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„überindividuellen“ Wesens vor. So konnte es auch zu der beliebten
Rede kommen, daß in Staaten, in welchen die „Gesetze“ von Körper-
schafts-Gesamtheiten ausgehen, einem „unpersönlichen“ Gesetze gehorcht
werde. Da jedoch „Gesetz“ im Sinne von „Anspruch“ nur besonderes
Körperliches als Wirkungsgewinn in Beziehung zu besonderem Wollen
besonderer Seele als seiner wirkenden Bedingung darstellt, hat die Rede
vom „unpersönlichen Gesetze“ (== „Anspruche“) ebensowenig Sinn als
die Rede vom „hölzernen Eisen“ und steht in einer Reihe mit zahl-
reichen anderen geheiligten Redensarten, welche wir in den Dichtungen
über die gesellschaftlichen Gegebenheiten finden.