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Geldmenge und Zinsfuss.
Bis zu einem gewissen Grade ist diese Argumen
tation und die daraus gezogene Schlussfolgerung ganz
richtig; allein sie passt nur auf die Börse, nicht aber
zugleich auch auf das Bankgeschäft, d. i. die An
nahme von Depositen auf der einen Seite, die Dis
konti rung von Wechseln und Belehnung (Lom-
bardirung) von Waaren oder Forderungen auf der
anderen Seite.
Denn demjenigen, der eine Bank um die Diskonli-
rung eines \V echsels oder um die Gewährung eines
Lombard Vorschusses angeht, ist es keineswegs um
(len Ankauf von Waaren, oder um die Verausga
bung von Geld, oder die Eingehung von Zahlungsver
bindlichkeiten, sondern vielmehr, wenigstens zunächst
und in der Regel, nur oder speciell um die Ausfüh
rung von Zahlungen oder die Erfüllung bereits ein
gegangener ZahlungsVerbindlichkeiten zu thun. M. a. W.
Es fehlt ihm nicht an Kapital überhaupt ochir an
Kapital zum Zweck der Veranlagung, sondern
es fehlt ihm, wenigstens zunächst und in der Regel, nur
an flüssigem Kapilal oder Kasse*^^). Es handelt sich
45) Auch die Diskontirung von „Gefälligkeitsaccepten“
dient in der Regel nur einem Bedarf an Kasse. Denn die meisten
Gefiilligkeitsaccepte verdanken ihren Ursprung nicht dem Um
stande, dass es dem betreffenden Kaufmann oder Gewerbetreiben-