Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Frankreich 
Verwaltung 
/Exekullve}) 
u 578 — 
1. Regierung, nach der Verfassung: bestehend aus Präsident der Republik und Ministern bzw. Unter 
staatssekretären. Minister oder Unterstaatssekretäre (Kabinett) bedürfen des Vertrauens der Kammer 
a) Ministerrat (Conseil des Ministres): Präsident (ohne Stimme) und Kabinett. Aufgabe: Beratung 
und formelle Entscheidung wichtiger Regierungsmaßnahmen, Verordnungen in bestimmten Fällen: 
5) Kabinettsrat (Conseil du Cabinet): Nur Minister bzw. Unterstaatssekretäre unter Vorsitz des Mi 
nisterpräsidenten. Aufgabe: Erledigt laufende Angelegenheiten und trifit faktisch alle politisch 
wichtigen Vorentscheidungen. Stellung des Ministerpräsidenten im Wachsen. 
2. Staaterat (Conseil d’Etat), 35 ordentlich ernannte oder ex officio Mitglieder, 27 außerordentliche (mei 
höhere Beamte der Ministerien). Präsident: Justizminister. Aufgabe: Mitwirkung beim Erlaß von 
Rechts- und Verwaltungsverordnungen; allgemein beratendes Organ der Regierung, 
Allgemeines über die Organisation der Ministerien: 
L. Minister 
, 2 . . politische Beamte 
2, Kabinett des Ministers mit Kabinett-Chef 
3. Mehrere sehr selbständige Abteilungen mit Fachbeamten, an der Spitze Direktoren 
1. Jede Abteilung verfügt über mehrere Bureaux oder Services. An der Spitze Chef du Bureau bzW 
Chef du service 
5. Für die verschiedenen Aufgaben der Ministerien gibt es meist besondere Beiräte, die sich aus Fachb® 
amten und privaten Sachverständigen zusammenseizen; die wichtigsten sind in der Übersicht aufgeführ 
Manche Ministerien umfassen besondere Unterstaatssekretariate mit politischen Unterstaatssekretärel 
die z. T, Mitglieder der Regierung sind. Der Aufbau des Ministeriums des Äußeren weicht insofern ab, als 
mittelbar unter dem Minister als besonderer oberster Fachbeamter der Generalsekretär steht 
‚ufgaben 
%in Ministerpräsidium mit eigenem Büro besteht nur in Ansätzen; dem Ministerpräsidenten untersteht die Generaldirekti9® 
der Elsaß-lothringischen Angelegenheiten 
Ministerien 
.„ Finanzministerium (Ministere 
des Finances) (nach dem augen- 
“lieklichen Stande ist der 
Staatshaushalt einem gelb- 
ständigen Ministerium anver- 
braut) 
Der Etat des Finanzministerlums 
athält auch: 
L. den Staatswirtschaftsrat (Con- 
3eil national 6oonomique), dem 
alle wirtschaftlich bedeutsamen 
Gesetzentwürfe zur Kenntnis- 
nahme vorzulegen sind; 
„den obersten Staats -Verteidi- 
gungsrat (Conseil sup6rieur de 
[a döfense nationale) 
Schatzamt und Kassenwesen: Staatskasso, Departements-Hauptkassen (payeur gen6r6)) 
Arrondissements-Kassen (receveur particulier} % 
Steuern und Katasterwesen: 3 Generaldirektoren: direkte und Stempelsteue” 
Katasterverwaltung, Verbrauchsteuern, Zölle 4 
Für direkte, Stempelsteuern und Verbrauchsteuern bestehen je 90 Departemor, 
Direktionen mit weiteren Unterbehörden. Die Zollverwaltung verfügt über 24 Z 
direktionen mit weiteren Unterverwaltungsbehörden und Grenzüberwachungsorganen Re 
3taatshaushalt und Abrechnung: Aufsicht über die Rechnungsführung aller 
zierungsstellen und der Unterverbände, Selbständige Behörde: Rechnungshof 
Vermögensverwaltung (auch Domänen) har 
Schuldenwesen: Zahlung der Pensionen und Renten, Abfindung der Kriegsg08 010), 
digten, Für die Verwaltung der kurzfristigen Schuld (Bons de la Defense nation® 
Autonome ‚Amortisationskasse 
Staatsbetriebe, Staatsdruckerei, Münze 
Steuermonopolbetriebe:; Tabak und Zündhölzer 
2. Justizministerium (Ministere 
da la justice} 
1er 
Rechtspflege: Gerichtsorganisation: Kassationshof, 27 AppellationsgerichtsP0i. 
142 Tribunale erster Instanz (jeweils mit entsprechenden Beamten der Staatsal 
schaft), 2108 Friedensrichter 
Verwaltungsgerichte: Staatsraß und Präfekturräte 
Strafvollzug (29 Strafanstalten) 
Verwaltung der Ehrenlegion 
13 Botschaften 
25 Gesandtschaften 
187 Konzuln 
}, Ministerium für auswärtige An- 
zelegenheiten (Ministöre des 
affaires 6trangäres) 
ti, Ministerium des Inneren (Mi- 
nistere de liint6rieur) 
An’ 
Allgemeine innere Verwaltung, Spitze der regionalen Staateverwaltunß> 1ge, 
zelegenheiten der Departements und Kommunen; Subventionen an 
Kommunalaufsicht xrierend 
>olizei: Sicherheits- und Kriminalpolizei, Verwaltungspolizei, zum Teil konkw Seine” 
mit den Fachministerien. Staatliche Sicherheitspolizei in den Kommunen de Byaus®Di 
departements, in Lyon, Marseille, Nizza, Toulon, in Straßburg, Metz und M 
staatliche Kriminalpolizeikommissariate über das Land verstreut 
Standesamtawesen, Wahlen usw. 
3. Kriegsministerium (Ministöre 
de la guerre) (mit Conseil sup6- 
rieur de ia guerre} 
x etw? 
18 Armeskorps, 132 Fliegergeschwader je 12 Flugzeuge; Truppenstärk® MilitS” 
306 600 Mann Franzosen mit 150900 Mann Überseetruppen; Waffenfabrikem 
schulen usw.; Pulverfabrikation: Staatliches Monopol; Landesaufnahme 
üGendarmerie (wesentlich polizeiliche Aufgaben, ea. 30 000 Mann). 
6. Marineministerium (Ministere 
da la marine) 
onn90 
Kriegsmarine, mit etwa 56 000 Mann Besatzung, 188 Schiffen und 527 780 D 
Hydrographische Abteilung
	        
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