Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben, i

kraft Wollens wahrgenommen wird, im übrigen aber mit dem
Seelenaugenblicke „Wollen“ übereinstimmt, so daß alle sonstigen Bestimmungen
 des „Wollens“ auch für das „Streben“ gelten.
Nachdem wir nunmehr das Gegebene „Streben schlechtweg“ bestimmt
 haben, können wir daran gehen, die Besonderheiten von „Streben
schlechtweg“‘ zu bestimmen, also jene Einheiten von Allgemeinen, welche
aus dem identischen Allgemeinen „Streben schlechtweg -+ besonderndem
Allgemeinen‘ bestehen, wobei aber daran festzuhalten ist, daß sich keine
Besonderheiten von „Streben schlechtweg‘ anders als in Einheit mit
ihrem identischen Allgemeinen „Streben schlechtweg‘“ wissen und bezeichnen
 lassen. Da jedem Strebensaugenblicke mehreres Seelisches
zugehört, nämlich gegenwärtige Unlust — die „Unlust im Streben“
 — und ein emotionaler Gedanke — der ‚Gedanke im Streben“
 (die „Strebensabsicht‘), können wir zunächst „Unlustbesonderheiten‘“
 und „Absichtbesonderheiten“ von „Streben
schlechtweg‘“ unterscheiden. Da aber ferner in jeder Strebensabsicht
„Mehreres in einem Wirkenszusammenhange‘‘ gewußt ist, können wir
wieder mehrere Arten von Strebensabsichtbesonderheiten unterscheiden,
nämlich „Absichtbesonderheiten hinsichtlich des gewußten
bedingenden Begehrens‘“, „Absichtbesonderheiten hinsichtlich
 des gewußten eigenen gegenwärtigen Tuns“,
„Absichtbesonderheiten hinsichtlich der weiteren Mittel
und des Zieles“‘ und „Absichtbesonderheiten hinsichtlich
des Lustgewinnes“. Von den ‚„Absichtbesonderheiten‘“ gehen uns
zunächst jene „hinsichtlich des gewußten eigenen gegenwärtigen
Tuns“ an. Hier taucht nämlich die Unterscheidung allen „Tuns‘“ in
„Inneres Tun“ und in „äußeres Tun“ auf, welche mit verhängnisvollen
 Unklarheiten belastet ist. Keineswegs ist etwa der Gegensatz
„inneren“ und „äußeren‘“ Tuns zu verstehen als Gegensatz „seelischen“
und ‚„Jleiblichen‘‘ Tuns im Sinne von „seelischem‘“ und „körperlichem““
Wirken, wobei man dann „Seelisches‘“ als „‚inneres Tun‘ und ‚„„Leibesveränderung‘‘
 als „äußeres Tun“ betrachtet. ‚,Seelisches‘“‘ zunächst ist
überhaupt kein Wirken, d. h. keine Wirkensbeziehung zwischen Seele
und Leib, wohl aber ist, wie wir gesehen haben, besonderes Seelisches
 ein „Streben‘‘, nämlich ein „Bewußthaben eigenen gegenwärtigen
Wirkens kraft Wollens‘‘. „Leibesveränderung“‘ ferner ist ebenfalls kein
„Wirken“, sondern, wenn es sich um das Gewußte eines „Strebens‘“
handelt, eine Wirkung in Beziehung zu Seelischem (Wollen) als wirkender
 Bedingung. Ferner ist nicht etwa nur „inneres Tun“ ein Tun,
in welchem die Seele „wirkt“, hingegen „äußeres Tun“ ein Tun, in
welchem der Leib „wirkt“, da überhaupt jedes Tun ein Wirken der
Wollenden Seele auf ihren Leib darstellt. Schließlich aber hat der
Gegensatz von „Innen“ und „Außen‘“ mit dem Gegensatze: „Seele“
            
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