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„il. Kapitel.
rungsreihe, in welcher jene Wirkung, für welche jene „Not“ die grundlegenden
Bedingungen enthält, verhindert würde, als „Benötigen“
bezeichnen wir die Verhinderungs-Beziehung zwischen jener
Veränderungsreihe und der (mit Verlust von Lust und Gewinn von
Lust) verbundenen Wirkung, für welche jene Not die grundlegenden
Bedingungen enthält. Sagen wir also, daß jemand „Etwas benötigt“,
so ist lediglich die eben dargelegte Verhinderungs-Beziehung gemeint,
gleichgültig, ob jene Seele um solche verhindernde Veränderungsreihe
oder überhaupt um ihre „Not“ weiß. Der lebensgefährlich Erkrankte
„benötigt“ ein besonderes Heilmittel, gleichgültig, ob er weiß, daß es
ein solches Heilmittel gibt, gleichgültig, ob er überhaupt um die Gefährlichkeit
seiner Erkrankung weiß. Als „Gedanken an gegenwärtige
Eigen-Not“ bezeichnen wir jeden Gedanken, dessen Gedachtes
„eigene gegenwärtige Not“ ist, als „Unlust an gegenwärtiger
Eigen-Not“ bezeichnen wir jede Unlust, deren Gegenständliches „eigene
gegenwärtige Not“ ist, als „Gedanken an gegenwärtig Eigen-Benötigtes“
bezeichnen wir jeden Gedanken an eine besondere Veränderungsreihe,
in welcher die gegenwärtige eigene Not behoben würde,
„notbedingtes Wollen“ nennen wir jedes Wollen, dem eine „Unlust
an gegenwärtiger Eigen-Not“ und die Absicht zugehört, ein Benötigtes
zu bewirken, d. h. die durch die Not grundlegend bedingte, ungünstig
emotional gedachte Wirkung zu verhindern. Vom bloßen „notbedingten
Wollen“ unterscheiden wir aber das „genötigte Wollen“, ein besonderes
„notbedingtes Wollen“, in welchem auf Verhinderung einer
emotional ungünstig gedachten Wirkung durch solche Mittelwirkungen
gezielt wird, welche der Wollende nach seinem
Wissen vorher emotional ungünstig gedacht hat und die
er nunmehr lediglich in Beziehung zu jener Verhinderungs-Wirkung
emotional günstig denkt. Die Zugehörigkeit
eines „genötigten Wollens“ zu besonderer Seele nennen wir ein „Genötigt-Sein“
jener Seele und jene Wirkung, in welcher ihr solches
Wollen zugehörig wird, eine „Nötigung“. Die „Nötigung“ darf nun
nicht mit dem „Zwange“ verwechselt werden, denn der „Genötigte‘
zielt gar nicht in einem besonderen Streben auf Verhinderung der
„Nötigung“, d. h. jener Wirkung, in welcher ihm das „genötigte Wollen“
zugehörig wird. Was man in solchen Fällen das „innere Wider-Streben“
nennt, ist nämlich gar kein „Gegen-Streben“, sondern der erlebte „Kampf
der Motive“ in der eigenen Seele, d. h. jenes abwägende „Nachsinnungs-Streben“,
in welchem darauf gezielt wird, die eigene Unlust
am Zweifel, ob „getan“ oder „gelassen“ werden soll, durch
Wert-Gewißheit zu beseitigen, ein Streben, das aber keineswegs allen
Nötigungen vorangeht, die sich vielmehr auch „a tempo“, ohne „Abwägen“,
ergeben können. Es ist also in solchen Fällen kein wahrer