Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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VI. Kapitel.

hinsichtlich welcher die Leistung besteht, nennen wir den „Machtgegenstand‘,
 ‚,Machtort‘ nennen wir jene dem Leibe des Mächtigen zugehörige
 Ortsbestimmtheit, mit welcher er in der in der Macht eingeschlossenen
 Gelegenheitsbeziehung steht, „Machtzeitpunkt‘“ nennen
wir jenen Weltzeitpunkt, in welchem seine besondere Macht besteht,
„Machtzeitraum‘“ jene Gesamtheit aufeinanderfolgender Weltzeitpunkte,
 in welchen allen seine besondere Macht besteht. Die mit jeder
„Macht“ gegebene Beziehung zu einem besonderen ‚Machthaber‘,
„Mächtigen‘‘, bezeichnet man derart, daß man sagt: „Er hat die Macht‘‘,
„Er besitzt die Macht‘, „Ihm gehört die Macht‘ usw. Dieses „Haben“,
„Besitzen‘‘, „Gehören“ ist aber weder das „Haben“, „Besitzen“, „Gehören“
des „‚Wissens‘‘, denn ein ‚Machthaber‘ muß seine Macht nicht bewußt
haben, noch auch das „Haben“, „„Besitzen‘‘, „Gehören‘‘ der Zugehörigkeit
besonderen Wesensallgemeinens oder besondernden Allgemeinens zu Seele
oder Leib des „Machthabers‘‘, da nur die „Fähigkeiten‘‘, nicht aber
die „Brauchbarkeiten‘‘ und die ‚Verfügbarkeiten‘ dem Machthaber
zugehörige Bestimmtheiten sind. Vielmehr ist dieses ‚„‚,Haben‘‘, ‚„Besitzen‘‘,
 ‚„„Gehören‘‘ nichts anderes als die Zugehörigkeit besonderen
Beziehung sallgemeinens zu Seele und Leib des „‚Machthabers‘“ und
zu anderen Einzelwesen. Die mit jeder „Macht‘“ gegebene Beziehung
zu besonderer Leistung wird gewöhnlich dadurch bezeichnet, daß man
von einer Macht ‚zu‘ oder ‚über‘ Etwas spricht, wobei das „zu‘‘ insbesondere
 jene Leistung, welche Mächtgegenstand ist — „Er hat die
Macht, ihn zu schädigen‘ —, hingegen das „über‘‘ jenes Einzelwesen
bezeichnet, an welchem die Leistung als Wirkung eintritt — „Er hat
Macht über Alle‘,
Die Versuchung, das Beziehungswort ‚Macht‘ als Wesenswort
der als Besonderheitswort zu verstehen, liegt sehr nahe und wird hervorgerufen
 durch die Sprache, da man einerseits vom ‚„„Haben‘‘ einer Macht,
andererseits von einem „Mächtigen“ schlechthin spricht. Sagt man, jemand
„habe‘“ eine Macht, so gerät man leicht in den Irrtum, man könne
„Macht“ als zugehöriges Wesensallgemeines oder besonderndes Allgemeines
 an der Seele oder am Leibe eines „‚Mächtigen‘‘ feststellen,
es gäbe etwa Menschen, zu deren ‚Wesen‘ Macht gehöre. Spricht
man ferner von ‚Mächtigen‘ schlechthin, so gerät man leicht in den
Irrtum, es gäbe „Allmacht‘‘, jemandes ‚Macht‘ müsse nicht auf besondere
 Gegenstände beschränkt sein. Sobald aber das Gegebene
„Macht“ klar gewußt ist, schwindet der verhängnisvolle Schein, es
gäbe „Macht an sich‘‘, also ‚Macht‘ ohne Beziehung zu einem besonderen
 Machthaber und zu einem besonderen Gegenstande, und es
könne „Macht‘“ als Wesensallgemeines an gewissen Menschen (Seelen
oder Leibern) festgestellt werden, derart, daß es sogar „Allmacht‘‘ gäbe.
Der Irrtum, daß „Macht“ Etwas sei, was einem AKEinzelwesen
            
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