Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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“IL Kapitel,

Lungs-Empfänger“ ist der „In Aussicht-Stellungs-Adressat“, sobald
ihm der Glaube zugehörig geworden ist, daß ihm Etwas in Aussicht
gestellt wurde, „In Aussicht-Stellungs-Gläubiger“ ist der „In
Aussicht-Stellungs-Adressat“, sobald ihm der behauptete Gedanke, ein
besonderes Ereignis werde eintreten, zugehörig geworden ist, „in Aussicht
 Gestelltes“ ist jenes Ereignis, dessen künftiger Eintritt behauptet
 wird. „Günstige In Aussicht-Stellung“ ist die Behaupung
 des Gedankens, daß ein Ereignis eintreten werde, durch welches
der den Behauptungs-Adressaten betreffende Interessen gesamtzustand
verbessert werden wird, „Ungünstige In Aussicht- Stellung“
ist die Behauptung des Gedankens, daß ein Ereignis eintreten werde,
durch welches der den Behauptungs-Adressaten betreffende Interessengesamtzustand
 verschlechtert werden wird. „Eigen-Verhalten-In
Aussicht-Stellung“ nennen wir jede Behauptung, mit welcher behauptet
 wird, daß sich der Behauptende in besonderer Weise verhalten
werde, Die „Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ ist entweder eine
‚günstige Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ oder eine
„ungünstige Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“, Von
der „Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ unterscheidet sich die „In
Aussicht-Stellung durch eigenes Verhalten bedingten
Ereignisses‘, eine Behauptung des Gedankens, daß ein besonderes
Ereignis eintreten wird, für welches in einem eigenen Verhalten die
Bedingung liegt. Solche In Aussicht-Stellung ist entweder eine ‚In
Aussicht-Stellung durch eigenes Verhalten bedingten
günstigen Ereignisses‘ oder eine „In Aussicht-Stellung
durch eigenes Verhalten bedingten ungünstigen Ereignisses‘“.
 Nun ist aber keineswegs jede ‚,In Aussicht-Stellun g durch
eigenes Verhalten bedingten Ereignisses‘‘ eine „Eigen-Verhalten-In
Aussicht-Stellung‘“, d. h. eine Behauptung, daß der Behauptende sich in
besonderer Weise verhalten werde. Es gibt nämlich Fälle, in welchen
jemand in besonderem Zeitpunkte behauptet, daß künfti g ein Ereignis
eintreten werde, welches durch sein vergangenes bzw. gegenwärtiges
 Verhalten bedingt sein wird. Wir müssen also die „In
Aussicht-Stellung durch künftiges eigenes Verhalten
vdedingten Ereignisses“ von der „In Aussicht-Stellung durch
vergangenes bzw. gegenwärtiges eigenes Verhalten bedingten
 Ereignisses‘ unterscheiden. Eine „In Aussicht-Stellung
durch vergangenes Eigen-Verhalten bedingten Ereignisses“ liegt z. B.
vor, wenn ein Arzt, nachdem er dem Patienten eine besondere Injektion
 gemacht hat, sagt: „Der Schmerz wird bald aufhören“, eine
„In Aussicht-Stellung durch gegenwärtiges Eigen-Verhalten bedingten
Ereignisses‘ liegt z. B. vor, wenn A, während er ein an den .C gerichtetes
 Glockensignal gibt, z. B. sagt: „C wird gleich kommen‘‘. Die
            
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