Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergesellschaftung und Gesellschaft, . 293

„Gesellschaft“ zweier Seelen ist also jene Beziehung, welche durch zwei
besondere Verhalten-Seelenaugenblicke, somit durch zwei besondere
 emotionale Seelenaugenblicke begründet ist. Ebenso
also, wie „Vergemeinschaftung“, eine besondere Wirkung, zu unterscheiden
 ist von der „Gemeinschaft“, welche sich dadurch ergibt, ‚daß
;n jener Wirkung besondere Seele besonderes Allgemeines gewinnt, ist
auch „Vergesellschaftung“, eine besondere Wirkung, zu unterscheiden
von „Gesellschaft“, welche sich dadurch ergibt, daß in jener Wirkung
desondere‘ Seele besonderes Allgemeines gewinnt. „Vergemeinschafung“
 und „Vergesellschaftung“ sind Wirkungen, ‚die sich in besonderen
 Wirkenszusammenhängen zwischen zwei besonderen Seelen
ergeben, „Gemeinschaft“ aber und „Gesellschaft“ sind zwar Beziehungen.
aber nicht Wirkensbeziehungen zweier Seelen,
Ist nun „Gesellschaft“ jene Beziehung zweier Seelen, welche dadurch
 begründet ist, daß der einen Seele ein „Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick“,
 der anderen Seele aber in Beziehung zu jenem Seelenaugendicke
 ein „Entsprechung-Seelenaugenblick“ zugehört, so ist „Gesellschaft“
 zweier Seelen eine Beziehung, die sich nicht als „Gemeinschaft“
darstellt. Allerdings kann „Vergesellschaftung“ durch „Vergemeinschaftung“
 bedingt sein. Zielt nämlich jemand auf eine „urteilhafte“
Verhalten-Werbung und tritt beim Werbung-Empfänger hinsichtlich der
deiden Behauptungen des Verhalten-Werbers ein bedeutungsgemäßer
Slaube ein, so sind die beiden Seelen hinsichtlich des Gedankens, daß
dem Verhalten-Werber besonderes „Wünschen“ bzw. „Fürchten“ zugehört,
 und hinsichtlich des Gedankens an das „Sollen bzw. Quasi-Sollen“
des Adressaten „Gemeinschafter“ — welche „Gemeinschaft“ sich aber
ım Falle einer „lügenhaften“ Verhalten-Werbung nicht ergibt. Hat
ferner jemand auf eine hinsichtlich der „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung“
 urteilhafte Verhalten-Werbung gezielt, welcher vom Adres-5aten
 entsprochen wird, so denkt der „Werbung-Entsprecher“ in seinem
‚Entsprechung-Seelenaugenblicke“ eine Veränderungsreihe emotional
zünstig bzw. ungünstig, welche auch der Verhalten-Werber in seinem
‚ Verhalten-Werbung-Seelenaugenblicke‘“ emotional günstig bzw. un-Zünstig
 gedacht hat. Eine „Ziel- bzw. Wider-Ziel-Gemeinschaft“ besteht
 aber dennoch nicht, weil im Weltzeitpunkte des „Entsprechung-Seelenaugenblickes“
 der „Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick“ bereits
verflossen ist. Immerhin besteht aber eine „Gemeinschaft emotionalen Gedankens“,
 insoferne jener, der um Verhalten geworben hat, solange, bis
seiner Werbung entsprochen wird, besondere Veränderungsreihe emotional
 günstig bzw. ungünstig denkt. Im Falle einer lügenhaften
‚Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung“ ergibt sich aber nicht einmal
 eine „Gemeinschaft emotionalen Gedankens“. Bestünde aber auch
zwischen einem Verhalten-Werber und einem Werbung-Entsprecher
            
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