Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 9
Bedingung darstellt — der „Wirkaugenblick“ —, zweitens ein
Augenblick des zweiten Einzelwesens, welcher mit dem Wirkaugenblicke
des ersten Einzelwesens zugleich ist, und welchem jenes
Allgemeine zugehört, welches die grundlegende Bedingung darstellt
— der „Grundlageaugenblick“ —, und drittens ein Augenblick
des zweiten Einzelwesens, welcher auf den Grundlageaugenblick
des zweiten Einzelwesens folgt und welchem eine eben gewonnene Bestimmtheitsbesonderheit
des zweiten Einzelwesens als Wirkungsgewinn
zugehört — der „Wirkungsgewinnaugenblick“. Die Veränderung
des zweiten Einzelwesens vom „Grundlageaugenblicke“ zum
„Wirkungsgewinnaugenblicke“ ist die „Wirkun g“. Die wirkende Bedingung
in jedem Wirken eines Einzelwesens auf ein anderes Einzelwesen
ist entweder der Wirkaugenblick selbst, in welchem Falle wir
von „Augenblickwirken“ sprechen, das aber nur „Wirken der Seele
als wollender“ sein kann, oder eine dem Wirkaugenblicke zugegehörige
Bestimmtheit — „einfaches Bestimmtheitswirken“ —,
oder zwei dem Wirkaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zweifaches
Bestimmtheitswirken“. Überdies ist noch zu bemerken, daß
in zahlreichen Fällen die Bestimmtheiten, welche die wirkenden Bedingungen
für eine besondere Wirkung an einem besonderen Einzelwesen
abgeben, mehreren Einzelwesen zugehören. In allen Fällen, wo
überhaupt eine besondere Wirkung mehrere besondere wirkende Bedingungen
hat, die als Bestimmtheiten im Zugleich gegeben sind; sprechen
wir hinsichtlich jener Wirkung von „mitwirkenden Bedingungen‘,
die wieder, wie sich aus dem Gesagten ergibt, entweder „einem Einzelwesen
zugehörige mitwirkende Bedingungen“ oder „mehreren
Einzelwesen zugehörige mitwirkende Bedingungen“ sein
können. Im Folgenden betrachten wir jedoch, wenn nichts anderes bemerkt
ist, lediglich das „einfache Bestimmtheitswirken“, Die grundlegende
Bedingung in jeder Wirkensbeziehung zweier Einzelwesen
ist entweder eine dem Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheit
— „einfache grundlegende Bedingung“ oder sind zwei dem
Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zweifache
grundlegende Bedingung“ („mitgrundlegende Bedingungen“).
Wie später noch darzulegen ist, stellt die „grundlegende Bedingung“
für eine besondere Wirkung deren „Möglichkeit“ dar. Die
„Wirkung“ ist stets eine Veränderung des „wirkungerfahrenden“ Einzelwesens,
also ein Wechsel seiner Bestimmtheitsbesonderheiten. Jene Bestimmtheitsbesonderheit,
welche ein Einzelwesen in einer Wirkung gewinnt,
nennen wir den „Wirkungsgewinn“, dem aber auch stets
ein „Wirkungsverlust“ gegenübersteht, da jede Veränderung als
Wechsel von Bestimmtheitsbesonderheiten ein „Gewinnen“ und „Verlieren“
darstellt. In jeder Wirkung, welche ein Einzelwesen empfängt,