Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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= VIII. Kapitel.

„Mehrere an einen Adressaten gerichtete unselbständige Verhalten-Werbungen“
 liegen vor, wenn eine und dieselbe Verhalten-Werbung
von mehreren Werbern an einen und denselben Adressaten gerichtet
wird und jeder der Werber weiß, daß seine Verhalten-Werbung nur
als eine mit den anderen Verhalten-Werbungen wirkende Bedingung
besonderes Verhalten des Adressaten veranlassen wird. Jede „unselbständige
 Verhalten- Werbung“ können wir auch eine „Verhalten-Mit-Werbung‘“
 nennen, und jede ‚„Verhalten-Mit-Werbung“ hat als
wirkende Bedingung ein Wollen besonderer Seele, durch eine besondere
Verhalten-Werbung die mit-wirkende Bedingung dafür abzugeben,
daß dem Adressaten ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zugehörig
 wird, für dessen Gewinn durch jenen Adressaten auf jenes Verhalten
 des Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen anderer Menschen
die anderen mit-wirkenden Bedingungen abgeben werden. Jeder „unselbständige
 Verhalten-Werber“ („Verhalten-Mit-Werber“)
weiß in seinem „Seelenaugenblicke unselbständiger Verhalten-Werbung“,
 daß er nur Inhaber einer „unselbständigen
Geltungs-Macht“ ist, also dem Adressaten seiner Verhalten-Werbung
sin besonderer Verhalten-Seelenaugenblick nicht durch seine Werbung
allein, sondern nur durch seine Werbung und andere gleichgerichtete
Werbungen zugehörig gemacht werden kann. Da „Verhalten-Mitwerber“
an einen Adressaten stets Verhalten-Werbungen richten, die alle als
mit-wirkende Bedingungen für ein und dasselbe Verhalten des Adressaten
 gewollt sind, können wir das identische Allgemeine einer Gesamtneit
 von Verhalten-Mit-Werbungen, mit welchen allen auf ein und dasselbe
 Verhalten des Adressaten dieser Verhalten-Mit-Werbungen gezielt
wird, auch eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ („Gesamt-Anspruch“
 oder „Gesamt-Antrag“) nennen. „Verhalten-Mit-Werber-Gesamtheit“
 („Gesamtheit unselbständiger Verhalten-Werber‘)
 nennen wir jede besondere Mehrheit von Menschen, welche
an einen Adressaten eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ richtet, „Verhalten-Gesamt-Werbungs-Adressaten‘“
 nennen wir den Adressatten
 jeder „Verhalten-Gesamt-Werbung“. Im Gegebenen finden sich
zahlreiche Arten von ‚,Verhalten-Gesamt-Werbungen“ und zu einer
„ Verhalten-Gesamt-Werbung“ kommt es immer dann, wenn mehrere
Seelen den Gedanken haben, daß einer besonderen Seele nicht durch eine
Verhalten-Werbung eines besonderen Werbers, sondern nur durch
gleichgerichtete Verhalten-Werbungen mehrerer besonderer Verhalten-Werber
 ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zugehörig gemacht
werden kann. Die „Verhalten-Gesamt-Werbung“ ist aber nur eine besondere
 Art der „Gesamt-Behauptung“. Eine „Gesamt-Behauptung“
 liegt immer vor, wenn mehrere Behauptende an einen und denselben
 Adressaten Behauptungen richten, die alle auf ein und dieselbe
            
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