Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. TUR
auch „Gesellschafts-Wissenschaft“ erfolgreich betreiben will. Meint aber
jemand, daß gerade die grundwissenschaftlichen Bestimmungen jener
Gegebenen ihm nicht behagen, so wird er immerhin, will er „Gesell-
schafts-Wissenschaft“ betreiben, zunächst andere genaue Bestimmungen
jener Gegebenen bieten müssen, und es ergibt sich dann ein „Streit“,
der weder von der einen noch von der anderen Seite durch „dogma-
tische“ Behauptungen entschieden. werden kann, sondern nüchterne
Zergliederung des Gegebenen, also wissenschaftliches Tun erfordert.
Jedes Gegebene überhaupt, das von einem anderen Gegebenen
verschieden ist, stellt ein „Besonderes“ dar. Daß Etwas ein „Besonderes“
ist, sagt uns also nichts weiter, als daß wir jenes Etwas als von einem
anderen Etwas Unterschiedenes bewußt haben. Alles Gegebene ist
nun entweder „Einziges“ oder „Allgemeines“, „Einziges“ ist jenes
Gegebene, das sich nur einmalig finden kann, „Allgemeines“ ist jenes
Gegebene, daß sich mehrmalig finden kann. Der Grund für den
außerordentlich wichtigen Gegensatz von „Einzigem“ und „Allgemeinem“
liegt also darin, daß das „Einzige“ Zeit „in sich“ hat, ein „Zeiterfülltes“
ist, während das „Allgemeine“ keine Zeit „in sich“ hat, ein „Zeitloses“
ist. Als „Einziges“ stellen sich insbesondere die „Einzelwesen“ dar,
die insgesamt entweder „Körper“ („Dinge“) oder „Seelen“ sind. Jedes
Einzelwesen bietet sich uns in einer Reihenfolge von Veränderungen
dar, da im Laufe der Zeit jedes Einzelwesen, obwohl es dieses Einzel-
wesen bleibt, „anders“ und „wieder anders“ wird. „Einzelwesen“ ist
also stets „Veränderliches“, während „Allgemeines“ stets „Unver-
änderliches“ ist. Betrachten wir nun ein Einzelwesen in einem
seiner „Augenblicke“, d. h. in einem beliebig: kurzen oder langen Zeit-
raume, in welchem es nicht „anders“ wird, sondern in seinem „So-
Sein“ beharrt, so haben wir einen „Einzelwesenaugenblick“, und
zwar entweder einen „Körperaugenblick“ oder einen „Seelenaugen-
blick“ vor uns. Jeder Einzelwesenaugenblick ist besonderer Zustand
eines Einzelwesens und stellt sich dar als eine Einheit von „Bestimmt-
heiten“ jenes Einzelwesens im Zugleich, d.h. von Gegebenen,
welche diesem Einzelwesen in jenem Augenblicke zugehören, also
jenes Einzelwesen in jenem Augenblicke „ausmachen“. Jeder „Körper-
augenblick“ stellt dar eine Einheit der drei Bestimmtheiten „Größe“,
„Gestalt“ und „Ort“, von welchen Bestimmtheiten der Ort die „ein-
heitstiftende Bestimmtheit“ ist, da, wo immer besondere Größe und
besondere Gestalt mit einem und demselben Orte zusammengehören,
ein besonderer Körper in einem besonderen Augenblicke vorliegt. Jeder
„Seelenaugenblick“ stellt dar eine Einheit von vier Bestimmtheiten,
nämlich einer „gegenständlichen Bestimmtheit“ („Wahrnehmen oder
Vorstellen“), einer „Denkbestimmtheit“ („Denken“), einer zuständ-
lichen Bestimmtheit“ („Lust und Unlust“) und der Subjektbestimmt-