Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Grund dessen die Vereinigten Staaten, obwohl der überwiegende Teil der Lohnempfänger
der Einkommensteuerpflicht durch eine sehr hohe Steuerfreigrenze entzogen wird, in
ainem nur geringen Maße auf die Verbrauchsbesteuerung zurückzugreifen brauchen.
Die Zusammensetzung des von der Einkommensteuer bzw. den Schedulensteuern
 erfaßten Einkommens nach Quellen ist aus Übersicht 37 zu ersehen.
 Es ergibt sich daraus, daß das Verhältnis von Arbeitseinkommen zu fundiertem
Einkommen innerhalb des zur Steuer herangezogenen Einkommens in sämtlichen drei
Staaten annähernd übereinstimmt, wobei im Gegensatz zu Deutschland das fundierte
Einkommen überwiegt, das etwa 60 bis 70 vH des gesamten besteuerten Einkommens
ausmacht. Innerhalb der einzelnen Finkommensquellen ziehen die genannten Staaten das
Einkommen jedoch in ganz verschiedenem Maße — dem Anteil, nicht der Höhe der
Belastung nach — zur Steuer heran, was durch Inbeziehungsetzung des steuerlich erfaßten
Einkommens zum Volkseinkommen?) deutlich gemacht wird. In weitestem Umfange wird
das Einkommen, besonders das aus Vermögensbesitz, von der Einkommensteuer in Großbritannien
 erfaßt. Über 80 vH des fundierten Einkommens unterliegen hier der Besteuerung,
 während die übrigen Staaten nur ungefähr die Hälfte dieses Satzes erreichen.
Wesentlich niedriger als bei dem fundierten Einkommen liegt — besonders bei Großbritannien
 und den Vereinigten Staaten — der Anteil des der Einkommensteuer unterworfenen
 Arbeitseinkommens. In den Vereinigten Staaten werden die Arbeitseinkommen
nur zum geringsten Teil, etwa 20 vH, erfaßt.
Bezieht man das steuerlich erfaßte Einkommen der einzelnen Quellen auf das gesamte
Volkseinkommen, so lassen sich gewisse Schlüsse auf die steuerliche Reserve ziehen, die
den einzelnen Staaten zur Verfügung steht.
Übersicht 38
Das der Einkommensteuer unterworfene Einkommen, innerhalb des Volkseinkommens gegliedert,
nach unfundiertem und fundiertem Einkommen

Einkommen aus

Nichtselbständiger Berufstätigkeit

Vermögensbesitz
und Mnternehmertätiekeit a

Gesamtyolks-



(Sp. 3 + 6)

Land

Steuerjahr

Der Ein-Volks-
 kommenein-
 steuer unterzommen|
 worfenes
Einkommen

Steuerliche

Reserve
{Sp. 3-4)

Der Ein-Volks-
 kommenein-
 steuer unterkommen|
 _worfenes
Binkommen

Steuerliche

Reserve
(Sp, 6-7)

Frankreich ‚........
Großbritannien .....
Vereinigte Staaten
von Amerika .... |

g

9

29,7 27,9
29,6 28,0
36,55 | 47
366 46
18,1 23,8
18.1 | 237 |
Hauptsächlich kommt in dieser Hinsicht dem fundierten Einkommen Bedeutung zu.
Es zeigt sich dabei, daß sowohl bei Frankreich wie bei den Vereinigten Staaten ein
erheblicher Teil des Einkommens aus Vermögensbesitz, der etwa 28 vH bzw. 23 vH
des Gesamtvolkseinkommens beträgt, von der Einkommensbesteuerung noch nicht in
Anspruch genommen ist. Bei Großbritannien dagegen ist das fundierte Einkommen
steuerlich nahezu vollständig erfaßt. Auf das einkommensteuerfreie fundierte Einkommen
entfallen hier nur ungefähr 5 vH des Volkseinkommens. Erst in zweiter Line kommt
als steuerliche Reserve das Arbeitseinkommen in Frage. Mit Ausnahme von Frankreich
entfällt bei diesem auf das noch nicht steuerlich beanspruchte ein höherer Teil des Volke-1)

 Da die Volkseinkommenzahlen auf Schätzungen beruhen, sind die sich ergebenden Verhältniszahlen mit gewissen
Vorbehalten zu verwenden, Eine — wahrscheinlich nur unbedeutende — Fehlerquelle liegt z. B. darin, daß für Frankreich
und Großbritannien mangels neuerer Schätzungen die Volkseinkommenzahlen etwas zurückliegender Jahre verwendet wurden.
Es ist ınfolgedessen einer eventuellen Steigerung des Volkseinkommens in den folgenden Jahren nicht Rechnung getragen,
was sich in der Wesse auswirken dürfte, daß die für das Verhältnis des besteuerten Einkommens zum Volkseinkommen angezebenen
 Vonhundertzahlen gleichmäßig etwas zu hoch erscheinen. Die Schätzung des französischen Volkseinkommens für
1925 erscheint besonders unsicher, da 8i6 kaum auf neueren Untersuchungsergebnissen, sondern wahrscheinlich hauptsächlich
auf einer Umrechnung der Vorkriegsziffern beruht, so daß die Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse seit der Vorkriegszeit
 kaum genügend berücksichtigt sein dürfte,
            
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