Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Übersicht 17
Die Gesamteinnahmen der Vergleichsländer aus den deutschen Young-Annuitäten
und Außenzahlungsäquivalenten
Außenzahlungsäquivalente
Bei Abschluß der
9. Haager Konferenz

— TB  —

Bei Abschluß der '
Dariser Verhandlungen

Vergleichsländer

davon zahlbar

Zur Bestreitung

der Netto-Außen-

 1980781 1966/67
erforder- | bis bis
lich 1965/66 | 1987/88

Zur Bestreitung

der Netto-Außen-

 1930/81 1006/57
— bis bis
Jich 1965/66 | 1987/88

Ge-3amt-





1929/80 | 1966/67
bis | bis
1965/66 | 1987/88

Fa

8

Oo

10

in Mill. AM

Großbritannien .........
Frankreich .....0.......
Belgien ........0.40044 1 57187] 4553,31 1165,61 2973,7 |
| 16 wel 9060,5| 7888,81 152991 1 7410,21) 788801 15 299,1

21 157,0 15 = 5 gez
59 513,0) 42 233,8 17 270,2

19 100,3 | 13 437,0) 5663, 19 100,3

13437,0| 5 663,3
43 253,7 ' 25 986,5| 17 267,2
1808,2| 1 165,5

2973,77

7 410.2) 7 888,9

Außenzahlungsäquivalente in vH der Young-Annuitäten

Großbritannien .........
Frankreich .............
Belgien .......00.0000000
Italien ...............0. 1 1200 | 200 | 100 | 90,87 | 82,79 | 100,01 | 90,87 | 81,79 | 200.01

90,28

86,72

100,02

90,28

86,72

100,02

Betrachtet man abschließend die Gesamtschulden-Kopflast der untersuchten Mächte
unter dem Gesichtspunkt der aus ihr erwachsenden Belastung der Volkseinkommen, 80
ist festzustellen, daß sich die innere Schuldenlast — da sie als Forderung des Inlandes
an das Inland zu gelten hat — nicht als Quelle einer Minderung des Volkseinkommens
auswirkt. Hierbei muß jedoch die Tatsache unberücksichtigt bleiben, daß geringe Teile
der inneren Staatsschuld infolge Veräußerung an ausländische Besitzer in auswärtige
Schulden umgewandelt werden und ebenso auch Schuldtitel auswärtiger (kommerzieller)
Schulden in inländischen Besitz übergehen.
Lediglich aus der Belastung durch Verschuldung an das Ausland erwächst eine Minderung
 des Volkseinkommens, da der Tilgungs- und Zinsendienst an das Ausland geleistet
werden muß. Da weiterhin, wie soeben nachgewiesen, auf Grund des gegenwärtigen
Standes der Reparationsfirage der Dienst großer Teile der »Politischen Schuld« der untersuchten
 Mächte an das Ausland aus deutschen Leistungen an dieselben vier Mächte in
ihrer Eigenschaft als Reparationsgläubiger bestritten werden, verbleiben nur die
»Sonstigen Politischen Schulden« und die »Kommerziellen Schulden« als diejenigen Anteile
 an der Gesamtschuld, die eine Einkommensminderung hervorrufen könnten.
Die internationalen Abkommen, die die Deckung interalliierter Schuldverpflichtungen
aus Reparationsleistungen Deutschlands geregelt haben, sind größtenteils erst im Jahre
1930 ratifiziert worden. Es mußte daher im Rahmen des vorliegenden internationalen Ver-
            
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