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Noch: Übersicht 37
Noch: Landes- und Gemeindesteuern
Noch: Hamburg
Rechnungsjahr 1913/14 | . ;
(1. Jan. bis 31. Dex.) Rechnungsjahr 1925/26
Rechnungsjahr 1926,27
und 1927/28
Noch: II. Gemeinden
Gewerbesteuer (75 vH des
örtlichen Aufkommens der
Landessteuer)
Wertzuwachssteuer . ab 4.
Nov. 1925 (80 vH des örtlichen
Aufkommens der Lanlessteuer)
außerdem Zuschläge bis
zu 50 vH
4. Gemeindezuschläge zur
Reichsgrunderwerbsteuer
2. wie 1925/26 (Geesthacht
100 vH)
3. wie 1925/26 (Geesthacht
100 vH)
4. wie 1925/26
5
—
Steuer bei Veräußerung von
Bauwerken auf fremdem
Grund ab 17. Febr. 1927 (das
örtliche Aufkommen der
Landessteuer)
5. wie 1925/26
5. Wanderlagerbetriebsteuer
(örtl. Aufkommen)
3. Wanderlagerbetriebsteuer
(das örtliche Aufkommen der
Landessteuer)
Wegesteuer (das örtliche Aufkommen
der Landessteuer)
Lustbarkeitsteuer (das örtliche
Aufkommen der Landes
steuer)
9. Hundesteuer (das Örtliche
Aufkommen der Landessteuer)
Im übrigen ist das Steuerrecht
der Stadtgemeinden
in Art. 6 der Hamburgischen
Städteordnung vom 2. Jan.
1924 geregelt 1)
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9. Hundesteuer (örtliches Aufkommen)
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wie 1925/2639)
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9.
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Im Übrigen: örtliche Abgaben
auf Grund der Landgemeindeordnung
vom 12. Juni 1871
Art. 3q,e:
außerdem:
Staatszuschüsse zur Deckung
größerer Ausgaben,
Rückerstattung von 75 vH
der Einkommen-, Wertzu-Wachs-
und Grundsteuer an
Bergedorf und Cuxhaven,
Unterstützung leistungsschwa-Cher
Gemeinden aus Mitteln
der Landherrenschaften
Landgemeinden
1. Grundsteuer: Zuschläge bis! 1. Grundsteuer (30 vH des örtzu
50 vH lichen Aufkommens der Landessteuer)
außerdem Zuschläge bis zu
50 vH
Gewerbesteuer (30 vH des
örtlichen Aufkommens der
Landessteuer)
Wertzuwachssteuer (30 vH
des örtlichen Aufkommens
der Landessteuer)
außerdem Zuschläge bis zu
50.vH
L wie 1925/26
Gemeindezuschläge zur
Reichserunderwerbsteuer