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LV. Kapitel.
„anregen“ das solchem Seelenaugenblicke gegebene „eigene gegen-
wärtige Leisten“, „Anregung“ jenes Körperliche, welches ein „An-
reger“ verwirklicht, damit der anderen Seele durch dessen Wahrneh-
mung besonderes Seelisches zugehörig werde.
In jedem „Urteilen“ wird Etwas „geurteilt“, nämlich jener Ge-
danke, der im Urteilen mittelbar ausgedrückt wird, und diesen Gedanken
nennen wir das „Geurteilte“, hingegen das in jenem Gedanken Ge-
dachte das „Beurteilte“. Urteilt z. B. jemand: „A. ist klug“, so ist
der Gedanke, „daß A klug ist“, das „Geurteilte“, hingegen „die Klug-
heit des A“ als diesem Einzelwesen Zugehöriges das „Beurteilte“. Als
„logisches Urteil-Subjekt“ bezeichnen wir jenes Gegebene, dem im
„Geurteilten“ Etwas zugehörig gedacht wird, als „logisches Urteil-
Prädikat“ bezeichnen wir jenes Gegebene, das im „Geurteilten“ als zu-
gehörig gedacht wird. Hingegen wird in jedem „Lügen“ Etwas „ge-
logen“, nämlich jener Gedanke, der im Lügen scheinbar ausgedrückt
wird, und diesen Gedanken nennen wir das „Gelogene“, das in jenem
Gedanken Gedachte aber das „Erlogene“, weil als „Belogener“
der Empfänger eines unwahren Urteil-Glaubens bezeichnet wird. Lügt
z. B. jemand: „A ist klug“, so ist der Gedanke, „daß A klug ist“, das
„Gelogene“, hingegen „die Klugheit des A“ als diesem Einzelwesen
Zugehöriges das „Erlogene“. Als „logisches Lüge-Subjekt“ be-
zeichnen wir jenes Gegebene, dem im „Gelogenen“ Etwas zugehörig
gedacht wird, als „logisches Lüge-Prädikat“ bezeichnen wir jenes
xegebene, das im „Gelogenen“ als zugehörig gedacht wird.
Jeder einer anderen Seele gegenüber Behauptende zielt darauf,
äder anderen Seele durch deren „Behauptungs-Vorstellung“ und deren
‚Behauptungs-Glauben“ einen „Urteil-Glauben“ zu wirken, d. h. er denkt
seine Behauptung als „Urteil-Glaube-Werbung“, Ein Behauptender zielt
aber nicht bloß darauf, der anderen Seele einen „Urteil-Glauben“ zu
wirken, d. h. den Glauben, daß der Behauptende einen ihm zugehörigen
Gedanken, den behaupteten Gedanken, mittelbar ausgedrückt habe,
sondern er zielt weiter darauf, der anderen Seele seinen mittelbar aus-
gedrückten oder scheinbar mittelbar ausgedrückten Gedanken selbst
zugehörig zu machen. Deshalb „ist“ jede „Behauptung“ nicht nur
„Ausdruck“ („Bezeichnung“) eines „Behauptungs-Wollens“ und (mittel-
jarer) „Ausdruck“ bzw. „Schein-Ausdruck“ des behaupteten Gedankens,
sondern „hat“ auch eine „Bedeutung“, ist sie nicht bloß „Urteil-Glaube-
Werbung“, sondern auch Werbung um einen weiteren Glauben. Ist einer
Seele zunächst ein Urteil-Glaube zugehörig geworden und dann der Glaube
an das Beurteilte jenes geglaubten Urteiles, so nennen wir den letzteren
Glauben einen „Glauben an als Beurteiltes Geglaubtes“ und
da ein Urteil-Glaube entweder ein wahrer oder ein unwahrer Urteil-
Glaube sein kann, ist ein „Glaube an als Beurteiltes Geglaubtes“ ent-