14
Übersicht 13
Vergleich des Anteils!) der einzelnen Länder (ohne Hansestädte) und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände)
am Zuschußbedarf der Polizei
Von 100 A bzw. AM Zuschußbedarf entfallen im Rechnungsjahr
1913/14 1925/26 1 1926/27 ‚ 1927/28
Land
Preußen (einschl.
Waldeck) ......-...
Bayer .....0000000004
Sachsen .............
Württemberg. ........
Baden .....0.0.0000004
Thüringen .......0.0«
TesSeN s.0..0.00000000
Mecklenburg - Schwerin
Oldenburg ...........
Braunschweig ........
Anhalt ........0..0.0000
LÄPD arekarerne ren
Mecklenburg-Strelitz ...
Schaumburg-Lippe....
auf die
auf das | Gemeinden
Land :Gemeindeverbände)
auf die
auf das ko
Land |(Gemeinde-De
verbände)
49,5 50,5 63,2 36,8
55,3 44,7 60,0 40,0
31,8 58,2 44,0 56,0
30,7 59,3 17,5 52,5
56,0 144,0 63,8 | 36,2
38,3 51,7 37,1 62,9
25,3 14,7 56,8 | 43,2
45,2 48 59,2 30,8
59,7 30,3 56,9 33,1
71,6 28,4 9 | 7,1
30,2 59,8 30,1 | 69,9
36,4 63,6 41,4 58,6
69,7 | 30,3 67,6 32,4
60,5 39,5 56,7 43,3
auf das
Land
58,7
60,2
44,2
43,4
56,4
39,0
52,3
50,1
a5
Os
25,9
21.
59,5
58.0 |
auf die
Gemeinden |
(Gemeindeverbände)
41,3
39,8
55,8
56,6
43,6
61,0
47,7
39,9
36,5
29,6
74,1
57,9
40,5
42,0
auf die
auf das ‚Gemeinden
Land | (Gemeindeverbände)
61,6
60,1
47,0
49,8
59,0
40,3
50,3
52,9
59,1
73,4
29,4
44,5
62,5
52,2
38,4
39,9
53,0
50,2
41,0
59,7
49,7
37,1
30,9
26,6
70,6
35,5
37,5
47,8
——— 1
t) Bezüglich der absoluten Höhe des Zuschußbedarfs in den einzelnen Jahren vel. 8.27
sind nur insoweit an den Kosten der Landespolizei beteiligt, als staatliche Polizeikräfte im
ortspolizeilichen Dienste verwendet werden. Über die Regelung der Lastenverteilung in diesem
speziellen Falle unterrichtet die nachstehende Tabelle.
)bersicht 14
Die Kostenverteilung für die staatliche Ortspolizei in einigen Ländern
Gebietskörperschaft
Land....
jemeinde .........
Preußen?!) !
Bayern
Württem- | Baden
0 berg . nn
1925/26 1925/26 1925/26 1925/26
L918/14| bis Jıs1a704 bis 1913/14) bis |1928714 bis
1927/28 1927/28 1927/28 [1927/28
7
Ti925/26 1925/26
913/14} bis Jıo13704 bis |
1927/28 1927/28
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Beitrag
der
Stadt
Münsehen
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der
Stadt
Dresden
Bei- | 6 6/
4 0 | 90 1
— 1) Ausnahmen 8. Einzelübersicht Preußen, — % Die Stadt München trägt ®/,9 der Kosten,
Die Übersicht.umfaßt nur die fünf größten Länder und die Hansestadt Hamburg. Von den
kleineren Ländern ist in der Nachkriegszeit nur Schaumburg-Lippe (früher auch Waldeck)
öhne staatliche Ortspolizei. In einigen von ihnen (Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Anhalt,
Lübeck) werden die Kosten für die staatliche Ortspolizeiverwaltung in voller Höhe vom
Lande getragen. Dagegen erheben Hessen, Braunschweig und Bremen (ebenso wie Württemberg
und Thüringen) Beiträge von den Gemeinden. Lippe beteiligt, wie die meisten großen
Länder, die Gemeinden quotenmäßig an den Kosten der staatlichen Ortspolizeiverwaltung.
Mit 66,6 vH verlangt es die höchste Gemeindequote, Preußen mit 33,3 vH die geringste,
Die Einzelregelung der Lastenverteilung zwischen Land und Gemeinden ist für die fünf
zrößten Länder und die Hansestadt Hamburg!) tabellenmäßig zusammengefaßt, Dabei ist
der Reichszuschuß für die Schutzpolizei als spezielle Deckung für die Ausgaben des Landes
1) Über die kleineren Länder vgl. Einzelschrift 6, »Verwaltungsaufbau«, S. 3618.