Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 213 
weder ein „Glaube an Beurteiltes“ oder ein „Glaube an Er- 
logenes“. „Empfang von Glauben an als Beurteiltes Ge- 
glaubtes“ nennen wir jede Veränderung einer besonderen. Seele, in 
welcher sie einen „Glauben an als Beurteiltes Geglaubtes“ gewinnt. In 
jeder solchen Veränderung empfängt eine Seele besonderen „Sinn“, und 
zwar besonderen „Gedanken“, wird ihr also das Denken eines besonderen 
Gegebenen zugehörig. Die „Bedeutung“ eines besonderen identischen 
Bezeichnungskörperlichen nennen wir das identische Allgemeine der 
Gewinne von besonderen Empfängen von „Glauben an als Beurteiltes 
Geglaubtes“, mit welchen jenes Bezeichnungskörperliche als identische 
wirkende Bedingung zusammengehört. „Bedeutung“ ist also stets ein be- 
sonderer identischer Gedanke, und mit jedem Empfange eines „Glaubens 
an als Beurteiltes Geglaubtes“ verwirklicht sich eine Bedeutung, 
d. h. wird eine besondere identische Bedeutung in Einheit mit be- 
sonderndem Allgemeinen besonderer Seele zugehörig. „Identisch be- 
gründete Bedeutungsverwirklichung“ nennen wir jede identisch 
begründete Wirkenszusammengehörigkeitskette, in welcher besonderes 
identisches Körperliches als identische wirkende Bedingung mit einer 
identischen Bedeutung als identischem Wirkungsgewinne zusammengehört, 
„»Bedeutungsverhältnis“ nennen wir jeden „Fall“ einer „identisch 
begründeten Bedeutungsverwirklichung“. Jede „identisch begründete 
Bedeutungsverwirklichung“ stellt sich dar als eine identisch begründete 
Wirkenszusammengehörigkeitskette, in welcher eine „identisch begründete 
Verwirklichung von Urteil-Glauben“ eingeschlossen ist, jede „identisch 
begründete Verwirklichung von Urteil-Glauben“ schließt wieder eine 
„identisch begründete Verwirklichung von Behauptungs-Glauben“ ein, 
und jede „identisch begründete Verwirklichung von Behauptun gs-Glauben““ 
Schließt wieder eine „identisch begründete Verwirklichung von Behaup- 
tungs- Vorstellung“ ein. Während aber die in jeder „identisch begründeten 
Bedeutungsverwirklichung“ eingeschlossene „identisch begründete Ver- 
Wirklichung von Urteil-Glauben“ eine „identisch begründete Verwirk- 
lichung zeichengemäßen oder doch schein-zeichengemäßen 
Glaubens“ darstellt, insoferne jeder „Behauptungs-Glaube“ ein Gedanke 
daran ist, daß besonderes Körperliches der „Ausdruck“ besonderen Be- 
hauptungs-Wollens besonderer Seele ist, und jeder „Urteil-Glaube“ ein 
Gedanke daran ist, daß besonderes Körperliches ein „Ausdruck“ be- 
Sonderen Gedankens besonderer Seele ist, stellt eine „identisch be- 
gründete Bedeutungsverwirklichung“ hinsichtlich der letzten in ihr ent- 
haltenen identischen Verwirklichung, nämlich der identischen Bedeutüngs- 
Verwirklichung, keine Verwirklichung „zeichengemäßen Glaubens“ oder 
„SChein-zeichengemäßen Glaubens“ dar, Insoferne nämlich jemandem 
durch einen „Urteil-Glauben“ ein „Glaube an als Beurteiltes Geglaubtes‘“ 
zugehörig wird. ist für ihn das wahrgenommene Körperliche weder
	        
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