Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

) Ertrag und Einkommen der Jorsstwirtschaft.
nutzungen getrennt berechnet und der Steuer hinzugezählt, die sich für
das übrige Einkommen ergibt. Auf diese Weise werden Steuerpflichtige
mit großem sonstigen Einkommen bevorzugt, solche mit kleinem sonstigen
Einkommen benachteiligt. Die weitere Bestimmung, die die Einkommensteuer
 für außerordentliche Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Eis-,
Schnee-, Windbruch, Raupenfraß oder Brand) um die Hälfte ermäßigt,
ist zu begrüßen.
            
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