Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, 215
„Lüge“.auf eine Bedeutung zielen, aber „ausdrücken“, bzw. „scheinbar
ausdrücken“ sind andere Gegebene als das „Bedeuten“, wiewohl im
gewöhnlichen Sprachgebrauche die Worte „Ausdrücken“ und „Bedeuten“
häufig mit einander vertauscht werden. Alles „Bedeuten“ ist aber als
„Werben“ entweder ein „urteilend bedeuten“, in welchem Falle auf
einen Glauben an in Wahrheit Beurteiltes gezielt wird, oder ein „Lü gend
bedeuten“, in welchem Falle auf einen Glauben an in Wahrheit Er-
logenes gezielt wird.
Man sagt, daß besonderes Körperliches eine „Bezeichnung“ oder
ein „Ausdruck“ oder eine „Behauptung“ oder ein „Urteil“ oder eine
„Lüge“ „ist“, hingegen sagt man, daß besonderes Körperliches eine
Bedeutung „hat“. Dieser Unterschied der Bezeichnungsweisen stimmt
überein mit den ‚gegensätzlichen Reden: „Wirkung, bzw. Wirkungs-
gewinn oder wirkende Bedingung sein“ — „Eine Wirkung haben“,
Sagt man nämlich, daß besonderes in der Welt gegebenes Körperliches
eine „Bezeichnung“, ein „absichtlicher Ausdruck“ „ist“, so meint man,
daß es eine Besonderheit solchen identischen Körperlichens darstellt,
das sich als identische wirkende Bedingung in einer besonderen identisch
begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens findet, Sagt
man ferner, daß besonderes in der Welt gegebenes Körperliches eine
„Behauptung“, ein „Urteil“ oder eine „Lüge“ „ist“, so meint man es
als Wirkungsgewinn in Beziehung zu besonderem Wollen besonderer
Seele als seiner wirkenden Bedingung. Sagt man hingegen, daß be-
Sonderes in der Welt gegebenes Körperliches eine Bedeutung „hat“,
SO meint man es als Besonderheit eines besonderen identischen Al-
Semeinens, das als identische wirkende Bedingung für den Gewinn
eines besonderen „Glaubens an als Beurteiltes Geglaubtes“ in Betracht
kommt. Besonderes identisches Körperliches „ist“ also keine „Be-
deutung“, es kann aber eine „Bedeutung“ „haben“, d. h. als identische
Wirkende Bedingung mit besonderem identischen „Empfange eines
Glaubens an als Beurteiltes Geglaubtes“ zusammengehören. Daß man
allerdings hinsichtlich eines Körperlichen nicht sagen kann, daß es eine
Bedeutung „ist“, sondern nur, daß es eine Bedeutung „hat“, daß man
also „Bedeutung“ jenen Glaubensempfang nennt, für welchen ein be-
Sonderes Körperliches als identische wirkende Bedingung in Betracht
kommt, nicht aber jenes Körperliche selbst, ist lediglich im Sprach-
gebrauch begründet, der insofern nicht folgerichtig ist, als man z. B,
hinsichtlich eines Körperlichen sagt, daß es eine „Andeutung“ „ist“,
Nicht aber, daß es eine Andeutung „hat“, „Andeutung“ ist aber stets
Solches Körperliches, das sich als Wirkungsgewinn in Beziehung zu
Solchem Wollen als seiner wirkenden Bedingung darstellt, in welchem
darauf gezielt wird, einer anderen Seele durch eine eingeschlossene Be-
hauptung eine besondere Bedeutung zugehörig zu machen.