Full text: Study week on the econometric approach to development planning

242 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittcl. 
näher erwähnten Banknoten gleichen, als in Anweisungen auf 
Sicht gegebene Zahlungsversprechungeu, einem stets fälligen 
Deposit, wodurch wenigstens theilweisc auch nur ein stets fälliger 
Kredit zur Verfügung gestellt wird. Dieser darf seitens der 
Bank ausschließlich so benutzt werden, daß die Einlösung der 
eingehenden Noten gegen baarcs Geld stets möglich ist, und daß 
durch pünktliche Bewirkung letzterer der Bankkredit selbst unverletzt 
aufrecht erhalten werden kann. Die Guthaben der Banknoten- 
Jnhaber können daher, insoweit sie nicht behufs hinlänglicher 
Anfüllung des als Einlösungsfond jeweilig in ungleicher Höhe 
benöthigtcn Baarvorrathes ohnehin wirklich in Metall vorräthig 
gehalten werden müssen, nur zu solchen Geschäften benutzt 
werden, aus welchen sie stets wieder, wie z. B. insbesondere 
aus dem Diskonto- und Lombardgeschäft, in verhältnißmäßigem 
Betrage und innerhalb kurzer Frist zurückzuziehen sind. Grund- 
eigenthum, Hypotheken re. würden hingegen zwar eine bedingungs 
weise sichere, jedoch im Einzelnen und zumal im Ganzen zu 
schwer realisirbare Notendcckung abgeben, welche allerhöchstens 
für denjenigen Notentheil als ausreichend zu erachten wäre, 
von welchem man etwa annehmen wollte, daß er sich selbst noch 
während der allerschlimmsten Krisen zwangslos im Umlaufe 
erhalten ließe und deshalb überhaupt keine bankmäßige Deckung 
bedürfe. 
Das aus dem älteren Girogeschäft hervorgegangene und 
mit dem Incasso-Geschäft, der Einziehung fremder Forde 
rungen, welche an die Bank durch Anweisungen oder Wechsel 
übertragen worden sind, in nächstem Zusammenhang stehende 
Kontokorrent-Geschäft besteht in der Gewährung einer 
laufenden Rechnung, welche in Bezug auf das gegenseitige 
Soll und Haben der Bank und des Rechnungshabenden unter 
beiderseitiger Anrechnung von Zinsen nur von Zeit zu Zeit 
abgeschlossen wird. Eine solche wird entweder als Depositenrechnung 
durch Einzahlungen oder als Kassenrechnung gegen verbürgten 
Kredit und nur ausnahmsweise auf Blanco-Kredit, d. h. auf 
einen Kredit, für welchen lediglich der Kontokorrent-Inhaber 
haftet, eröffnet. Ueber die durch Uebertragung von Baargeld oder 
Geldforderungen entstandenen Depots und den ihnen sonstwie 
eingeräumten Kredit verfügen die Kunden, für welche die Bank 
zum Einnehmer, Kassenhalter und Zahlmeister tvird, durch 
Zahlungsanweisungen, sogenannte Checks. Die Checkzahlung
	        
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