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Vereinigte Staaten von Amerika
Noch: Verwaltunegsaufbau
Beispiel: Staa* W-= York, Zentralverwaltung
Rechtsprechung. .....
Verwaltung .........
(Exekutive)
Das Staatsgebiet ist in 4 Gerichtsdepartements (Judicial Departments) und 8 Gerichtsbezirke (Judieial
Districts) geteilt. Die Richter werden mit wenigen Ausnahmen vom Volke gewählt, und zwar in den
ET dr rn Die Funktionen der Rechtsprechung liegen bei verschiedenen Gerichtshöfen-
Olche sind:
\, Der »Court of Trial of Impeachment«, verhandelt gegen die von der Volksvertretung angeklagten
Staatsbeamten. Das Gericht setzt sich zusammen aus dem Senatspräsidenten, Senatsmitglieder?
und Richtern des »Court of Appealsı. Die Verurteilung erfordert 2), Mehrheit,
Der »Court of Appealse, Appellationsgerichtshof für »State Statute Law« (gesetztes Recht) im Gegöp“
satz zum »Common Law« (gemeines Recht), bestehend aus 1 Chefrichter und 6 beigeordnete®
Richtern, die vom Volke auf 14 Jahre gewählt werden. Im Bedarfsfalle werden außerdem vom
Gouverneur zeitweilig fungierende Richter ernannt,
Der »Supreme Court«, Oberster Gerichtshof in Zivil- und Strafsachen des »Common Law« sowohl
als Appellations- wie als erste Instanz, bestehend aus 16 Richtern, die vom Volke in den 8 Gericht“
bezirken auf 14 Jahre gewählt werden.
Der »Court of Claimse, Entscheidung über Rechtsansprüche «Privater gegenüber dem Staat, be
stehend aus 3 Richtern, die auf 6 Jahre vom Gouverneur mit Zustimmung des Senats ernannt
werden. Der Generalstaatsanwalt vertritt die Interessen des Staates,
Li. Die Exekutive liegt beim Gouverneur, der vom Kabinett unterstützt wird, dessen gesetzliche Grund
Jage der des Bundeskabinetts ähnelt.
3. Das Kabinett besteht aus 14 Departementschefs; die Departements sind folgende;
Exekutivdepartment . Arbeit (Labour)
Finanz und Steuer (Taxation and Finance) ! Erziehung (Education)
‚nneres (State) ; Gesundheit (Health)
)ffentliche Arbeiten (Public Works) ' Geisteskrankheiten (Mental Hygiene)
3Zauten (Architecture) * Wohltätigkeitswesen (Charities)
Wirtschaft (Conservation) Strafvollzug (Correction)
uandwirtschaft (Agriculture and Markets) Zivildienst (Civil Seryice)
Diese 14 Departementschefs werden überwiegend vom Gouverneur für 4 Jahre ernannt und sind ihm ver“
antwortlich,. Ausgenommen hiervon ist der »Commissioner of Education«, der von der sich aus den »R®“
zenten der Universität des Staates New-York« zusammensetzenden Leitung des »Department of Ed“
Sal ernannt wird, Die Ernennung des Staatssekretärs für Landwirtschaft ist gesetzlich besonder®
geregelt, rn
Nicht zum Kabinett gehörig sind der »Comptroller« als Leiter der Rechnungskontrolle (Department of Audit
and Control) und der »Attorney-Generale als Chef des Justizdepartements (Department of Law). Beid?
werden wie der Gouverneur und Vize-Gouverneur bei den allgemeinen Staatswahlen auf 4 Jahre gewählt
Ebenso gehören nicht zu den politischen Ressorts des Kabinetts die Fachressorts für Versicherung“
wesen (Department of Insurance), für Bankwesen (Department of Banking) und das »Department ©
Publie Services unter der »State Publie Service Commission«. M
Die »Departments« gliedern sich in »Divisionse und »Bureauss, Nach einem im November 1927 angenom”
menen Budget-Amendment haben die Departementschefs jährlich dem Gouverneur sowie dem Bowillf
gungskomitee des Parlaments einen Voranschlag für den Verwaltungsbedarf ihres Ressorts zu unter“
breiten.
Lokalverwaltung
7 AH AA
Allgemeines. .......
Die Organisation im einzelnen in den Staaten verschieden, folgende einheitliche Grundzüge lassen sich fe8%
stellen: ®
Eine regionale Untergliederung der staatlichen Verwaltung besteht in der Regel nicht, niemals als allgemein‘
innere Staatsverwaltung, dagegen häufiger auf einigen Sondergebieten, besonders auf dem der Steuß,
verwaltung. Die gesamte regionale und örtliche Verwaltung liegt in den Händen von Selbstverwaltung”
körperschaften, die in bestimmten Angelegenheiten als »Ägentse des Staates tätig werden (Aufirag®
verwaltung). Ihre Aufgaben sind ihnen bis ins Detail durch staatliche Gesetze erlaubt oder vorf
schrieben.
Als Selbstverwaltungskörperschaften treten auf: „gie
1) die Grafschaft (County), Towns bzw. Townships (ländliche bzw. städtische Distrikte) und St
(Cities) umfassend; es gibt annähernd 3 000 Grafschaften;
b) die Städte (Cities) verschiedenen Ranges;
6) die Dörfer (Villages) und
d) Spezial-Zweckverbände (Special Civil Divisions). . a uD0
Die Graftschaft als Gemeindeverband höherer Ordnung umschließt mehrere Towns bzw. Townships %
gegebenenfalls auch Städte,
Viele große Städte bilden zugleich eine Grafschaft oder wie z.B, Now-York mehrere Grafschaften.
Die Towns bestehen aus nicht-inkorporierten Siedlungen und gegebenenfalls aus Dörfern, } +oh6
Jede Verwaltungseinheit, bis hinunter zur kleinsten, besitzt beschlußfassende, exekutive und richterlit
Befugnisse und Organe. Aynaton
Die Grafschaftsverwaltung und die der Towns ist im großen und ganzen in den verschiedenen Sta% a8
einheitlich organisiert (vgl. unten New-York). In den Neuenglandstaaten ist zu Gunsten der TOW
ihr Aufgabenkreis beschränkter als in den übrigen Staaten,
Ainsichtlich der Stadtverwaltung sind drei Typen zu unterscheiden: alte
1. Der »Mayor- and Councile-Typ: Stadtoberhaupt ist der von den städtischen Wählern gow
Bürgermeister (Mayor). ” uch
Beschlußfassung: Liegt beim Gemeinderat (Council), meist aus einer Kammer, bisweilen *
8us 2 Kammern bestehend, deren Mitglieder für 1 bis 4 Jahre gewählt werden. in
Verwaltung: Die kommunale Exekutivgewalt liegt beim Bürgermeister, die Durchführung
Händen von Beamten und Ausschüssen, die unabhängig vom Gemeinderat sind. 496j0Dr
Der »Commissions-Typ: Exekutive und Beschlußfassung liegen in Händen einer Komm ar
bestehend aus 5 von den städtischen Wählern für 2 oder 4 Jahre gewählten Mitgliedern. die
Vorsitzende der Kommission trägt meist den Titel »Mayor« er hat selten größere Rechte als
übrigen 4 Kommissionsmitglieder. soneB-
Der »City-Manager«-Typ: Trennung der beschlußfassenden und administrativen Funkt
Die Bestimmung der Verwaltungsrichtlinien erfolgt durch einen Gemeinderat oder eine Tiegt
mission, die von den städtischen Wählern gewählt wird; die Verwaltung im engeren Sinne
in Händen des von dem Gemeinderat gewählten »City-Manarer«.