! 1,7 4,0 7,4
56,2 | 42 75 | 20 | 3,6 6,2 | 11,1
62,5 43 | 6,9 17 2,7 6,0 9,6
1) Mittelwerte der Ergebnisse von S. 543. — 2% Schuldendienst nichtwerbender Anleihen, Subventionen, Kriegs-, wohn
fahrts- und Sozialrenten. Die ebenfalls als Einkommensverschiebung anzusehenden Darlehen (Wohnungsbauhypoth® Sie
Darlehen an die Arbeitslosenversicherung, Subventionen in Darlehenform) sind in diesen Ziffern nicht enthalten, in
bis 1927 von der Statistik nicht gesondert erfaßt wurden. 1927 machen die Darlehen insgesamt 1,6 Mrd. AM 208 org
die die öffentlichen Einkommensverschiebungen in der Übersicht zu niedrig erscheinen, — 3) Einschl. Erwerbslosenfürs
bzw. Arbeitslosenversicherung, aber nur, soweit nicht aus Etatmitteln stammend. — *} Jetziges Gebiet.