Object: Das Hotel- und Gastgewerbe

AB 
DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
53. DER BRIEFUMSCHLAG ALS WERBER 
Zum vornehmen Briefblatt muß der Umschlag passen. Auch 
hierbei schadet, wie beim Briefbogen, ein von der Alltags- 
schablone abweichendes Format nichts. Wenn das Schriftstück 
schon vor der Öffnung durch seine originelle und aparte Form 
angenehm auf den Empfänger wirkt, so hat es bereits einen 
Teil seiner Werbepflicht in unauffälliger Weise erfüllt. Auch 
der Umschlag kann zum eindringlichen Werber gemacht 
werden, 
Die älteste Art der Werbung ist der Reklameaufdruck des 
Absenders auf der Vorderseite des Umschlages. Seine mehr oder 
weniger große Wirkung hängt davon ab, daß die Aufmerksam- 
keit geweckt und gefangen wird. Also auch bei dieser Werbung 
spielt der „Blickfang“ seine Rolle. Regeln lassen sich hierfür 
nicht aufstellen. Das vornehme Hotel, die vornehme Gaststätte, 
der gute Kurort: wird auch beim Reklameaufdruck des Um- 
schlages darauf achten müssen, daß er mit dem Charakter des 
Absenders harmoniert. Am besten wird immer der Umschlag 
wirken, der den Briefkopf in entsprechender Verkleinerung 
wiedergibt. 
Neuerdings sind auch Behörden dazu übergegangen, die 
Rückseite der Umschläge zur Werbung für ihre Städte und 
Kurorte zu verwerten, Der Gedanke ist gut und ausbaufähig. 
ich gebe zwei Beispiele aus dem Leben, und zwar aus Erfurt 
und Grünberg, wieder. Sie zeigen, wie der Gedanke in die Tat 
umgesetzt werden kann, Auf jeden Fall ist es zu empfehlen, die 
Rückseite der Umschläge in dieser Weise zu verwerten. Ge- 
schieht es in künstlerischer Art, so wird auch der Erfolg nicht 
ausbleiben. 
Einen aparten und wirkungsvollen Reklameaufdruck auf der 
Rückseite des Briefumschlages bereitete das Grand Palace-Hotel
	        
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