Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

zo

1. Kapitel,

als „Gewolltes‘“ ansieht. Sagt man eben, daß nur die eigene Leibesveränderung
 „Gewolltes‘“ sei, so muß man in die größte Verlegenheit
geraten, zu sagen, was das Wort „gewollt“ bedeutet. „Gewollte Veränderung“
 heißt aber nichts anderes als „Veränderung, die in einer
solchen künftigen Verkettung von Wirkenseinheiten gewußt ist, in
deren erster ein Wollen des Wissenden die wirkende Bedin gung abgeben
wird, in deren letzter sich Lustgewinn des Wissenden finden wird‘.
Alle in einer gewollten Veränderungsreihe gewußten Veränderungen,
in welchen sich die wirkenden Bedingungen für den schließlichen Lustgewinn
 ergeben werden, stehen, wie treffend gesagt wurde, „im Lichte“
jener zu gewinnenden Lust und sind in jenem Wollen als „Mittelwirkungen‘“
 gewußt. Auch die „eigene Leibesveränderung‘““ ist „Gewolltes‘“
 nur insoferne, als sie vom Wollenden als solche Veränderung
gewußt ist, in welcher sein Leib die wirkende Bedingung für besonderen
Lustgewinn gewinnen wird, ist also „Gewolltes‘ nur in der gedachten
Beziehung der Wirkensverkettung mit eigenem Lustgewinne, so daß
eben diese ganze gedachte Wirkensverkettung das „Gewollte‘“ ausmacht.
 Innerhalb des „Gewollten‘ muß aber das „als Mittelwirkung
Gewollte‘“ von dem „als Zweckwirkung Gewollten“ unterschieden
werden, während wieder unter den „als Mittelwirkungen gewollten Wirkungen‘
 die eigene Leibesveränderung eine besondere Stellung einnimmt,
 die wesentlich als Mittelwirkung gewollte Wirkung darstellt,
Nun nimmt aber ferner noch in jedem Gewollten eine der Mittelwirkungen
 vor dem Blicke des Wollenden eine besondere Stellung ein,
nämlich jene von ihm auf Grund des Wollens zu bewirkende
Veränderung eines besonderen Einzelwesens, in welcher das
Einzelwesen jenen Zustand gewinnt, der als „Erfahrung“ den
mit Lust verbundenen Gewinn an Gegenständlichem in der
Zweckverwirklichung darstellen wird. Diese in jedem Wollen
gewollte besondere Mittelwirkung nennen wir die „Zielwirkun g“ („als
Zielwirkung gewollte Wirkung“) und jenen Zustand, welchen ein besonderes
 Einzelwesen in der Zielwirkung gewinnen wird, das „Liel“.
Das „Ziel‘‘ besonderen Wollens ist also stets jener nach Meinung des
Wollenden auf Grund seines Wollens zu bewirkende Zustand besonderen
Einzelwesens, der als „Erfahrung“ das als „Zweck“ gemeinte 'selbständige
 oder unselbständige Lust-Gegenständliche darstellen wird, ist
also stets auch „Mittel“ zum „Zwecke“, nämlich im Wollen als wirkende
 Bedingung für die Zweckwirkung gedacht. Will z. B. jemand
„dieses Buch an seinen Platz im Bücherschranke“ stellen, so ist „Ziel“
seines Wollens eine besondere Ortsbestimmtheit jenes Buches, welche
ihrerseits die wirkende Bedingung für ihre Wahrnehmung durch den
Wollenden und damit für Lustgewinn abgeben wird, „Zweck“ jenes
Wollens hingegen „Wahrnehmen jener Ortsbestimmtheit des Buches“.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.