Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 213
weder ein „Glaube an Beurteiltes“ oder ein „Glaube an Er-
logenes“. „Empfang von Glauben an als Beurteiltes Ge-
glaubtes“ nennen wir jede Veränderung einer besonderen. Seele, in
welcher sie einen „Glauben an als Beurteiltes Geglaubtes“ gewinnt. In
jeder solchen Veränderung empfängt eine Seele besonderen „Sinn“, und
zwar besonderen „Gedanken“, wird ihr also das Denken eines besonderen
Gegebenen zugehörig. Die „Bedeutung“ eines besonderen identischen
Bezeichnungskörperlichen nennen wir das identische Allgemeine der
Gewinne von besonderen Empfängen von „Glauben an als Beurteiltes
Geglaubtes“, mit welchen jenes Bezeichnungskörperliche als identische
wirkende Bedingung zusammengehört. „Bedeutung“ ist also stets ein be-
sonderer identischer Gedanke, und mit jedem Empfange eines „Glaubens
an als Beurteiltes Geglaubtes“ verwirklicht sich eine Bedeutung,
d. h. wird eine besondere identische Bedeutung in Einheit mit be-
sonderndem Allgemeinen besonderer Seele zugehörig. „Identisch be-
gründete Bedeutungsverwirklichung“ nennen wir jede identisch
begründete Wirkenszusammengehörigkeitskette, in welcher besonderes
identisches Körperliches als identische wirkende Bedingung mit einer
identischen Bedeutung als identischem Wirkungsgewinne zusammengehört,
„»Bedeutungsverhältnis“ nennen wir jeden „Fall“ einer „identisch
begründeten Bedeutungsverwirklichung“. Jede „identisch begründete
Bedeutungsverwirklichung“ stellt sich dar als eine identisch begründete
Wirkenszusammengehörigkeitskette, in welcher eine „identisch begründete
Verwirklichung von Urteil-Glauben“ eingeschlossen ist, jede „identisch
begründete Verwirklichung von Urteil-Glauben“ schließt wieder eine
„identisch begründete Verwirklichung von Behauptungs-Glauben“ ein,
und jede „identisch begründete Verwirklichung von Behauptun gs-Glauben““
Schließt wieder eine „identisch begründete Verwirklichung von Behaup-
tungs- Vorstellung“ ein. Während aber die in jeder „identisch begründeten
Bedeutungsverwirklichung“ eingeschlossene „identisch begründete Ver-
Wirklichung von Urteil-Glauben“ eine „identisch begründete Verwirk-
lichung zeichengemäßen oder doch schein-zeichengemäßen
Glaubens“ darstellt, insoferne jeder „Behauptungs-Glaube“ ein Gedanke
daran ist, daß besonderes Körperliches der „Ausdruck“ besonderen Be-
hauptungs-Wollens besonderer Seele ist, und jeder „Urteil-Glaube“ ein
Gedanke daran ist, daß besonderes Körperliches ein „Ausdruck“ be-
Sonderen Gedankens besonderer Seele ist, stellt eine „identisch be-
gründete Bedeutungsverwirklichung“ hinsichtlich der letzten in ihr ent-
haltenen identischen Verwirklichung, nämlich der identischen Bedeutüngs-
Verwirklichung, keine Verwirklichung „zeichengemäßen Glaubens“ oder
„SChein-zeichengemäßen Glaubens“ dar, Insoferne nämlich jemandem
durch einen „Urteil-Glauben“ ein „Glaube an als Beurteiltes Geglaubtes‘“
zugehörig wird. ist für ihn das wahrgenommene Körperliche weder