Object: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

679.—683 a. 
110 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
gefaßt (Schneide- und Schreibdiamanten); auch Drahtzieheisen in 
Edelsteine in an- 
Verbindung mit gebohrten Edelsteinen; in anderer Weise gefaßt; 
derer Weise als zu 
in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Aierat 
technischen Zwek- 
kengefaßt;in einer 
zur uninittelbaren 
geeigneten Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen); vorstehend 
nicht genannte Waren aller Art in Verbindung mit Edelsteinen, 
Verwendung als 
soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen. 
Schmuck oderZie- 
') 679. 
ratgeeignet. Form 
oder geschnittene 
(Gemmen, Ka 
meen), Schmuck 
waren aller Art 
inVerbindungmit 
Edelsteinen, so 
weit sie nicht an 
sich unter andere 
Nummern fallen. 
Halbedelsteine (einschließlich der glasigen Lava), bearbeitet (geschliffen 
Au. D von Achat- 
usw.) ohne Fassung; gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder 
plättchen sowie v. 
sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie nicht durch die Verbindung 
Achat- u. anderen 
Halbedelsteinen, 
die als Lager und 
Lagerschalen fer 
tig bearbeitetsind. 
mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen. 
-) 680 a. 
Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava, 
poröse und dichte, an mehr als drei Seiten gesägt, an den nicht ge 
sagten Seiten roh oder bloß roh behauen: polierfähiger Kalkstein. 
2 ) 680 b. 
—: andere. 
681. 
Pflastersteine. 
(682/3) Platten: 
682 a. 
gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder geschliffen noch gehobelt, 
poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster, Marmor, Serpen 
tinstein. 
682 b. 
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus 
Lava, poröser oder dichter. 
-) 682 c. 
—: aus polierfähigem Kalkstein. 
-) 682 d. 
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer). 
') 682 e. 
—: aus Glimmer zugeschnitten,, ungefärbt (auch dergleichen Scheiben). 
A, D 
683 a. 
geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster, 
Ausfuhr: 0 Rosenkränze 885 b (I. 1. Vorbemerkung), 2 ) 680, 3 ) 682 a, 4 ) 692a.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.