Verwaltungsstufen
Joch:
Gemeinden
— 605 --
Italien
Noch: Nachgeordnete Verwaltung und Lastenausgleich \
Hauptaufgaben und Lasten
Organe
Die Gemeinden zahlen zu den Militärstraßen besonders vereinbarte
Zuschüsse
10 vH der Kosten für wasserwirtschaftliche Arbeiten III. Ordnung
Mindestens 1/, der Kosten für wasserwirtschaftliche Arbeiten IV. Ord-
nung
Wasserwirtschaftliche Arbeiten V. Ordnung sind ausschließlich Ge-
meindeaufgabe
Bereitstellung und Unterhaltung der Gebäude für schiffahriskundliche
Institute; Möbel, Heizung, Beleuchtung; Hafen- und Kaianlagen,
Leuchttürme gehen zu Lasten der Gemeinden oder besonderer Ge-
meindeverbände
4asten für öffentliche Ausbesserungs- und Meliorationsarbeiten II. Ord-
nung in Höhe von *ı0o—"/10 haben die privaten Nutznießer zu
übernehmen
Eigene Bautätigkeit sowie Zuschüsse (Zinsendienst), Abtretung von
Gemeindeland zu Gunsten gemeinnütziger Bauunternehmen
5, Steuerverwaltung: Verwaltung der Gemeindesteuern; Steuer-
erhebungskosten trägt überwiegend der Steuerpflichtige
6. Anstalten: Gemeinden über 6000 Einwohner haben öffentliche
Schlachthäuser einzurichten,
Steuerverteilung
A ——————
f. Stauerhoheit über:
Provinzen
200 vH
Gemeinden
1. Zuschläge zur staatlichen Grundsteuer
Höchstsätze:
300 vH
Zuschläge zur staatlichen Gebäudesteuer
Höchstsätze:
nn
75 vH
75 vH
Gewerbesteuern
Höchstsätze in vH auf den der staatlichen Mobiliarertragsteuer unterliegenden steuerpflichtigen Ertrag:
Kat. B 3,0 vH
Kat. C 2,4 vH
Zuschlag zur Ergänzungsteuer auf Gesamteinkommen
20 v.
% 2. Eigene Steuern:
Taßenerhaltungsbeitrag — Wertzuwachsabgabe (auf gewisse Immobilien beschränkt) — Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
Steuern auf Wagen und Pferde, Mietswert, Familien- und Herdsteuer,
Hunde- und Viehsteuer, Steuer auf Photographien, Ladenschilder,
Klaviere, Billards, Patentsteuer, Aufenthaltsteuer -
Oktrois (Verbrauchsteuern) auf: Gotränke, Lebensmittel (Schlacht-
vieh, Fleisch, Weine, Eier, Zueker, Honir, Gemüse, Kaffee, Salz,
Ta usw.; Futtermittel, Brennstoffe, Baumaterial, Möbel, Papier
18W, \
Schanklizenzen
Di
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Staatliche Überweisungssteuern:!)
Kraftfahrzeugsteuer
Anteil am Gesamtaufkommen:
SvYyH
7 vH
Schauspielsteuer
Anteil am Aufkommen der Staatssteuer:
15 bis 22,5 vH
') Dal i örarti i nicht aus.
‘) Dokr. 31. 12, 23. Staats- und Gemeindeetats weisen für 1925 dörartige Überweisungen