Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft, 571

Jede Verwirklichung eines auf besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes,
 welche sich in einer „Wirtschaft“ findet, nennen wir
den „Ertrag“ jener Wirtschaft, jede Entwirklichung eines auf besondere
Seele bezogenen Leistungs- Grundlage- Wertes, welche sich in einer
„Wirtschaft“ findet, nennen wir die „Kosten“ jener „Wirtschaft“, so
daß sich also in jeder „Wirtschaft“ eine „Kosten-Ertrag-Beziehung“
findet. „Preis“ nennen wir insbesondere jede Entwirklichung eines
auf besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes, welche sich
in einer „Tausch-Wirtschaft“ findet. Aus dem bereits hinsichtlich der
„Tausch-Wirtschaft“ Gesagten ergibt sich, daß sich in jeder Tausch-Wirtschaft
 zwei „Preise“ finden, und daß jeder „Preis“ sich als Entwirklichung
 eines Leistungs-Grundlage-Wertes in solcher Veränderung
findet, die sich zugleich — in Beziehung zu der anderen Seele — als
Verwirklichung eines Leistungs-Grundlage-Wertes, also als „Ertrag“
darstellt. Da überhaupt die „Kosten-Ertrag-Beziehung“ in jeder „Wirtschaft“
 eine Beziehung zweier Veränderungen, nämlich die bereits dargelegte
 „Verbundenheit“ von „Entwirklichung eines auf besondere Seele
bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“ und „Verwirklichung eines auf
jene Seele bezogenen anderen Leistungs-Grundlage-Wertes“ darstellt,
ist auch im besonderen die „Preis-Ertrag-Beziehung“ eine solche Be-Beziehung
 zweier Veränderungen, denn „Preis“ ist stets besondere
Veränderung und „Ertrag“ ist auch stets besondere Veränderung. Man
kann deshalb in genauer Rede eigentlich nur von dem „Preise besonderen
 Ertrages“ sprechen, d. h. von jener „Entwirklichung
auf besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“, welche
sich innerhalb besonderer Tausch-Wirtschaft in besonderer Veränderung
zusammen mit einer besonderen „Verwirklichung auf jene besondere
Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“ findet. Völlig unzutreffend
 ist es daher, den „Preis“ als eine Beziehung von „Gütermengen“
 zu bezeichnen, wobei man mit dem Worte „Gütermenge“
nichts anderes meint, als eine „Gesamtheit von wertvollen Körpern“.
Spielt doch überhaupt das Wort „Gütermenge“ in der „Volkswirtschaftslehre“
 eine ganz außerordentliche Rolle, und wenn wir der gangbaren
Volkswirtschaftslehre lauschen, so gewinnen wir ungefähr den Eindruck,
daß die „Volkswirtschaft“ ein Gegebenes ist, in welchem „Körperquantitäten“
 „Zirkulieren“ und sich auch im übrigen derart verhalten,
daß eine sogenannte „exakte“ „Volkswirtschaftslehre“ möglich ist, d. h.
eine „Volkswirtschaftslehre“, die zwar weder mit „Volk“ noch mit
„Wirtschaft“ etwas zu tun hat, dafür aber der Mathematik entlehnte
Zeichen und Formeln bietet. In Wahrheit aber ist die „Preis-Ertrag-Beziehung“
 eine besonderes Wollen erfüllende Beziehung zweier Veränderungen,
 eine Beziehung, die nicht, wie man unklar sagt, eine
„Funktionalbeziehung“ ist, sondern, wie jede „Kosten-Ertrag-Beziehung“,
            
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