Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Noch: Übersicht 37 
Noch: Landes- und Gemeindesteuern 
Noch: Hamburg 
Rechnungsjahr 1913/14 | . ; 
(1. Jan. bis 31. Dex.) Rechnungsjahr 1925/26 
Rechnungsjahr 1926,27 
und 1927/28 
Noch: II. Gemeinden 
Gewerbesteuer (75 vH des 
örtlichen Aufkommens der 
Landessteuer) 
Wertzuwachssteuer . ab 4. 
Nov. 1925 (80 vH des ört- 
lichen Aufkommens der Lan- 
lessteuer) 
außerdem Zuschläge bis 
zu 50 vH 
4. Gemeindezuschläge zur 
Reichsgrunderwerbsteuer 
2. wie 1925/26 (Geesthacht 
100 vH) 
3. wie 1925/26 (Geesthacht 
100 vH) 
4. wie 1925/26 
5 
— 
Steuer bei Veräußerung von 
Bauwerken auf fremdem 
Grund ab 17. Febr. 1927 (das 
örtliche Aufkommen der 
Landessteuer) 
5. wie 1925/26 
5. Wanderlagerbetriebsteuer 
(örtl. Aufkommen) 
3. Wanderlagerbetriebsteuer 
(das örtliche Aufkommen der 
Landessteuer) 
Wegesteuer (das örtliche Auf- 
kommen der Landessteuer) 
Lustbarkeitsteuer (das ört- 
liche Aufkommen der Landes 
steuer) 
9. Hundesteuer (das Örtliche 
Aufkommen der Landes- 
steuer) 
Im übrigen ist das Steuer- 
recht der Stadtgemeinden 
in Art. 6 der Hamburgischen 
Städteordnung vom 2. Jan. 
1924 geregelt 1) 
Dim 
I — 
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& 
9. Hundesteuer (örtliches Auf- 
kommen) 
] 
wie 1925/2639) 
10, 
9. 
A 
Im Übrigen: örtliche Abgaben 
auf Grund der Landgemein- 
deordnung vom 12. Juni 1871 
Art. 3q,e: 
außerdem: 
Staatszuschüsse zur Deckung 
größerer Ausgaben, 
Rückerstattung von 75 vH 
der Einkommen-, Wertzu- 
Wachs- und Grundsteuer an 
Bergedorf und Cuxhaven, 
Unterstützung leistungsschwa- 
Cher Gemeinden aus Mit- 
teln der Landherrenschaften 
Landgemeinden 
1. Grundsteuer: Zuschläge bis! 1. Grundsteuer (30 vH des ört- 
zu 50 vH lichen Aufkommens der Lan- 
dessteuer) 
außerdem Zuschläge bis zu 
50 vH 
Gewerbesteuer (30 vH des 
örtlichen Aufkommens der 
Landessteuer) 
Wertzuwachssteuer (30 vH 
des örtlichen Aufkommens 
der Landessteuer) 
außerdem Zuschläge bis zu 
50.vH 
L wie 1925/26 
Gemeindezuschläge zur 
Reichserunderwerbsteuer
	        
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