Full text: La Roumanie économique en 1926

28 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung 
verteilt. Anteile für diejenigen Ausgaben der Betriebsrechnung, 
die nach den Verrechnungsbestimmungen in bestimmten Teil- 
rechnungen (Abstracts) der Betriebsrechnung zusammengefaßt werden 
(siehe Seite 30), wie Kosten der Hauptverwaltung, Versicherungs- 
beträge, Steuern usw., werden der Neubaurechnung nicht belastet. 
Die Ausgaben für die Durchbringung neuer Projekte im Parla- 
ment (Parliamentary Expenses) werden bei größeren Ausführungen 
zunächst auf Vorschußkonto verrechnet. Wird die Ausführung 
nicht genehmigt, so wird die Betriebsrechnung belastet, anderenfalls 
die Kapitalrechnung. Bei kleineren Ausführungen werden diese 
Kosten sofort der Betriebsrechnung belastet. Für Lokomotiv- 
leistungen für die Neubauverwaltung wird der wirkliche Aufwand 
angelastet und den beteiligten ‘Departments’ gutgeschrieben. 
XI. Das System der Buchungen 
Die englischen Eisenbahnen sind durch die Vorschriften des 
Verkehrsministeriums (Ministry of Transport) an eine feste Form 
ihrer Rechnungen und ihrer Berichterstattung über die Finanz- 
ergebnisse gebunden. Dadurch ist eine einheitliche Form aller 
Rechnungen und damit die Vergleichbarkeit aller wichtigen Zahlen 
gewährleistet. Im einzelnen bestehen noch eine Reihe von Ab- 
weichungen, die jedoch im Laufe der Zeit verschwinden sollen. 
In der Gesamtrechnung wird die Betriebsrechnung (Receipts and 
Expenditures in Respect of Railway Working, gewöhnlich Revenue 
Account, abgekürzt Revenue genannt) und die Kapitalrechnung 
(Capital Account) unterschieden. 
1. Die Betriebsrechnung für den Eisenbahnbetrieb 
Die Betriebsrechnung zeigt folgende allgemeine Einteilung: 
Einnahmen (Receipts) 
(Passenger Train Traffic), 
(Ordinary Passengers), 
(First Class), 
(Second Class), 
Third Class), 
a) Allgemeine Einteilung 
Personenverkehr 
Normaltarife 
I]. Klasse 
I. 
IL
	        
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