Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 9 
Bedingung darstellt — der „Wirkaugenblick“ —, zweitens ein 
Augenblick des zweiten Einzelwesens, welcher mit dem Wirkaugen- 
blicke des ersten Einzelwesens zugleich ist, und welchem jenes 
Allgemeine zugehört, welches die grundlegende Bedingung dar- 
stellt — der „Grundlageaugenblick“ —, und drittens ein Augen- 
blick des zweiten Einzelwesens, welcher auf den Grundlageaugenblick 
des zweiten Einzelwesens folgt und welchem eine eben gewonnene Be- 
stimmtheitsbesonderheit des zweiten Einzelwesens als Wirkungsgewinn 
zugehört — der „Wirkungsgewinnaugenblick“. Die Verände- 
rung des zweiten Einzelwesens vom „Grundlageaugenblicke“ zum 
„Wirkungsgewinnaugenblicke“ ist die „Wirkun g“. Die wirkende Be- 
dingung in jedem Wirken eines Einzelwesens auf ein anderes Einzel- 
wesen ist entweder der Wirkaugenblick selbst, in welchem Falle wir 
von „Augenblickwirken“ sprechen, das aber nur „Wirken der Seele 
als wollender“ sein kann, oder eine dem Wirkaugenblicke zuge- 
gehörige Bestimmtheit — „einfaches Bestimmtheitswirken“ —, 
oder zwei dem Wirkaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zwei- 
faches Bestimmtheitswirken“. Überdies ist noch zu bemerken, daß 
in zahlreichen Fällen die Bestimmtheiten, welche die wirkenden Be- 
dingungen für eine besondere Wirkung an einem besonderen Einzel- 
wesen abgeben, mehreren Einzelwesen zugehören. In allen Fällen, wo 
überhaupt eine besondere Wirkung mehrere besondere wirkende Be- 
dingungen hat, die als Bestimmtheiten im Zugleich gegeben sind; sprechen 
wir hinsichtlich jener Wirkung von „mitwirkenden Bedingungen‘, 
die wieder, wie sich aus dem Gesagten ergibt, entweder „einem Einzel- 
wesen zugehörige mitwirkende Bedingungen“ oder „mehreren 
Einzelwesen zugehörige mitwirkende Bedingungen“ sein 
können. Im Folgenden betrachten wir jedoch, wenn nichts anderes be- 
merkt ist, lediglich das „einfache Bestimmtheitswirken“, Die grund- 
legende Bedingung in jeder Wirkensbeziehung zweier Einzelwesen 
ist entweder eine dem Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheit 
— „einfache grundlegende Bedingung“ oder sind zwei dem 
Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zweifache 
grundlegende Bedingung“ („mitgrundlegende Bedingun- 
gen“). Wie später noch darzulegen ist, stellt die „grundlegende Be- 
dingung“ für eine besondere Wirkung deren „Möglichkeit“ dar. Die 
„Wirkung“ ist stets eine Veränderung des „wirkungerfahrenden“ Einzel- 
wesens, also ein Wechsel seiner Bestimmtheitsbesonderheiten. Jene Be- 
stimmtheitsbesonderheit, welche ein Einzelwesen in einer Wirkung ge- 
winnt, nennen wir den „Wirkungsgewinn“, dem aber auch stets 
ein „Wirkungsverlust“ gegenübersteht, da jede Veränderung als 
Wechsel von Bestimmtheitsbesonderheiten ein „Gewinnen“ und „Ver- 
lieren“ darstellt. In jeder Wirkung, welche ein Einzelwesen empfängt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.