14
erhöhung. Deshalb ist gar nicht daran zu denken, daß von diesem
Gewinn auch noch die erhöhteBrausteuergetragen werden könnte.
Wie diese Verhältnisse nun einmal liegen, so ergibt sich
ganz von selbst, daß — bei unseren Absatzverhältnissen —
auch ein Gewinn von 7 und 8 Mk. fürs Hektoliter zur
Übernahme der neuen Lasten nicht ausreicht. Auch bei diesen
Gewinnergebnissen sind die Einnahmen der Gastwirte noch so
außerordentlich bescheiden, daß hiervon nichts mehr genommen
werden kann. Ain schlechtesten gestellt sind dabei die selb
ständigen Gastwirte, die Häuserbesitzer. Das kommt daher, weil
die Gastwirtschaften der Brauereien durchschnittlich nicht über
LpCt.Gewinn abwerfen. DiePächterwirtschafteusomit vielbilliger
als die Besitzer. Daher erklärt es sich auch, daß immer mehr Gast
wirtschaften zum Verkauf angeboten werden und zum Verkauf
gelangen. Die Zinsen sind von den Besitzern nicht mehr heraus
zubringen. Das ist soweit gegangen, daß die Brauereien für
diese Ankäufe kaum mehr aufnahmefähig sind. Übertriebene
Konkurrenz führte außer den oben berührten Beweggründen auf
diesen Weg, jetzt halten es die Brauereien kaum mehr länger
aus. Diese Vorgänge sind nach jeder Richtung hin bedauerlich.
Denn es würde doch vor allen Dingen erwünscht sein, wieder zu
selbständigen, vollkommen unabhängigen Wirten zu kommen.
Das läßt sich aber nur dadurch erreichen, daß ihr Verdienst
nicht nur nicht weiter geschmälert, sondern im Gegenteil auf
gebessert werde. Aus dem allem geht hervor, daß die
Übernahme der erhöhten Brausteuer seitens der Wirte als voll
kommen ausgeschlossen zu betrachten ist.
Alles wird teurer. Jeder schlägt auf. Die Beamten
rufen nach Gehaltserhöhungen, und sie erhalten diese auch.
Nur der Gastwirt soll alle seine Sachen immer billiger
geben. Das geht einfach nicht. Auch dem Gastwirte gebührt
doch ein bescheidener Gewinnanteil. Die Brauereien werden
eine Verteuerung zu tragen haben von 2,20 Mk. fürs
Hektoliter; um diesen Betrag wird sich der Einkaufspreis
der Gastwirte höher stellen. Wie soll das nun weiter gedeckt
werden? Diese Frage dürfte hier iin einzelnen nicht zu be
antworten sein. Es kann nicht Aufgabe dieser Besprechung
sein, hier bestimmte Vorschlüge zu machen. Das ist Sache der
Gastwirte. Hier kann und soll nur daraus hingewiesen werden,
einmal, daß auch die Gastwirte unmöglich die Brausteuer
tragen können, und dann, daß da, wo das Bier bis heute
mit 10 Pf. für 6 /io Liter verkauft wird, auch noch ein Aufschlag
erfolgen niuß zugunsten des Gastwirtes.
Damit dürfte wohl bewiesen sein, daß die Brausteuer
eine Verbrauchssteuer sein muß, das heißt sie müßte im
Falle ihrer Erhöhung von dem Verbraucher, von dem Bier
trinker, getragen werden.