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Noch: Übersicht 37
Noch: Landes- und Gemeindesteuern
Noch: Hamburg
Rechnungsjahr 1913/14 | . ;
(1. Jan. bis 31. Dex.) Rechnungsjahr 1925/26
Rechnungsjahr 1926,27
und 1927/28
Noch: II. Gemeinden
Gewerbesteuer (75 vH des
örtlichen Aufkommens der
Landessteuer)
Wertzuwachssteuer . ab 4.
Nov. 1925 (80 vH des ört-
lichen Aufkommens der Lan-
lessteuer)
außerdem Zuschläge bis
zu 50 vH
4. Gemeindezuschläge zur
Reichsgrunderwerbsteuer
2. wie 1925/26 (Geesthacht
100 vH)
3. wie 1925/26 (Geesthacht
100 vH)
4. wie 1925/26
5
—
Steuer bei Veräußerung von
Bauwerken auf fremdem
Grund ab 17. Febr. 1927 (das
örtliche Aufkommen der
Landessteuer)
5. wie 1925/26
5. Wanderlagerbetriebsteuer
(örtl. Aufkommen)
3. Wanderlagerbetriebsteuer
(das örtliche Aufkommen der
Landessteuer)
Wegesteuer (das örtliche Auf-
kommen der Landessteuer)
Lustbarkeitsteuer (das ört-
liche Aufkommen der Landes
steuer)
9. Hundesteuer (das Örtliche
Aufkommen der Landes-
steuer)
Im übrigen ist das Steuer-
recht der Stadtgemeinden
in Art. 6 der Hamburgischen
Städteordnung vom 2. Jan.
1924 geregelt 1)
Dim
I —
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9. Hundesteuer (örtliches Auf-
kommen)
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wie 1925/2639)
10,
9.
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Im Übrigen: örtliche Abgaben
auf Grund der Landgemein-
deordnung vom 12. Juni 1871
Art. 3q,e:
außerdem:
Staatszuschüsse zur Deckung
größerer Ausgaben,
Rückerstattung von 75 vH
der Einkommen-, Wertzu-
Wachs- und Grundsteuer an
Bergedorf und Cuxhaven,
Unterstützung leistungsschwa-
Cher Gemeinden aus Mit-
teln der Landherrenschaften
Landgemeinden
1. Grundsteuer: Zuschläge bis! 1. Grundsteuer (30 vH des ört-
zu 50 vH lichen Aufkommens der Lan-
dessteuer)
außerdem Zuschläge bis zu
50 vH
Gewerbesteuer (30 vH des
örtlichen Aufkommens der
Landessteuer)
Wertzuwachssteuer (30 vH
des örtlichen Aufkommens
der Landessteuer)
außerdem Zuschläge bis zu
50.vH
L wie 1925/26
Gemeindezuschläge zur
Reichserunderwerbsteuer