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IV. Kapitel,
druckes“) nennen wir jede Besonderheit eines identischen Körperlichen,
das „Bezeichnung“ ist, „als wirkende Bezeichnung in Betracht
kommendes Körperliches“ („als wirkender absichtlicher Aus-
druck in Betracht kommendes Körperliches“) nennen wir jede
Besonderheit eines identischen Bezeichnungskörperlichen, die besonderem
Körper in der Welt kraft jemandes „Bezeichnungs-Wollens“ zugehört,
„wirkende Bezeichnung“ („wirkenden absichtlichen Aus-
druck“) nennen wir jede besonderem Körper in der Welt zugehörige
Besonderheit eines identischen Bezeichnungskörperlichen, welche die
wirkende Bedingung für einen wahren bezeichnungsgemäßen Glauben
besonderer Seele abgibt. Jeder Körper, welchem die Besonderheit
eines identischen Bezeichnungskörperlichen zugehört, nennen wir einen
„Iräger von Bezeichnungskörperlichem“. Hingegen nennen
wir „Bezeichnungsträger“ jeden Körper, dem ein „als wirkende
Bezeichnung in Betracht kommendes Körperliches“ zugehört. Ein
„Träger von Bezeichnungskörperlichem“ kann wieder entweder
ein „natürlicher Träger von Bezeichnungskörperlichem“ oder
ein „künstlicher Träger von Bezeichnungskörperlichem“ sein;
„Natürliche Träger von Bezeichnungskörperlichem“ sind z. B. die Glieder
des menschlichen Leibes, insoferne ihnen Gebärden zugehören, sind
aber auch z. B. „Bäume“, in deren Rinde „Bezeichnungskörperliches“
eingekerbt wurde. Ein „künstlicher Träger von Bezeichnungskörper-
lichem“ ist hingegen z. B. eine „Fahne“, Ein Körper, der „künstlicher
Träger von Bezeichnungskörperlichem“ ist, kann entweder a) absicht-
lich derart erzeugt worden sein, daß ihm besonderes Bezeichnungskörper-
liches, z. B. besondere Gestalt zugehört, oder b) absichtlich derart er-
zeugt worden sein, daß ihm die grundlegenden Bedingungen für den
späteren Empfang von Bezeichnungskörperlichem zugehören oder c) in
anderer Absicht erzeugt worden sein. Im Falle a) sprechen wir von
einem „als Träger von Bezeichnungs-Körperlichem er-
zeugten Körper“, im Falle b) sprechen wir von einem „als ge-
eigneter Träger von Bezeichnungskörperlichem erzeugten
Körper“, im Falle c) sprechen wir von einem „gelegentlichen
künstlichen Träger von Bezeichnungskörperlichem“. Ein
als „Träger von Bezeichnungs-Körperlichem erzeugier Körper“ ist z. B.
jeder „Buchstaben-Körper“, d. h. jeder Körper, der derart erzeugt
wurde, daß ihm besondere Gestalt als Bezeichnungskörperliches zugehört.
Ein als „geeigneter Träger von Bezeichnungskörperlichem erzeugter
Körper“ ist z. B. eine „Fahne“. Ein „gelegentlicher künstlicher Träger
von Bezeichnungskörperlichem“ ist z. B. ein Spazierstock, der gar nicht
in der Absicht erzeugt wurde, daß er später Bezeichnungskörperliches
trage, aber „künstlicher Bezeichnungsträger“ ist, wenn er etwa zum
Ausdrucke eines „Drohungs-Wollens“ geschwungen wird.