Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 9

Bedingung darstellt — der „Wirkaugenblick“ —, zweitens ein
Augenblick des zweiten Einzelwesens, welcher mit dem Wirkaugenblicke
 des ersten Einzelwesens zugleich ist, und welchem jenes
Allgemeine zugehört, welches die grundlegende Bedingung darstellt
 — der „Grundlageaugenblick“ —, und drittens ein Augenblick
 des zweiten Einzelwesens, welcher auf den Grundlageaugenblick
des zweiten Einzelwesens folgt und welchem eine eben gewonnene Bestimmtheitsbesonderheit
 des zweiten Einzelwesens als Wirkungsgewinn
zugehört — der „Wirkungsgewinnaugenblick“. Die Veränderung
 des zweiten Einzelwesens vom „Grundlageaugenblicke“ zum
„Wirkungsgewinnaugenblicke“ ist die „Wirkun g“. Die wirkende Bedingung
 in jedem Wirken eines Einzelwesens auf ein anderes Einzelwesen
 ist entweder der Wirkaugenblick selbst, in welchem Falle wir
von „Augenblickwirken“ sprechen, das aber nur „Wirken der Seele
als wollender“ sein kann, oder eine dem Wirkaugenblicke zugegehörige
 Bestimmtheit — „einfaches Bestimmtheitswirken“ —,
oder zwei dem Wirkaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zweifaches
 Bestimmtheitswirken“. Überdies ist noch zu bemerken, daß
in zahlreichen Fällen die Bestimmtheiten, welche die wirkenden Bedingungen
 für eine besondere Wirkung an einem besonderen Einzelwesen
 abgeben, mehreren Einzelwesen zugehören. In allen Fällen, wo
überhaupt eine besondere Wirkung mehrere besondere wirkende Bedingungen
 hat, die als Bestimmtheiten im Zugleich gegeben sind; sprechen
wir hinsichtlich jener Wirkung von „mitwirkenden Bedingungen‘,
die wieder, wie sich aus dem Gesagten ergibt, entweder „einem Einzelwesen
 zugehörige mitwirkende Bedingungen“ oder „mehreren
Einzelwesen zugehörige mitwirkende Bedingungen“ sein
können. Im Folgenden betrachten wir jedoch, wenn nichts anderes bemerkt
 ist, lediglich das „einfache Bestimmtheitswirken“, Die grundlegende
 Bedingung in jeder Wirkensbeziehung zweier Einzelwesen
ist entweder eine dem Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheit
— „einfache grundlegende Bedingung“ oder sind zwei dem
Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zweifache
grundlegende Bedingung“ („mitgrundlegende Bedingungen“).
 Wie später noch darzulegen ist, stellt die „grundlegende Bedingung“
 für eine besondere Wirkung deren „Möglichkeit“ dar. Die
„Wirkung“ ist stets eine Veränderung des „wirkungerfahrenden“ Einzelwesens,
 also ein Wechsel seiner Bestimmtheitsbesonderheiten. Jene Bestimmtheitsbesonderheit,
 welche ein Einzelwesen in einer Wirkung gewinnt,
 nennen wir den „Wirkungsgewinn“, dem aber auch stets
ein „Wirkungsverlust“ gegenübersteht, da jede Veränderung als
Wechsel von Bestimmtheitsbesonderheiten ein „Gewinnen“ und „Verlieren“
 darstellt. In jeder Wirkung, welche ein Einzelwesen empfängt,
            
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