■Hi
lr —
m
-a
■ •
— 128 ■—
§ I.
Die Ueberschüsse der öffentlichen Unter
nehmungen.
Die vergesellschafteten Industrieen und im besonderen
die natürlichen oder künstlichen Monopole können zunächst
für die Gesamtheit, die sie ausbeutet, eine Einnahme
quelle abgeben. In Brüssel wirft z. B. das Gas allein
nahezu 2 Millionen Ueberschuss im Jahre ab. In Frank
reich bringt das Tabakmonopol, das den Preis des Pro
ductos um das Sechsfache erhöht, dem Staatsschatz in
guten wie in schlechten Jahren mehr als 300 Millionen ein.
Es versteht sich von selbst, dass im grossen und ganzen
diese Ueberschüsse nichts anderes als indirecte Steuern
sind.' Wenn eine öffentliche Verwaltung ihre Producte nicht
zum Selbstkostenpreis liefert, so tragen die Ueber
schüsse, die sie macht, notwendigerweise einen fiscalischen
Charakter. Und in einer collectivistischen Gesellschaft
würden an die Stelle der heutigen Steuern die Vorweg
nehmungen treten, die die Gemeinschaft für die allge
meinen Bedürfnisse ausführt, bevor sie an die individuelle
Aufteilung geht. Wenn es sich aber um- Producte wie
Tabak oder Branntwein handelt, die mit Recht als Steuer
träger angesehen werden können, dann ist es etwas anderes,
als z. B. mit Wasser und Leuchtgas, die nicht durch
Aufschläge verteuert werden sollten, weil sie notwendige
Bedürfnisse befriedigen.
Schon heute geben übrigens einzelne Gemeindever
waltungen Wasser und Gas teils zum Selbstkostenpreis,
teils unter dem Selbstkostenpreis, teils sogar kostenlos ab.
In seinem Buche über den Socialismus in England
erwähnt Métin zwei kleine Städte, die das Gas gratis
an ihre Einwohner abgeben.*)
*) Métin: Le socialisme en Angleterre (Paris, Alcan,
1897), pag. 226.