Contents: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Priestley. 
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durcn vertrag in den des Staats übergeht. Das Princip ist 
einfach eine selbstverständliche Folge der. Anschauung, dass 
Priestley nur einzelne Individuen mit ihren persönlichen Inter- 
essen und eine Summe von solchen Individuen kennt, Für den 
Dissenter, der für das Individuum das Recht verlangt, dass 
es sich allein seinen Gott suche, der in den höchsten Fragen 
das Individuum allein auf seine Füsse stellt, giebt es auch 
bei Betrachtung des Staats keine Menschheit, keine Nation, 
die als ein eigenes Gesammtwesen den Einzelnen gegenüber- 
treten könnte. Wahrlich nicht die Verbindung eines trockenen 
Gottesglaubens, dem Gott ‚einfach die Ursache des sichtbaren 
Lebens von Natur und Mensch ist, mit einer materialistischen 
Weltauffassung ist eigenthümlich oder wunderbar bei Priestley 
— von durchschlagender Bedeutung ist nur die Anschauung, 
dass Gottes Wille und des Menschen Zweck nur wachsen- 
des Glück der Individuen, nicht Vervollkommnung der 
Menschheit im Dienst von Idealen ist. 
Priestley unterscheidet scharf zwischen politischer Frei- 
heit, d. h. direeter oder indirecter Theilnahme des Einzelnen 
an der Macht im Staat, und bürgerlicher Freiheit, d. i. un- 
gestört freier Verfügung über die eigenen Handlungen. Im 
Naturzustande hat Jeder die volle bürgerliche Freiheit — durch 
den Staatsvertrag giebt man einen Theil der bürgerlichen 
Freiheit gegen einen Antheil an der Macht im Staate auf. 
Hierin und in der starken Betonung der natürlichen 
Rechte, des unveräusserlichen Rechts gegen jede wider 
den eigenen Willen auferlegte Herrschaft zeigt sich der Schüler 
Rousseau’s, Das Ideal der Vertheilung der politischen Frei- 
heitsrechte ist volle Gleichheit derselben. Dies ist aber nur 
in kleinen Staaten möglich, in grossen können sich die Mit- 
glieder der Staatsgesellschaft nur durch Repräsentanten an der 
Herrschaft betheiligen. 
Den Schluss, dass Jeder wenigstens gleichen Antheil an 
der Wahl der Repräsentanten haben solle, zieht Priestley auch 
in dieser Schrift nicht, sondern er ist für Census, abgestuftes 
Wahlrecht, so dass die unteren Klassen nur die niederen 
Staatsdiener wählen: für Erblichkeit der Krone etc. — kurz, 
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