Contents: Das Jungdeutsche Manifest

ã 
An Stelle der Bewertung der Geistigkeit des Ein— 
zelnen trat die Uberbewertung des Besitzes. 
Der Wetteifer in der bürgerlichen Geltung wurde zu einem Wett⸗ 
eifern im Aufwand, der nur mit Geld und materiellen Gütern geleistet 
werden konnte. Die bürgerlichen Gesellschaften, einst der Hort von 
Bildung, Kunst und Geistigkeit, wurden zum Schauplatz öden und 
ungeistigen Prunkes. Der bürgerlichen Gesellschaft ging das Bewußt⸗ 
sein von Inhalt und Wesen zugunsten trügerischer und prahlerischer 
Außerlichkeiten verloren. 
Die aufblühende deutsche Industrie sowie Deutschlands aufblühen⸗ 
der Welthandel schufen eine neue Aristokratie des Bürgertums — die 
Aristokratie des Geldes. Diese schnell aufblühende Aristokratie des 
Geldes fand kein Bürgertum mehr vor, in welchem der schnell Empor⸗ 
gekommene der Segnungen überlieferter Geistigkeit teilhaftig werden 
konnte. Sie fand nur noch ein Bürgertum, welches trotz eigener Armut 
den Adel des Geldes demütig anerkannte. 
In dieser Verflachung ergab sich alles dem Mammon. 
Die Kaste 
Die aktive Rolle des Bürgertums endet mit seiner Zerreißung 
während des wilhelminischen Zeitalters. Der größte Teil des höheren 
Bürgertums wandte sich einer Kaste zu, deren Spitze die höfische Ge— 
sellschaft war. Es ordnete sich damit freiwillig der höfischen Gesell⸗ 
schaft, der Gesellschaft des Adels und der politisch mächtigen neu⸗ 
geschaffenen Aristokratie des Geldes, ein. 
Es tauschte die staatsbürgerliche Freiheit willig 
gegen die gesellschaftlhiche Hörigkeit. 
Es nahm sogar in Kauf, daß es innerhalb dieser Kaste die letzte 
Rolle spielte. 
Diese Kaste, gebildet aus höfischer Gesellschaft, Adel, dem neuen 
Geldadel, dem Offizierstand und dem höheren Bürgertum, kapselte 
sich durch geschriebene und ungeschriebene Gesetze ab. Sie entwickelte 
ein Eigenleben, welches sich bewußt vom Leben des Volkes abtrennte. 
Sie sah die Grundlage ihres Ansehens in der Trennung vom Volke. 
Sie sah die Grundlagen ihrer Macht in der Zurückgezogenheit. Mit 
27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.