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waltung Großbritanniens 0,54 vH, Frankreichs 1,73 vH, Beligens 1,76 vH). Italien mit
seinen allgemeinen regionalen Verwaltungsinstanzen, deren Stellung mehr und mehr ge-
stärkt wird, marschiert mit einem Anteil von 4,36 vH an der Spitze. Dieobersten
Staatsorgane, denen in der großbritannischen Staatsorganisation eine besondere
Bedeutung zukommt, und deren besondere fachliche Aufgaben sich nicht immer
auf die einzelnen Fachverwaltungen‘ aufteilen lassen, verfügen in Großbritannien über
einen größeren Anteil als in sämtlichen übrigen Ländern. In der Rechtspflege
Jlominiert Italien mit 2,44 vH; es folgt Belgien mit 1,53, Großbritannien mit 0,78;
Frankreich hat mit 0,60 vH den geringsten Anteil aufzuweisen. Das Hervortreten des
ıtalienischen Anteils auf diesem Gebiet wie auf dem der allgemeinen inneren Verwaltung
3eruht darauf, daß dieser Staat, je Kopf der Bevölkerung gerechnet, verhältnismäßig nur
äber geringe Einnahmen verfügt und gezwungen ist, diese Einnahmen zunächst einmal
für die unbedingt notwendigen Zweige der staatlichen Verwaltung, vor allen Dingen also
lür den allgemeinen staatlichen Verwaltungsapparat und die Rechtspflege zu verwenden.
Bei der Pflege seiner auswärtigen Beziehungen gelingt es Großbritannien, mit einem An-
'eil von 0,39 vH auszukommen, bei der Finanz-und Steuerverwaltung mit
dem verhältnismäßig niedrigen Anteil von 1,77 vH, was einmal für seine gut durch-
organisierte Steuer- und Finanzverwaltung spricht, aber auch Ausdruck der Tatsache
ist, daß die steuerliche Erfassung in wohlhabenderen Ländern leichter durchzuführen
ist als in ärmeren!). Sämtliche übrigen Staaten stehen zum Teil weit darüber. Auf dem
Gebiet der Steuerverwaltung und der auswärtigen Angelegenheiten bean-
sprucht den größten Anteil Italien mit 3,66 vH bzw. 0,51 vH, Frankreich steht auf dem
Gebiet der auswärtigen Angelegenheiten nur wenig, dagegen auf dem Gebiet der Steuer-
verwaltung schon bedeutend über Großbritannien.
Aus den Anteilziffern für den Unterricht spricht vor allem die verschiedene Auf-
gabenverteilung zwischen Staat und nachgeordneten Verbänden auf dem Gebiet des
Schulwesens. Deshalb steht hier Großbritannien mit 1,09 vH hinter Frankreich mit
6,27 vH und den anderen Staaten, die sämtlich über ein zentralisiertes Schulwesen ver-
fügen. Die Subventionen, die Großbritannien den nachgeordneten Verbänden gewährt,
sind bei diesen Ziffern nicht berücksichtigt. Ähnlich liegen die Verhältnisse auf dem Ge-
biete des Wegewesens. Hier ergibt sich deshalb für das gesamte Gebiet der Wirt-
schaft und des Verkehrs folgende ansteigende Anteilsreihe: Großbritannien 1,05 vH,
Frankreich 3,75 vH, Belgien 7,25 vH und Italien 12,17 vH. Im Verhältnis zu seinen
Mitteln gibt Italien bedeutende Wirtschaftssubventionen auf den verschiedensten Ge-
bieten aus. Daher rührt seine hohe Anteilsziffer,
Vergleicht man die Staatsausgaben (ohne Überweisungen an nachgeordnete Verbände)
je Kopfder Bevölkerung, und zwar zur Ausschaltung der größten inneren
Kaufkraftdifferenzen in Mark Vorkriegskaufkraft, so ergibt sich im großen und ganzen
das gleiche bereits gekennzeichnete strukturelle Vergleichsbild. Es treten hervor die
außerordentlich hohen Ausgaben für soziale Zwecke mit 13,41 Mark Vorkriegskauf-
kraft in Großbritannien gegen 6,74 Mark Vorkriegskaufkraft in Belgien, 3,29 in Frank-
reich und 1,68 in Italien; dagegen tritt zurück: Großbritanniens innere Verwaltung mit
0,97 Mark Vorkriegskaufkraft hinter Belgien mit 1,71, Italien mit 2,84 und Frankreich
mit 2,99. Auf dem Gebiet der Landesverteidigung dominiert auch hier mit
34,18 Mark Großbritannien vor Frankreich mit 22,58 Mark Vorkriegskaufkraft, auf dem
Gebiete der Ausgaben auf Grund des Krieges mit 54,30 Mark Vorkriegskaufkraft Frank-
teich vor Belgien und Großbritannien mit rund 30 Mark.
Die Struktur des gesamten Finanzbedarifs der eigentlichen öffentlichen Verwaltung
Ein Vergleich des Finanzbedarfs nach einzelnen Ausgabezwecken unter Einbeziehung
der Ausgaben der nachgeordneten Verbände scheitert, wie bereits erwähnt wurde, an der
Unzulänglichkeit der verfügbaren Quellen. In der folgenden Tabelle wird deshalb lediglich
EEE
!) Besonders maßgebend ist hierfür die Schichtung der Einkommen und Vermögen; je stärker die oberen Einkommöns-
ünd Vermögenstufen besetzt sind, desto weniger kostspielig ist der steuerliche Veranlagungs- und Erhebungsapparat,