Object: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

1905 . . 
. . 2210844 
Mk. 
1906 . . 
. . 1 638120 
„ 
1907 . . 
. . 1 279918 
„ 
1908 . . 
. . 1 163 715 
1909 . . 
. . 1 217 507 
„ 
1910 *. . 
. . 881 902 
Die großen Verschiedenheiten in der Höhe der Nachschußleistungen 
wie in der Hagelversicherung begegnen uns in der Viehversicherung also nicht. 
Es muß dabei hervorgehoben werden, daß eine Reihe einzelner Gesell 
schaften schon seit längeren Jahren ohne jede Nachschußerhebung aus 
gekommen ist, so daß die mitgeteilten Zahlen sich nicht auf sämtliche 
Organisationen verteilen. 
Als Versicherungsnehmer in der Viehversicherung ist im wesentlichen 
der mittlere und der kleinere Viehbesitzer anzusehen. Die größeren Vieh 
besitzer haben sich von jeher der Versicherung seltener zugewandt. Da, 
wie bereits gezeigt, die Prämien relativ gleichmäßiger sich gestalten wie 
in der Hagelversicherung, weil eben die Gefahr nicht lediglich von elemen 
taren Zufällen abhängig ist, sondern sich mit der Besserung der Stall 
hygiene und der Seuchenbekämpfung von Jahr zu Jahr verringert, so 
sind plötzliche Mehrbelastungen selten. Obwohl also die Viehversicherungs 
beiträge in Prozenten der Versicherungssumme betrachtet die Hagel 
versicherungsprämien wesentlich übersteigen, sind sie für den mittleren 
und kleinen Besitz leichter in Rechnung zu stellen. Eine Abwälzung der 
Viehversicherungsprämie ist beim Verkauf des Versicherungsobjektes nicht 
ausgeschlossen, kommt aber auch nur dann in Frage, da bei Verkauf von 
Viehprodukten (Milch, Käse usw.) oder bei Arbeitsausnützung der vor 
handenen Tierkräfte (Ochsenvermietung zu Bestellungsarbeiten, Fuhr- 
leistung durch Pferde) die Höhe der Vergütung nach Angebot und Nach 
trage oder aber nach der ortsüblichen Taxe sich regelt und auch in 
letztere Taxe wohl nur selten eingerechnet ist. 
Überblickt mau die oben mitgeteilten hohen Entschädigungsleistungen 
der Gesellschaften im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen, so ist fest' 
zustellen, daß die von den Viehbesitzern an die Versicherungskassen zu 
leistenden Zahlungen für Deckung etwaiger Viehverluste fast ungekürzt 
wieder an die beschädigten Viehbesitzer zurückfließen. Das gleiche Bild 
dielen natürlich die lokalen Kassen und die bestehenden staatlichen An 
stalten. Desungeachtet weist die obige Aufstellung aus, daß die Vieh 
lebensversicherung im allgemeinen stagniert und nur die Schlachtvieh- 
Schriften 187. IV. 8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.