Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen.
entschlossen“, d. h. auf Grund „Wählenwollens‘‘ ein besonderes
Wollen gewonnen habe.
Jener Gegensatz aber, der gewöhnlich mit den Worten „unbedingtes
 Wollen“ und „bedingtes Wollen“ bezeichnet wird, ist in Wahrheit
 ein Gegensatz zwischen „gewissem eigenen gegenwärtigen
oder künftigen Wollen“ einerseits und einem „Gedanken an
eigenes unmittelbar mögliches, aber noch ungewisses
Wollen“ andererseits, oder, wie wir kurz sagen können, ein Gegensatz
 zwischen „Wollensgewißheit“ („gewissem Wollen“) und
„Wollensungewißheit“ („ungewissem Wollen“). Jener, dem
eine „Wollensgewißheit“ zugehört, weiß, daß ihm gegenwärtig‘ ein
besonderes Wollen zugehört oder künftig zugehören wird. Jener hingegen,
 dem eine „Wollensungewißheit“ zugehört, ist in Ungewißheit,
5b ihm besonderes Wollen zugehören wird. Jedem Wollen geht, wie
bereits bemerkt wurde, ein dieses Wollen bedingendes Begehren voran,
welches entweder ein „einfaches Begehren“ oder ein „disjunktives mehrfaches
 Begehren mit Vorzugsgedanken“ sein kann. Die „Wollensungewißheit“
 ist nun stets eine Ungewißheit, ob der eigenen Seele das
jenes besondere Wollen bedingende Begehren zugehören wird, und es
gibt vier Arten solcher Ungewißheit. Erstens nämlich kann jemand
wissen, daß ihm bereits der als eine Bedingung solchen Begehrens in
Betracht kommende Gedanke an durch eigenes Wirken möglichen Lustgewinn
 zugehört, und daß es überdies möglich sei, daß er durch ein
noch ungewisses Ereignis die als zweite Bedingung jenes Begehrens
in Betracht kommende Unlust gewinnen werde. In solchem Falle
sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden Unlust
ungewissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke
gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich sonst morgen allein bin, würde
ich A bitten, zu mir zu kommen“ (= „würde ich wollen, daß A
zu mir kommt“), Zweitens kann jemand wissen, daß ihm bereits die
als eine Bedingung solchen Begehrens in Betracht kommende Unlust
zugehört und daß es überdies möglich sei, er werde durch ein noch
üngewisses Ereignis den als zweite Bedingung jenes Begehrens in
Betracht kommenden Gedanken an durch eigenes Wirken möglichen
Lustgewinn gewinnen. In solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich
 des bedingenden Lustgewinngedankens ungewissem
 Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke gelangt:
 „Wenn ich wüßte, daß A ein angenehmer Gesellschafter
wäre, würde ich ihn bitten, zu mir zu kommen“. Drittens kann je-Mand
 wissen, daß ihm zwar keine der beiden Bedingungen solchen
Begehrens zugehört, daß es aber möglich sei, er werde durch zwei
noch ungewisse Ereignisse die bedingende Unlust und den bedingenden

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