Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 29

für eine Veränderung der Seele in ihrem Gegenständlichen und in
ihrem Zuständlichen abgibt. Das identische Allgemeine aller besonderen
Gehirnbestimmtheiten, welche als wirkende Bedingungen für den Gewinn
 von Besonderheiten einer identischen Lust in Betracht kommen,
nennen wir den „unmittelbaren Wirkwert“ in Beziehung zum
Gewinne solcher Lust, hingegen nennen wir das identische Allgemeine
aller besonderen seelischen Bestimmtheiten, welche als grundlegende
Bedingungen für den Gewinn von Besonderheiten einer identischen
Lust in Betracht kommen, den „unmittelbaren Grundlagewert“
oder die „identische Lustempfänglichkeit“ in Beziehung zum
Gewinne solcher identischer Lust. Wenn wir aber verschiedene Lüste
hinsichtlich des besonderen Gegenständlichen prüfen, so finden wir teils
solche Lust, welche an einem besonderen Gegenständlichen für sich
besteht, teils solche Lust, welche an einem besonderen Gegenständlichen
 in besonderer Beziehung zu vorgestellter anderer eigener
Lust besteht. In ersterem Falle sprechen wir von einem „selbständigen
 Lust-Gegenständlichen“, im letzteren Falle von
einem „unselbständigen Lust-Gegenständlichen“, „Lust mit
unselbständigem Gegenständlichen“ besteht stets an dem „unselbständigen
 Gegenständlichen“ und „ergänzendem Gegenständlichen“
derart, daß das gesamte Lust- Gegenständliche besonderes Allgemeines
 in Wert-Beziehung zu besonderer vorgestellter
eigener Lust ist. Solche Lust besteht also an dem unselbständigen
Gegenständlichen als Wertbesonderheit. Jede Lust, welche an
der. Wertbeziehung eines gegenständlichen, besonderem Einzelwesen in
der Welt zugehörigen Allgemeinen besteht, nennen wir eine „sinnhaft
 abhängige Lust“, jede andere Lust eine „sinnhaft unabhängige
 Lust“. Mit dem Wortgefüge „sinnhaft abhängige Lust“
bezeichnen wir eine Lust, deren Gewinn durch andere eigene zuständliche
 Bestimmtheit als Sinn, d.h. durch den Gedanken an andere
eigene zuständliche Bestimmtheit grundlegend bedingt ist. Nur in den
Fällen einer „sinnhaft abhängigen Lust“ weiß der Lust-Bestimmte jene
Bestimmtheit anzugeben, kraft welcher als grundlegender Bedingung
er seine besondere Lust gewonnen hat, wie wenn z. B. A sagt: „Ich
freue mich, daß B hier ist, weil er ein guter Gesellschafter ist.“ In
solchem Falle besteht die Lust am „Hier-Sein des B“ („unselbständiges
Lust-Gegenständliches“) „als Bedingung für den Gewinn eigener Lust
an seiner Gesellschaft“ („ergänzendes Lust-Gegenständliches“), und die
besondere Lust ist dem A kraft seines Gedankens, daß B ein guter
Gesellschafter ist, zugehörig geworden. Jedes identische Allgemeine
nun, das als identische Bedingung für den Gewinn einer „sinnhaft unabhängigen
 Lust“ (eines „selbständigen Lust-Gegenständlichen“) in Betracht
 kommt, nennen wir einen „unabhängigen (selbständigen)
            
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