Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Demgegenüber sind die sog. Internal Credits im bearbeiteten Nachkriegsetat der Armee reine Verrech- 
nungsposten zwischen den einzelnen Abteilungen des Kriegsdepartements und als solche bei der Verarbei- 
tung in Abzug gebracht. Wo der Betrag infolge unzulänglicher Unterteilung nicht ersichtlich war, wurde 
er geschätzt, Der Vorkriegsetat der Armee sowie auch der Etat für 1926/27 enthalten keine Internal 
Credits. 
Die Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen, zwischen einmaligen und regelmäßig 
wiederkehrenden Ausgaben, wie sie die verschiedenen Etatentwürfe ausweisen, blieben bei dieser Bear- 
beitung unberücksichtigt, weil die Grundsätze, nach denen in den einzelnen Ländern diese Abgrenzungen er- 
folgen, völlig verschieden sind (s. S. 27); deswegen wird auf diese Gliederung auch hier nicht eingegangen. 
2. Verschiedenheiten in der Gliederung. 
Aus den bereits erläuterten Aufstellungsmethoden der einzelnen Länder geht hervor, daß die Etats all- 
gemein in Anlehnung an die Struktur der Verwaltung!) zusammengestellt werden, daß also das Schema 
ihres Aufbaues sich nach dem Aufbau der Verwaltung richtet. Nun ist die Art und die Kompetenz der ver- 
schiedenen Verwaltungszweige in den einzelnen Ländern völlig verschieden und unvergleichbar. Der Ver- 
wendungszweck einer Ausgabe geht aus ihrer Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsressort nicht einwandfrei 
hervor, so daß eine Verarbeitung der Ausgaben lediglich auf Grund ihrer verwaltungsmäßigen Gliederung 
zu unvergleichbaren Ergebnissen führen würde, Die Ausgaben mußten demnach, dem Wesen der Unter- 
suchung entsprechend, hinsichtlich ihres Verwendungszweckes nach einem eigens dafür ausgearbeiteten 
Schema gegliedert werden. Die Gliederung der Etats in ihre Hauptabteilungen, wie sie die Ministerial- 
etats bzw. in Großbritannien die Classes der Cwil Services bilden, war für die Verarbeitung der Etatziffern 
somit unerheblich und konnte außer acht gelassen werden. Der Verwendungszweck der Ausgaben mußte 
aus der weiteren Spezialisierung der Etats festgestellt werden. Diese Spezialisierung ist politisch-historisch 
bedingt. Entstanden aus dem Bestreben der Volksvertretungen, die Verfügungsfreiheit der Verwaltung 
über die ihr bewilligten Gelder einzuschränken, ist sie je nach dem Verlauf dieser, auch heute noch nicht 
abgeschlossenen Kompetenzkämpfe in verschiedenem Maße entwickelt. Durch die Bewilligungen des Par- 
laments wird die Regierung nach Maßgabe der Spezialisierung in ihren Ausgaben an die im Etat be- 
zeichneten Verwendungszwecke gebunden. 
Die Anzahl der verarbeiteten Einzelposten betrug in den Nachkriegsetats von 
Großbritannien ............. etwa 17500 
Frankreich +. res eee PS 700 
Belgien re ae He 3700 
alien re een 2 Z800 
Das System der »Appropriationen«, der Bindung der Exekutive an die vom Parlament in der Bewilli- 
gung ausgesprochenen Verwendungszwecke, ist in Großbritannien entstanden und dort am weitesten 
entwickelt. Entsprechend der Einteilung der Voranschläge bewilligt das Parlament den variablen Teil der 
Etats auf Grund der Estimates nach Votes?), die in den Voranschlägen für den Zivildienst in Classes zu- 
sammengefaßt sind; hier wie in den Voranschlägen für die Revenue Departments zerfallen die Votes in 
Subheads und weiterhin in /tems. Die Bindung?) an die Bewilligungen des Parlaments bezieht sich in erster 
Linie auf die Votes, deren Beträge grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Nur bei den Etats der 
Landesverteidigung dürfen bei einem Vote bzw. Head ersparte Beträge mit Erlaubnis des Schatzamtes für 
ein anderes Vote,bzw. Head verwendet werden. Die übrigen Dienstzweige sind an die Votes gebunden und 
dürfen derartige Übertragungen mit Erlaubnis des Schatzamtes nur innerhalb der Votes von einem Sub- 
head auf ein anderes vornehmen, Die Totalbewilligung für den betreffenden Dienstzweig darf durch solche 
Übertragungen jedoch in keinem Falle überschritten werden; dazu bedarf es vielmehr besonderer Nachtrags- 
bewilligungen?). 
Weniger eingehend als in Großbritannien ist die Spezialisierung des Etats in Frankreich. Das Budget 
General besteht aus den Budgets der Ministerien, die bisweilen in Sektionen untergeteilt sind. Votiert 
wird nach Chapitres, die in den Developpements noch in Artikel zerfallen’). Die Anzahl der Kapitel des 
Budget General für 1925 betrug 2089. Bei den Budgets Annexes und den Spezialrechnungen findet 
sich keine so eingehende Spezialisierung. 
Die oben nach Schätzungen angegebene Zahl von etwa 3 700 Posten im belgischen Etat deutet bei dem 
kleinen Gesamtbetrage der Ausgaben auf eine eingehende Spezialisierung. Die Exekutive ist hier mit eini- 
1) Vgl. hierzu, die Tabellen 11 bis 18, 8. 457 bis 461. 
2?) Bzw. Heads in den Army Estimates. 
3) Jöze a. a. O0. S. 124. 
*) Hilton Young, a.a.O., 8. 186 bis 196. 
5) Für den Etat von 1914 standen keine D&velonpements zur Verfügung, wodurch die Gliederung der Ausgaben erschwert wurde.
	        
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