Kap. X. Die Bankzahlungsmittel.
Die Deckung der Bankzahlungsmittel durch bewegliches Realkapital
ist auch insofern von Bedeutung, als dadurch die Zahlungsmittelversorgung
der Volkswirtschaft der wechselnden Ausdehnung der
Produktion angepaßt wird. Wenn die Bankzahlungsmittel nur durch
kurzfristige Wechsel gedeckt werden, wird diese Anpassung der Zahlungsmittelversorgung
an den augenblicklichen Umfang der Produktion und
somit an den augenblicklichen Zahlungsmittelbedarf ziemlich wirksam.
Wirkliche Handelswechsel, die das im fortlaufenden Veredelungsprozeß
befindliche bewegliche Realkapital repräsentieren, sind also für
die Banken eine besonders passende Deckung ihrer ausstehenden Bankzahlungsmittel.
Dies nicht deshalb, weil Handelswechsel immer im
Vergleich mit guten Staatsanleihen und ähnlichen erstklassigen Wertpapieren
eine größere Sicherheit darbieten, sondern deshalb, weil die
Einlösung des Handelswechsels sozusagen zum normalen Gang des
Produktionsprozesses gehört. Der Produktionsprozeß bereitet in seinem
normalen Fortgang selbst die Mittel zur Einlösung derjenigen Wechsel,
die durch das im Produktionsprozeß verarbeitete Material gedeckt sind.
Die Banken brauchen also, um ihre Wechselforderungen einzutreiben,
nicht irgendwie störend in den normalen Gang der Volkswirtschaft einzugreifen.
Neben den Handelswechseln kommen Lombardforderungen
als Deckung der Bankzahlungsmittel in Betracht. Das Lombardpfand
kann teils aus Waren, teils aus Wertpapieren bestehen. Im
ersten Falle besteht die Realdeckung der Bankzahlungsmittel wieder
aus beweglichem Realkapital. Im zweiten Falle hängt die Natur der
Realdeckung der Bankzahlungsmittel von der Art der Wertpapiere ab.
Diese können Pfandbriefe oder Aktien usw. sein und also ein festes
Realkapital vertreten. Dann ist dieses feste Realkapital als die Realdeckung
der Bankzahlungsmittel zu betrachten. Besteht aber die
Lombardsicherheit aus Staatsobligationen und ähnlichen Werten ohne
Realdeckung, so ist auch für die Bankzahlungsmittel keine materielle
Deckung vorhanden.
In der Regel werden natürlich nur solche Waren und Wertpapiere,
die auf der Börse gehandelt werden, als Deckung von Bankzahlungsmitteln
benutzt. Der Börsenhandel bedeutet die’ Mobilisierung eines
Kapitals, das an sich nicht mobil ist, d. h. im normalen Gang des Produktionsprozesses
nicht umgesetzt werden muß. Die Mobilisierung erhöht
natürlich in wesentlichem Grade die Anwendbarkeit des betreffenden
Kapitals als Deckung für Bankzahlungsmittel. Sie bewirkt, daß
wenigstens unter normalen Verhältnissen das Pfand jeden Augenblick
verkauft werden kann. Da nun bei Lombarddarlehen die Sicherheiten
nur zu einem Kurs wesentlich unter dem Tageskurs der Börse beliehen
werden, könnte man annehmen, daß Lombardforderungen sich vorzüglich
als Unterlage für Bankzahlungsmittel eigneten. Dabei ist aber
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