1905 . .
. . 2210844
Mk.
1906 . .
. . 1 638120
„
1907 . .
. . 1 279918
„
1908 . .
. . 1 163 715
1909 . .
. . 1 217 507
„
1910 *. .
. . 881 902
Die großen Verschiedenheiten in der Höhe der Nachschußleistungen
wie in der Hagelversicherung begegnen uns in der Viehversicherung also nicht.
Es muß dabei hervorgehoben werden, daß eine Reihe einzelner Gesell
schaften schon seit längeren Jahren ohne jede Nachschußerhebung aus
gekommen ist, so daß die mitgeteilten Zahlen sich nicht auf sämtliche
Organisationen verteilen.
Als Versicherungsnehmer in der Viehversicherung ist im wesentlichen
der mittlere und der kleinere Viehbesitzer anzusehen. Die größeren Vieh
besitzer haben sich von jeher der Versicherung seltener zugewandt. Da,
wie bereits gezeigt, die Prämien relativ gleichmäßiger sich gestalten wie
in der Hagelversicherung, weil eben die Gefahr nicht lediglich von elemen
taren Zufällen abhängig ist, sondern sich mit der Besserung der Stall
hygiene und der Seuchenbekämpfung von Jahr zu Jahr verringert, so
sind plötzliche Mehrbelastungen selten. Obwohl also die Viehversicherungs
beiträge in Prozenten der Versicherungssumme betrachtet die Hagel
versicherungsprämien wesentlich übersteigen, sind sie für den mittleren
und kleinen Besitz leichter in Rechnung zu stellen. Eine Abwälzung der
Viehversicherungsprämie ist beim Verkauf des Versicherungsobjektes nicht
ausgeschlossen, kommt aber auch nur dann in Frage, da bei Verkauf von
Viehprodukten (Milch, Käse usw.) oder bei Arbeitsausnützung der vor
handenen Tierkräfte (Ochsenvermietung zu Bestellungsarbeiten, Fuhr-
leistung durch Pferde) die Höhe der Vergütung nach Angebot und Nach
trage oder aber nach der ortsüblichen Taxe sich regelt und auch in
letztere Taxe wohl nur selten eingerechnet ist.
Überblickt mau die oben mitgeteilten hohen Entschädigungsleistungen
der Gesellschaften im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen, so ist fest'
zustellen, daß die von den Viehbesitzern an die Versicherungskassen zu
leistenden Zahlungen für Deckung etwaiger Viehverluste fast ungekürzt
wieder an die beschädigten Viehbesitzer zurückfließen. Das gleiche Bild
dielen natürlich die lokalen Kassen und die bestehenden staatlichen An
stalten. Desungeachtet weist die obige Aufstellung aus, daß die Vieh
lebensversicherung im allgemeinen stagniert und nur die Schlachtvieh-
Schriften 187. IV. 8