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Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Württemk>- >
Verteilung
les Aufwande
A
Persönlicher
Aufwand
‘“hälter und Son-
3tigos!}
} Fortbildungs-
3chulen: Gewer-
3e- und Han-ı
delsschulen
) Fachschulen
and
1913/14
1925/26
bis 1928/28
O0 vH des Zu-
schußbedarfs in
?orm von Bei-
rägen an die
Gemeinden und
ichulverbände®)
Zur Hälfte
L. Ackerbau-
schulen und
landw. Win-
;erschulen :
<n voller Höhe:
wie 1913/1465)
3. Frauenar- | 2. Frauenarbeits-
heitsschulen?):/ schulen ?);
Beiträge an Zu 2/5
‘+emeinden %)
aweckverband u. del.
1913/14
1927/26
bis 1927/28
{n voller Höhe
Spez. Deckung:
vgl. Land
Beiträge der Mit-
zliedsgemeinden
Zur Hälfte für
Anstalten des
Zweckverban-
des
Spez. Deckung:
Tmlagen der Mit-
iedsgemeinden
Gemeinde
1913/14
1925/26
bis 1927/28
“ür gemeindl.An-
stalten in voller
Höhe
Spez. Deckung:
vgl. Land.
Umlage als
Mitglieds-
zemeinde an
Zweckverband
Tür gemeindl. An-
stalten zur Hälfte.
Umlage als Mit-
zliedsgemeinde an
Zweckverband
in voller Höhe
für Frauenar- |
arbeitsschulen?)
Spez. Deckung :
Beiträge vom
Land *)
Für Frauenarbeits-
zehulen:
Zu 3/6)
Sala
3. Sächlicher
Aufwand
) Fortbildungs-
3chulen: Gewerbe
Ind Handels-
schulen
a
Fachschulen
wie A na)5)
vie A b) 1
Tnez, Deckung :
Zuschüsse von |
Zemeinden
L. Ackerbau-
ıchulen:
In voller
"Töhe
Landw. Win-
erschulen;
Beiträge zur
arsten Ein-
:ichtung
wie A
In voller Höhe
für Anstalten
des Zweckver-
bandes
Spez. Deckung :
we A
wie Az 5)
1. Frauenar-
beitsschulen:
In voller
Höhe
}, Ackerbau und
landw, Win-
terschulen:
Zuschüsse an
Land
Tür gemeindl. An-
stalten in voller
Höhe,
Imlage als Mit-
gliedspemeinde an
Zweckverband
A. -Landw. Winter-
3zchulen:
In voller Höhe,
zoweit nicht von
Amtskörper-
;ehaften ) ge-
tragen
Spez. Deckung:
vol. Land
2. Frauenarbeits-
schulen:
In voller Höhe
{öno ühegehälter und Hinterbli benenbezüge werden 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28 für Fortbildungs- und Fachschulen in voller
She vom Lande Getragen en 2 Die sonstigen Kosten werden in voller Höhe von den Gemeinden getragen. Tadel a
an der Schulgeldeinnahmen. — 4) Die Gemeinden erhalten den 1 300.4 übersteigenden Betrag des Gehalts je ce CT
ehe elle bis zum Höchstbetrage von 900 4 ‚außerdem den 3,20.X übersteigenden Betrag vom Tagegeld Mn Dad ee N
ie Gen bis zum Höchstbetrag von 1,60.4. — *) Der Aufwand für Schulräume und Inventar wird von den Schul vor Et
Auf. Gemeinden getragen. — %) Es wird Schulgeld erhoben. — 7) Die Amtskörperschaften beteiligen sich Dun an gem
Wand der landwirtschaftlichen Winterschulen; von einer besonderen Spalte für diese Lastenträger wurde abgesehen.