Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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[talien 
Verwaltungsstufen 
Noch: Provinzen 
‚018 Gerichtsbezirke 
Gemeinden mit be- 
sonderer Stellung 
BO 
Neapel. ........, 
8672 Gemeinden 
(ständige Ver- 
äAngerung der 
Anzahl der Ge- 
meinden durch 
Zusammenle- 
zung) 
Noch: Nachgeordnete Verwaltung und Lastenausgleich 
Hauptaufgaben und Lasten 
Organe 
Drovinzial-Verwaltungsrat: 
’estehend aus 1 Präsidenten 
Personalunion mit dem Prä- 
‚ekten), 1 Vizepräsidenten und 
4 bis 8 Rektoren; tagt nach Auf- 
'orderung dea Präfekten 
Berät den Präfekten besonders wegen Straßenerhaltung, Wegebau, 
Elementarunterricht, Waisenhäuser, Irrenhäuser, Jagdschutz 
Verwaltung der Provinzialsteuern 
018 Bezirksgerichte 
Jnterste gerichtliche Instanz 
Gouverneur (Staatsbeamter, ein- 
zetragen beim Innenministerium) 
nit besonderem Magistrat, dessen 
funktionen vorläufig vom Gou- 
7erneur mitverwaltet werden 
4 Vizegouverneure, Rektorat (10 
Mitglieder) 
jemeinderat (80 Mitglieder) 
jonderkommissar 
3eschlußfassung -— Verwal- 
tung: Podestä, ernannt durch 
Dekret (Ehrenamt), mit HExe- 
:utiviunktionen (an Stelle des 
rüheren Sindaco); Gemeinde- 
ekretär (Staatsbeamter), ernannt 
"om Präfekten, Die meisten 
3eschlüsse des Podestä unter- 
‚gegen bei kleinen Gemeinden der 
zenehmigung bei größeren der 
Prüfung des Präfekten auf Gesetz- 
näßigkeit 
Präfekt kann die Abberufung 
les Podestä vorschlagen. Jähr- 
iche Versammlung der Podestä 
»eim Präfekten zur Beratung und 
intgegennahme von Instruk- 
vionen 
jeirat mit gutachtlicher Tätigkeit 
nach Aufforderung durch Podestä, 
zemeinderat: 6 bis 40 Mit- 
;lieder, vom Präfekten in Ge- 
neinden über 100 000 Einwohner 
‚om Innenministerium aus einer 
7on den berufsständischen Ver- 
retungen vorgeschlagenen Liste 
rnannt (an Stelle des bisherigen 
+emeinderats und der Gemeinde- 
‚ersammlung); bei Konflikten 
zwischen Podestä und Gemeinde- 
at entacheidet der Präfekt 
Besondere Vollmachten (außer denen des Podestä) 
| Allgemeine Verwaltung und Polizei: Polizei, Zivilstande” 
veurkundungen, Statistik, Gesundheitswesen, Aufstellung der 
Stammrollen 
Zinrichtung, Unterhaltung und Überwachung (Bezirksgefängnisse, 
Gerichts- und Staatsanwaltschaftsgebäude); Ausbesserung, Be- 
heizung und Beleuchtung; gegebenenfalls trägt Gemeinde die Mieten 
Die Polizei untersteht bisweilen der Ortsbehörde, die sodann die 
Kosten trägt 
), Schulwesen: Volksschulen: Beschaffung von Räumlichkeiten, 
Beleuchtung, Heizung für kommunale Schulbehörden, Die Aus* 
raben der Gemeinden für Schulzwecke dürfen niemals vermindert 
verden. Bei steigenden freiwilligen Ausgaben der Gemeinden (speß9 
'acultative) müssen 5 vH der Ausgabeerhöhung dem Schulwesen 
ugute kommen; Errichtung der Schulgebäude, Beleuchtung, Heizung, 
Reinigung ist grundsätzlich Gemeindeaufgabe , 
3rundsätzlich Lasten des Volksschulunterrichts, der unentgeltlich 
vom 6. bis 14. Jahre erteilt wird; Verwaltung der Volksschulen IP 
den Provinz- und Kreishauptstädten und sonstigen von der Regie“ 
zung für geeignet gehaltenen Städten, Beteiligung an den Kosten 
der staatlichen Schulverwaltung durch a) feste Beiträge, b) 800 Lit. 
je Lehrperson, ec) 400 Lit. je sonstige besoldete Person . 
3eitrag von 100 Lit. je Schüler von »anormaler Entwicklung« an Hilfs 
schulen, deren Errichtung im Belieben der Gemeinden steht 
Tauptanteil an Kosten für Kleinkinderschulen und Lehrerausbildung: 
hierfür besondere Verwaltungskörper 
Unterstützung der schulpflichtigen und unbemittelten Bevölkerung; 
soweit private Wohltätigkeit nicht ausreicht 
Bereitstellung und Ausstattung der Unterrichtsräume; Instandhaltuns, 
Heizung, Beleuchtung 
Ausgaben für den Lehrkörper und die Lehrmittel 
„ehrerseminare: Lohrkörper, Sekretariat und Lehrmittel 
Fortbildungsschulen: Lehrkörper und Lehrmittel . 
Wissenschaftliche Institute und technische Mittelschulen 
Besoldung des Lehrkörpers 
Jewerbeschulen: Übernahme des vom Staat nicht aufgebrachtel 
Anteils; insbesondere Kosten für Wasser, Heizung, Beleuchtuns 
Yandelsschulen: Sonstige Lasten soht 
Kultus: Erhaltung der Kirchen, soweit andere Mittel hierfür nich 
zur Verfügung stehen ie 
Allgemeine Wohlfahrtspflege: Armenpilege durch di 
Jemeinde des Unterstützungswohnsitzes; Aufnahme und Behandlung 
son Bedürftigen und in Dringlichkeitsfällen in kommunalen Kranker 
äusern 
Armen-, Waisen-, Blinden- und Taubstummenpflege Bet 
Mutter- und Jugendschutz: Übernahme der Lasten, soweit der 
Staat nicht eintritt. Zur Kostendeckung findet u. a. 1/4 der Fremden 
steuer Verwendung 
gereitstellung der Geschäftsräume für die Ortsausschüsse 
Vaisenpflege: Fürsorge für Waisenkinder N 
Zesundheitspflege: Unentgeltliche Gesundheitsfürsorge für de! 
ärmeren Teil der Bevölkerung d- 
/a der Kosten für Arzneimittel, gemeindeärztlichen Dienst; Gesund” 
heitspolizei, Provinzkrankenhäuser; */2a der Lasten für Pellagra” 
bekämpfung, ?/3 der Kosten für Laboratorien und Kliniken, Impfung® 
wesen, Bestattungswesen, Trinkwasserversorgung, öffentliche Bäder 
Abwässer, chemische und bakteriologische Untersuchungsanstalten 
in größeren Gemeinden, Überwachung und Beleuchtung der nationa/® 
Sportplätze . d 
Wesentliche Unterstützung der Gemeinden durch kirchliche UP 
private Einrichtungen 44 a8 
Wirtschaft und Verkehr: Öffentliche Arbeiten: Die, 
Straßen III. Ordnung interessierten Gemeinden tragen die Hö ton 
ler Kosten; die Kosten von Straßen IV. Ordnung gehen zu Las 
der beteiligten Gemeinden 
der Gemeinderat soll gehört werden 
’n allen wichtigen Finanzfragen, 
»%i der Aufstellung des öffent- 
ichen Haushalts, vor Schulden- 
sufnahme, Steuerauflage usw
	        
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