Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft ; 189

gründete Wirkenszusammengehörigkeiten, in welchen allen sich das
identische Allgemeine des wahrgenommenen Körperlichen als identischer
Wirkungsgewinn findet, in deren jedem sich aber ein anderes besonderes
 identisches Behauptungs-Wollen als identische wirkende Bedingung
 findet. Jede durch Wahrnehmung eines besonderen Bezeichnungskörperlichen
 gewonnene Vorstellung besonderen identischen Behauptungs-Wollens
 können wir auch in Kürze eine „Be hauptungs-Vorstellung“
 nennen und, wie sich aus dem Gesagten ergibt, ist
jede „Behauptungs- Vorstellung“ entweder eine „behauptungsgem äße
Behauptungs- Vorstellung“ oder eine „behauptungswidrige
Behauptungs-Vorstellung“. Hingegen nennen wir „Behauptungs-Glauben“
 jeden durch Wahrnehmung eines besonderen Bezeichnungskörperlichen
 und eine „Behauptungs- Vorstellung“ gewonnenen
Glauben daran, daß also eine besondere Behauptung besonderer Seele
vorliegt, d. h. eine besondere von allen anderen besonderen Seelen
unterschieden gewußter Seele zugehörige Besonderheit des vorgestellten
identischen Behauptungs-Wollens die wirkende Bedingung für das wahrgenommene
 Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben hat. Der
„Behauptungs-Glaube“ kann wieder entweder ein „wahrer Behauptungs-Glaube“
 oder ein „unwahrer (irriger) Behauptungs-Glaube“
 sein. Ein „unwahrer Behauptungs-Glaube“ kann wieder
entweder ein „überhaupt unwahrer Behauptungs-Glaube“
oder ein „hinsichtlich der Besonderheit unwahrer Behauptungs-Glaube“
 sein. Im ersteren Falle wird geglaubt, daß eine Behauptung
 vorliegt, obwohl überhaupt keine Behauptung vorliegt, im
zweiten Falle liegt zwar überhaupt eine Behauptung vor, deren Be-Sonderheit
 aber im Behauptungs-Glauben nicht getroffen ist. Ein „Behauptungs-Glaube“
 wird nun besonderer Seele nur kraft einer besonderen
 Empfänglichkeit zugehörig, welche sich als ein besonderer „ Um-Ständegedanke“
 darstellt. In jedem solchen „Umständegedanken“ sind
aber Umstände gewußt, die eben als Gewußte als grundlegende Beding
 ungen für den Gewinn des Glaubens in Betracht kommen, daß die
Besonderheit eines vorgestellten besonderen identischen Behauptungs-Wollens
 (nicht etwa ein „Scherz-Wollen, ein „Sprach- Übungs-Wollen“
 u. dgl.) in Zugehörigkeit zu besonderer, von allen anderen
 Seelen unterschieden gewußter Seele die wirkende
Bedingung für das wahrgenommene Körperliche als Wirkungsgewinn
abgegeben hat. Solche gewußte Umstände sind z. B. die eben wahr-Senommene
 Sprechbewegung jemandes und das Wissen, daß er ein
„Ernster“ Mensch sei, oder sind die eben wahrgenommenenen
„Charakteristischen‘““ Schriftzeichen jemandes und das Wissen um
Umstände, daß er Anlaß zu derartigen Behauptungen habe. Hat
jedoch jemand auf Grund der Wahrnehmung eines für ihn viel-
            
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