Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

ViLF

Vorwort.

dankliche Unklarheiten oder Schwankungen der Bezeichnungen unterlaufen
 müssen, ohne daß sie der Auter bemerkt hat. Alle diese Bemerkungen
 mögen aber keineswegs als eine „captatio benevolentiae“
aufgefaßt werden, im Gegenteil sind sie als eine bescheidene Aufforderung
 gemeint, mein. Werk im Interesse der wissenschaftlichen Klarheit
einer eingehenden, nicht bloß oberflächlichen Kritik zu unterwerfen und
alles, was fragwürdig scheint oder ist, ohne Rücksicht hervorzuheben.
Behalte ich doch auch mir selbst vor, meine Aufstellungen immer
wieder kritisch zu betrachten und derart zu weiterer Klarheit hinsichtlich
 der Probleme der „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ zu gelangen.
Bei der Ausarbeitung dieses Werkes bin ich von jenen tiefen Gedanken
 ausgegangen, die Johannes Rehmke in seinen Werken
vorgetragen hat und sage deshalb diesem großen, in kühner Unabhängigkeit
 dastehenden deutschen Denker meinen Dank für die Klärung und
Bereicherung meiner Gedanken, welche mir die Beschäftigung mit seinen
Werken gewirkt hat. Gerade weil Rehmkes grundwissenschaftlichen,
logischen und psychologischen Untersuchungen von keinerlei dem Glauben
überlassenen Voraussetzung ausgehen, vielmehr in diesen Untersuchungen
jedes besondere Gegebene voraussetzungslos und völlig nüchtern zergliedert
 wird, schienen mir die Ergebnisse dieser Untersuchungen besonders
 geeignet zu sein, die Grundlagen für eine voraussetzungslose
„Allgemeine Gesellschaftslehre“ zu bieten. Halten wir uns nämlich an
die Lehren Rehmkes, so ist es unmöglich, daß irgend ein wissenschaftlicher
 Streit in der Berufung auf einen bloßen Glauben, auf unbeweisbare
 Weltanschauungen versandet. Vielmehr können alle
auf dem Boden der Lehren Rehmkes vollzogenen Bestimmungen
 nur dadurch bekämpft werden, daß man selbst
an das strittige Gegebene herantritt und mit eigener Zergliederung
 zu anderen Bestimmungen gelangt! Jene Gedanken
 Rehmkes, welche ich insbesondere als für meine eigenen
Bestimmungen grundlegend ansehe, habe ich in Kürze im ersten Kapitel
meines Werkes (S. 1—13) dargelegt, um hierauf mit meinen eigenen
Bestimmungen zu beginnen. Im zweiten Kapitel stütze ich mich auf
Rehmkes unübertrefflich klare Bestimmung des „Wollens“ als besonderen
 Seelenaugenblickes. Indes erstreckt sich meine Darstellung
nicht bloß auf das „Wollen“, vielmehr habe ich selbständig das Wollen
nur als eine Besonderheit von „emotionaler Seelenaugenblick schlechtweg“
 neben anderen emotionalen Seelenaugenblicken dargelegt. Überdies
 meine ich, daß Rehmkes Bestimmung des Wollens doch noch
insoferne unvollständig ist, als jeder Wollende nicht bloß auf Beseitigung
von Unlust und Gewinn von Lust, sondern. auf „Verbesserung des ihn
betreffenden Interessen g esamtzustandes“ zielt. Auch hinsichtlich der
Bestimmung der Entstehung besonderen Wollens besonderer Seele weiche
            
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