Contents: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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erhöhung. Deshalb ist gar nicht daran zu denken, daß von diesem 
Gewinn auch noch die erhöhteBrausteuergetragen werden könnte. 
Wie diese Verhältnisse nun einmal liegen, so ergibt sich 
ganz von selbst, daß — bei unseren Absatzverhältnissen — 
auch ein Gewinn von 7 und 8 Mk. fürs Hektoliter zur 
Übernahme der neuen Lasten nicht ausreicht. Auch bei diesen 
Gewinnergebnissen sind die Einnahmen der Gastwirte noch so 
außerordentlich bescheiden, daß hiervon nichts mehr genommen 
werden kann. Ain schlechtesten gestellt sind dabei die selb 
ständigen Gastwirte, die Häuserbesitzer. Das kommt daher, weil 
die Gastwirtschaften der Brauereien durchschnittlich nicht über 
LpCt.Gewinn abwerfen. DiePächterwirtschafteusomit vielbilliger 
als die Besitzer. Daher erklärt es sich auch, daß immer mehr Gast 
wirtschaften zum Verkauf angeboten werden und zum Verkauf 
gelangen. Die Zinsen sind von den Besitzern nicht mehr heraus 
zubringen. Das ist soweit gegangen, daß die Brauereien für 
diese Ankäufe kaum mehr aufnahmefähig sind. Übertriebene 
Konkurrenz führte außer den oben berührten Beweggründen auf 
diesen Weg, jetzt halten es die Brauereien kaum mehr länger 
aus. Diese Vorgänge sind nach jeder Richtung hin bedauerlich. 
Denn es würde doch vor allen Dingen erwünscht sein, wieder zu 
selbständigen, vollkommen unabhängigen Wirten zu kommen. 
Das läßt sich aber nur dadurch erreichen, daß ihr Verdienst 
nicht nur nicht weiter geschmälert, sondern im Gegenteil auf 
gebessert werde. Aus dem allem geht hervor, daß die 
Übernahme der erhöhten Brausteuer seitens der Wirte als voll 
kommen ausgeschlossen zu betrachten ist. 
Alles wird teurer. Jeder schlägt auf. Die Beamten 
rufen nach Gehaltserhöhungen, und sie erhalten diese auch. 
Nur der Gastwirt soll alle seine Sachen immer billiger 
geben. Das geht einfach nicht. Auch dem Gastwirte gebührt 
doch ein bescheidener Gewinnanteil. Die Brauereien werden 
eine Verteuerung zu tragen haben von 2,20 Mk. fürs 
Hektoliter; um diesen Betrag wird sich der Einkaufspreis 
der Gastwirte höher stellen. Wie soll das nun weiter gedeckt 
werden? Diese Frage dürfte hier iin einzelnen nicht zu be 
antworten sein. Es kann nicht Aufgabe dieser Besprechung 
sein, hier bestimmte Vorschlüge zu machen. Das ist Sache der 
Gastwirte. Hier kann und soll nur daraus hingewiesen werden, 
einmal, daß auch die Gastwirte unmöglich die Brausteuer 
tragen können, und dann, daß da, wo das Bier bis heute 
mit 10 Pf. für 6 /io Liter verkauft wird, auch noch ein Aufschlag 
erfolgen niuß zugunsten des Gastwirtes. 
Damit dürfte wohl bewiesen sein, daß die Brausteuer 
eine Verbrauchssteuer sein muß, das heißt sie müßte im 
Falle ihrer Erhöhung von dem Verbraucher, von dem Bier 
trinker, getragen werden.
	        
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